Beim Wechsel Ihrer KFZ-Versicherung haben Sie folgende Optionen:
1) Ordentliche Kündigung:
Sie können Ihre KFZ-Versicherung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die meisten KFZ-Versicherungen enden am 31.12, sodass die Kündigung bis zum 30.11 bei Ihrem aktuellen Versicherer vorliegen muss.
Allerdings gibt es einzelne KFZ-Versicherungen, die nicht zum 31.12 enden. Prüfen Sie daher in Ihren Unterlagen, welcher Stichtag für Ihre KFZ-Versicherung gilt.
2) Sonderkündigungsrecht:
Grundsätzlich gibt es drei Situationen, in denen Sie das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung haben:
- Beitragserhöhung:
Erhöht sich der Beitrag Ihrer KFZ-Versicherung, können Sie diese innerhalb eines Monats nach Erhalt der Information über die Beitragserhöhung kündigen. Details zur Kündigungsfrist finden Sie im Schreiben zur Beitragserhöhung.
- Schadenfall:
Haben Sie Ihrem Versicherer einen Schaden gemeldet und wurde dieser bereits bearbeitet, können Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss der Bearbeitung Ihre KFZ-Versicherung kündigen.
- Fahrzeugwechsel:
Verkaufen Sie Ihr Auto, geht Ihre bisherige KFZ-Versicherung bei der Um- bzw. Abmeldung auf den Käufer (= neuer Besitzer) über. Sie brauchen Ihre KFZ-Versicherung nicht extra kündigen. Haben Sie für Ihr Auto bereits KFZ-Jahresbeiträge gezahlt, bekommen Sie diese anteilig zurück.
Beispiel: Sie verkaufen Ihr Auto und beenden Ihre KFZ-Versicherung zum 30. April bzw. melden Ihr Auto zum 30. April ab. Ihr Versicherer erstattet Ihnen dann die bereits für Mai bis Dezember gezahlten Jahresbeiträge.
Wichtig: Für den Käufer besteht hierbei ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nach dem Fahrzeugkauf kann er Ihre bisherige KFZ-Versicherung außerordentlich kündigen und eine Neue frei wählen.