Beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung fürs E-Auto haben Sie folgende Optionen:
Ordentliche Kündigung
Sie können Ihre E-Auto-Versicherung unter Einhaltung einer einmonatigen Frist kündigen. Die meisten E-Auto-Versicherungen enden am 31. Dezember eines Jahres, so dass die Kündigung bis zum 30. November bei Ihrem aktuellen Versicherer vorliegen muss. Da nicht alle Kfz-Versicherungen am 31. Dezember enden, sollten Sie vorab Ihre Unterlagen prüfen, um den Stichtag für Ihre E-Auto-Versicherung zu erfahren.
Sonderkündigungsrecht
Grundsätzlich gibt es drei Situationen, in denen Sie das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung haben:
Beitragserhöhung
Erhöht Ihre E-Auto-Versicherung die Kosten, können Sie die Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Information über die Beitragserhöhung kündigen. Details zur Kündigungsfrist finden Sie im Schreiben zur Beitragserhöhung.
Schadenfall
Haben Sie Ihrem Versicherer einen Schaden gemeldet und wurde dieser bereits bearbeitet, können Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss der Bearbeitung Ihre Kfz-Versicherung kündigen.
Fahrzeugwechsel
Verkaufen Sie Ihr E-Auto, geht Ihre bisherige Kfz-Versicherung bei der Um- beziehungsweise Abmeldung auf den Käufer (= neuer Besitzer) über. Sie brauchen Ihre Kfz-Versicherung nicht extra kündigen. Haben Sie für Ihr Elektro-Auto bereits Kfz-Jahresbeiträge gezahlt, erhalten Sie diese anteilig zurück.
Beispiel: Sie verkaufen Ihr Fahrzeug und beenden Ihre Kfz-Versicherung fürs E-Auto zum 30. April oder Sie melden Ihr Auto zum 30. April ab. Ihr Versicherer erstattet Ihnen dann die bereits für Mai bis Dezember gezahlten Jahresbeiträge.
Wichtig: Für den Käufer des E-Autos besteht hierbei ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nach dem Fahrzeugkauf, kann er Ihre bisherige Elektroautoversicherung außerordentlich kündigen und eine neue Versicherung für das E-Auto frei wählen.