Sparen Sie mit dem Kombi-Rabatt!
5 Prozent Beitragsersparnis - Schon ab drei Versicherungen.
1, 2, 3 dabei! Sparen mit dem Kombi-Rabatt.
Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns bei unseren Kunden mit 5 Prozent Beitragsersparnis. Schon ab drei Versicherungen profitieren Sie von unserem Kombi-Rabatt.
Sie erhalten den Rabatt auf die Beiträge in der Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Die Verträge können Sie alleine oder in Kombination mit Ihrem Ehepartner, bzw. Ihrem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner abschließen.
Häufige Fragen zum Kombi-Rabatt
Die genauen Voraussetzungen für Ihren Kombi-Rabatt haben wir in den "Häufigen Fragen zum Kombi-Rabatt" erläutert.
-
Welche Versicherungen erhalten 5 Prozent Kombi-Rabatt?
Rabattiert werden alle aufgeführten Versicherungsverträge:
- Wohngebäudeversicherung, ab dem Tarif 10/2013
- Hausratversicherung, ab dem Tarif 10/2012
- Glasversicherung, ab dem Tarif 04/2014
- Privathaftpflichtversicherung, ab dem Tarif 05/2012
- Tierhalter-Haftpflichtversicherung, ab dem Tarif 10/2013
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, ab dem Tarif 05/2012
- Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, ab dem Tarif 05/2012
- Dienst-Haftpflichtversicherung, ab dem Tarif 05/2012
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, ab dem Tarif 07/2009
- Dienstschlüsselverlustversicherung, ab dem Tarif 05/2012
- Unfallversicherung, ab dem Tarif 07/2012
-
Welche Versicherungen zählen, damit ich den Kombi-Rabatt erhalte?
Um den Kombi-Rabatt zu erhalten, benötigen Sie nur drei Versicherungen. Es zählt jeweils ein Vertrag der folgenden Versicherungen:
Kfz-Versicherung:
Wir zählen maximal einen Vertrag, auch wenn Sie mehrere Fahrzeuge bei uns versichert haben. Berücksichtigt werden Versicherungen für PKW, Motorrad/Roller über 125 ccm und Campingfahrzeuge - alle auch als Saisonzulassung.Hausratversicherung
Glasversicherung
Haftpflichtversicherung:
Wenn Sie mehrere Verträge haben, zum Beispiel eine Privathaftpflicht- und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, dann zählen beide als ein Vertrag. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird nicht gezählt und rabattiert.Wohngebäudeversicherung:
Hier zählt jeder Vertrag. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Wohnhaus und ein vermietetes Haus versichert haben, werden beide Versicherungsverträge gezählt. -
Ab wann gilt der Kombi-Rabatt?
Bei Neuverträgen ab Versicherungsbeginn.
Bei Abschluss des dritten Vertrages wird der Rabatt für den neuen Vertrag sofort gewährt. Die bereits bestehenden Verträge werden mit Beginn des neuen Versicherungsjahres rabattiert.
Bei Umstellung von bereits bestehenden Verträgen auf den jeweils neuesten Tarif, wird der Rabatt ab dem Umstellungsdatum gewährt.
-
Wann entfällt der Kombi-Rabatt?
Wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, entfällt der Rabatt der weiter bestehenden Versicherungsverträge mit Beginn des neuen Versicherungsjahres.