Abgesichert unterwegs
Ob bei Umzügen oder beim Möbelkauf – Missgeschicke mit Anhängern können schnell zu hohen Kosten führen. Unsere GVV Anhängerversicherung sichert Sie optimal ab und übernimmt die von Ihrem Anhänger verursachten Schäden.
Meinen Anhänger fahre ich entspannt
Dank der GVV Anhängerversicherung
Ob bei Umzügen oder beim Möbelkauf – Missgeschicke mit Anhängern können schnell zu hohen Kosten führen. Unsere GVV Anhängerversicherung sichert Sie optimal ab und übernimmt die von Ihrem Anhänger verursachten Schäden.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Anhängerversicherung:
Für die private oder gewerbliche Nutzung von Anhängern brauchen Sie grundsätzlich eine eigenständige Versicherung. Es gibt jedoch Ausnahmen, sogenannte Spezialanhänger, die von der Versicherungspflicht und somit auch von der Zulassungspflicht befreit sind. Darunter fallen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zum Beispiel Spezialanhänger für Sportgeräte oder einachsige Anhänger. Auch spezielle Anhänger aus der Land- und Forstwirtschaft können von der Zulassungs- und Versicherungspflicht befreit sein.
In der Anhänger-Haftpflichtversicherung sind Schäden abgedeckt, die Ihr Anhänger im fahrenden oder geparkten Zustand verursacht.
Zum Beispiel:
Der Vollkasko-Schutz ist als Erweiterung zur Teilkaskoversicherung zu sehen. Im Schadensfall übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für Schäden, die zum Beispiel im Rahmen von extremen Wetterlagen auftreten.
Der Vollkasko-Schutz versichert Sie gegen die oben genannten Gefahren sowie über selbstverschuldete Unfallschäden oder absichtliche Beschädigungen an Ihrem Anhänger hinaus.
Ja, wir bieten zuverlässigen Anhängerschutz unabhängig von der Nutzlast. Die Nutzlast Ihres Anhängers beeinflusst lediglich den zu zahlenden Versicherungsbeitrag.
Für die Anhängerversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt. Wer einen Anhänger versichern lassen möchte, bezahlt die jeweilige Versicherungsprämie bei der Versicherung. Unabhängig davon, wie lange Sie schon unfallfrei fahren.
Es gibt keine gesetzliche Verordnung, die besagt, dass das Zugfahrzeug und der Anhänger bei der gleichen Versicherung zu versichern ist. Grundsätzlich ist es jedoch von Vorteil, den Anhänger sowie das Zugfahrzeug bei der gleichen Versicherung abzusichern. GVV Direkt bietet die Anhängerversicherung nur an, wenn auch das Zugfahrzeug dort versichert ist.
Folgende Dokumente müssen Sie bei der KFZ-Zulassungsstelle vorlegen:
Grundsätzlich dürfen Sie Ihren eigenen Anhänger gegen ein Entgelt vermieten. Allerdings ist das der Versicherung zu melden, da es sich ab diesem Zeitpunkt um einen gewerblich genutzten Anhänger handelt. GVV Direkt versichert gewerblich genutzte Anhänger nicht, sondern nur überwiegend (über 50 %) privat genutzte Anhänger. Beachten Sie auch, dass Einnahmen aus Vermietung dem Finanzamt zu melden sind.
Diese Frage ist unter anderem für die Versicherungsprämie wichtig. Es handelt sich um einen geschäftlich genutzten Anhänger, wenn dieser für die Ausübung des Berufes verwendet wird. Zum Beispiel, um Arbeitsmaterialien zu transportieren. Werden mit einem Anhänger Einnahmen erzielt, indem er zum Beispiel vermietet wird, handelt es sich um einen gewerblich genutzten Anhänger. GVV Direkt versichert gewerblich genutzte Anhänger nicht, sondern nur überwiegend (über 50 %) privat genutzte Anhänger.