Die Grüne Versicherungskarte ist im Ausland der Nachweis, dass für das Fahrzeug in Deutschland eine Haftpflichtversicherung besteht. Die Länder, in welchen das sogenannte Kennzeichen Abkommen gilt (z. B. Nachbarländer, wie die Niederlande oder Belgien), bestehen nicht mehr auf das Mitführen der Internationalen (Grünen) Versicherungskarte. Wir empfehlen Ihnen jedoch grundsätzlich, sie bei Auslandsfahrten immer dabei zu haben. Bitte prüfen Sie vor einer Auslandsfahrt immer, ob eine Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden muss.