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Ihre Fragen zur Glasbruchversicherung
Informieren Sie sich hier über die häufigsten Fragen zum Thema Glasbruch an Immobilien:
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Was ist eine Gebäudeglasversicherung?
In dieser Versicherung ist der Bruch von Gebäudeglas versichert. Bei GVV Direkt unterscheiden wir zwischen Wohnungen und Einfamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäuser und nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern. Je nach Tarif kann die komplette Verglasung des Gebäudes, aber auch von Gemeinschaftsräumen (z.B. Treppenhäuser oder Kellerräume) versichert werden. Die Gebäudeglasversicherung greift, wenn Schäden durch Sie selbst, Wind und Wetter oder Dritte verursacht werden.
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Welche Verglasung ist bei Wohnungen und Einfamilienhäusern versichert?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern versichern wir die gesamte Verglasung des Gebäudes. Darunter fällt Folgendes:
- Glas- und Kunststoffscheiben von:
- Fenstern
- Türen
- Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Veranden
- Wänden
- Loggien
- Wetterschutzvorbauten
- Dächern
- Brüstungen
Außerdem:
- Abdeckungen von Sonnenkollektoren / Photovoltaikanlagen
- Duschkabinen
- Glasbausteine, Lichtkuppeln u.Ä.
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben (bis 1000 €)
- Garagen & Gartenhäuser
- Scheiben aus Kunststoff
- Gebäudeverglasung für Einliegerwohnung
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Was ist bei Mehrfamilienhäusern und nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern versichert?
In diesem Fall versichern wir ebenfalls Räume und Gebäudeteile, die von mehreren Personen genutzt werden, bzw. dem allgemeinen Gebrauch dienen. Folgendes ist über die Versicherung abgedeckt:
- Glas- und Kunststoffscheiben von:
- Fenstern
- Türen
- Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Veranden
- Wänden
- Loggien
- Wetterschutzvorbauten
- Dächern
- Brüstungen
Außerdem:
- Abdeckungen von Sonnenkollektoren / Photovoltaikanlagen
- Duschkabinen
- Glasbausteine, Lichtkuppeln u.Ä.
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben (bis 1000 €)
- Garagen & Gartenhäuser
- Scheiben aus Kunststoff
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Welche Schäden werden durch die Gebäudeglasversicherung abgedeckt?
Die Gebäudeglasversicherung ist eine Erweiterung der Gebäude- oder Hausratversicherung und übernimmt vereinfacht gesagt Schäden an Fenstern und Verglasungen, die durch Wind und Wetter, Sie selbst oder Dritte entstehen.
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Welche zusätzlichen Kosten übernimmt die Gebäudeglasversicherung?
Egal ob Sie die Gebäudeglasversicherung für Wohnungen und Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser und nicht selbstgenutzte Einfamilienhäuser versichern, wir übernehmen zusätzlich folgende Kosten:
- Notverschalungen & Notverglasungen
- Entsorgungskosten
- Kran- und Gerüstkosten (bis 1000€)
- Beseitigung und Montage (bis 1000€)
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Wie unterscheiden sich Haushaltsglasversicherung und Gebäudeglasversicherung?
Im Gegensatz zur Haushaltsglasversicherung übernimmt die Gebäudeglasversicherung keine Schäden, die beispielsweise an Glasscheiben in Bilderrahmen, Kochfeldern oder ähnlichem zustande kommen. Bei der Haushaltsglasversicherung ist somit auch ein Schutz vor Schäden an Mobiliarverglasung eingeschlossen.
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