Optimaler Schutz für Hundehalter
Kommt es zu einem Missgeschick und Ihr Hund verursacht Schäden, sind wir an Ihrer Seite und sichern Sie als Halter optimal ab. Jetzt Beitrag berechnen und unkompliziert online abschließen.
Wenn ich Mist bau, bin ich versichert.
Dank der GVV Hundehaftpflicht-Versicherung – Ab 5,41 EUR monatlich.*
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Als zuverlässiger Direktversicherer sind uns Ihre Bedürfnisse besonders wichtig. Deshalb bieten wir Ihnen neben attraktiven Produkten einen mehrfach ausgezeichneten Kundenservice.
Dies sind häufige Fragen und Antworten zur Hundehaftpflicht-Versicherung:
Die Hundehaftpflicht-Versicherung kommt auf für Schäden, die Ihr Hund verursacht: Sie als Hundehalter sind haftbar, wenn es durch Ihr Tier zu Schäden kommt: So, wie Ihre eigene Haftpflichtversicherung Schäden durch Missgeschicke oder Unachtsamkeit Ihrerseits bezahlt, tut die Hundehaftpflicht das für Ihr Haustier. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Personen- und Sachschäden je nach Tarif bis zu einer Deckungssumme von bis zu 15 Mio. EUR sowie für Vermögensschäden bis zu 1 Mio. EUR. Mitversichert sind generell Personen, die privat (nicht gewerblich) auf den Hund aufpassen.
Die Antwort hängt davon ab, wo Sie mit Ihrem Hund wohnen, da die Bundesländer hier unterschiedliche Regelungen haben. Verpflichtend ist die Hundehaftpflicht bereits in Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Gar keine Versicherungspflicht für Hundehalter gibt es nur in Mecklenburg-Vorpommern. In Bremen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen, dem Saarland, Baden-Württemberg und Bayern gilt die Pflicht für bestimmte, als gefährlich geltende Hunderassen. Die Liste der betreffenden Rassen unterscheidet sich von Land zu Land.
Der Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht erstreckt sich auf Sachschäden, Personen- und Vermögensschäden bei Dritten. Ob Ihr Hund jemanden beißt, ob er einen Autounfall oder Flurschäden verursacht, Schäden durch Deckakte oder durch Ausscheidungen hervorruft, ob jemand über die Leine stolpert und sich beim Sturz verletzt – die aus solchen Situationen entstehenden Kosten werden übernommen. Gleiches gilt für Mietsachschäden: Entstehen durch den Hund Beschädigungen an der Mietwohnung, kommt die Versicherung für die Kosten der Reparatur oder der Sanierung auf.
Nein, anders als kleine Haustiere wie Katzen oder Meerschweinchen sind Hunde nicht in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Das liegt daran, dass die Schäden, die Hunde verursachen können, meist deutlich größer sein können als jene, die die in der Haftpflicht eingeschlossenen Tiere hervorrufen. Entsprechend ist es sinnvoll, wenn Sie die Hundehaftpflicht-Versicherung abschließen – selbst, wenn Sie das laut der Regelungen in Ihrem Bundesland nicht müssten: Sie sind so einfach auf der sicheren Seite.
*Berechnung vom Preis:
Anzahl an Hunden: 1, Rasse: Dackel, BASIS Tarif, jährliche Zahlung; Gesamtbetrag geteilt durch 12 Monate