Versicherungen einfach verstehen
Machen Sie sich fit für die Versicherungswelt mit unserem Glossar für den Kfz-Bereich. Hier erhalten Sie einfache Erklärungen und Infos zu den häufigsten Fachbegriffen.
Machen Sie sich fit für die Versicherungswelt mit unserem Glossar für den Kfz-Bereich. Hier erhalten Sie einfache Erklärungen und Infos zu den häufigsten Fachbegriffen.
Für Anhänger, Auto, E-Scooter, Mofa & Moped, Motorrad, Roller, Wohnwagen und Wohnmobil.
Die sogenannte Allgefahrendeckung versichert Sie gegen alle Arten von Schäden an dem versicherten Objekt. Ausgenommen sind Schäden, die eventuell explizit ausgeschlossen wurden.
Der Versicherungsbegriff taucht vor allem im Zusammenhang mit der Autoversicherung auf.
Der sogenannte Autoschutzbrief ist ein Zusatzbaustein der Kfz-Versicherung. Mit ihm erhalten Sie europaweit rund um die Uhr Hilfe bei Pannen und Unfällen. Er umfasst bei GVV zum Beispiel Leistungen wie Mietwagen bis zu sieben Tage, Übernachtungskosten bis zu drei Nächten oder den Krankenrücktransport.
Die sogenannte Eigenschadenversicherung deckt Schäden ab, die Sie selbst an Ihrem eigenen Eigentum verursachen. Also zum Beispiel, wenn Sie aus Versehen mit Ihrem Auto gegen Ihre eigene Garage fahren.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung auf.
Die sogenannte Erstzulassung beschreibt das Datum, an dem ein Fahrzeug zum ersten Mal für den Straßenverkehr zugelassen wurde. Dieser Zeitpunkt steht im Fahrzeugschein und gibt das Alter des Fahrzeuges an.
Der Begriff taucht im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung auf.
Die sogenannte Fahrgestellnummer ist eine einzigartige Kombination aus Zahlen und Buchstaben, die jedes Fahrzeug eindeutig identifiziert. Sie wird oft auch als Fahrzeug-Identifikationsnummer, kurz FIN, bezeichnet. Sie finden sie in Ihren Fahrzeugpapieren und am Auto selbst.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung für Ihr Auto auf.
Das sogenannte Fährrisiko bezieht sich auf die Gefahren, die beim Transport Ihres Fahrzeuges auf einem Schiff auftreten können. Also zum Beispiel der Untergang oder das Überbordspülen.
Die sogenannte GAP-Deckung ist eine Leistung der Kaskoversicherung für Leasing-Fahrzeuge. Sie zahlt Ihnen bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl den Restbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestwert des Autos aus. Der Begriff stammt aus dem Englischen: „Gap“ bedeutet wörtlich übersetzt Lücke und steht im übertragenen Sinn für den Differenzbetrag, der ausgezahlt wird.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung auf.
Die sogenannte Halterzulassung beschreibt das Datum, an dem eine Person als neuer Besitzer beziehungsweise neue Besitzerin eines Fahrzeuges eingetragen wird. Für Versicherungen ist diese Angabe wichtig, um zu sehen, ab welchem Zeitpunkt eine andere Person die Verantwortung für das Fahrzeug übernommen hat.
Die sogenannte häusliche Gemeinschaft beschreibt eine Art des Zusammenlebens. Sie liegt vor, wenn zwei oder mehrere Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das kann in einer Wohnung oder in einem Haus sein. Dazu zählen zum Beispiel Ehepaare, unverheiratete Paare und Familien mit Kindern genauso wie Wohngemeinschaften und Lebensgemeinschaften.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung und der privaten Haftpflichtversicherung auf.
Die sogenannte Herstellernummer, kurz HSN, taucht im Bereich der Kfz-Versicherung auf. Sie ist eine vierstellige Nummer und gibt an, von welchem Hersteller Ihr Fahrzeug stammt. Mit ihrer Hilfe kann Ihr Auto eindeutig identifiziert werden. Sie finden die HSN-Nummer im Fahrzeugschein.
Unter sogenannten Kleinkrafträdern versteht man eine bestimmte Art von Fahrzeugen, die drei Kriterien erfüllen: Sie haben einen Hubraum von maximal 50 ccm, eine Leistung von bis zu 4 kW und dürfen maximal 45 km/h fahren. Kleinkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig und können bereits ab 15 Jahren mit dem Führerschein AM gefahren werden. Zu der Fahrzeugart zählen Mofas und kleine Roller. Auch Mopeds, Mokicks, S-Pedelecs und E-Scooter gehören dazu.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Mofa- und Mopedversicherung und der E-Scooter-Versicherung auf.
Unter sogenannten Leichtkrafträdern versteht man eine bestimmte Art von Fahrzeugen, die zwei Kriterien erfüllen: Sie haben einen Motor-Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm und eine maximale Leistung von 15 PS (11 kW). Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig und dürfen ab 16 Jahren mit den Führerscheinklassen A, A1 und A2 gefahren werden.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Roller-Versicherung auf.
Bei der sogenannten Mallorca-Police handelt es sich um einen Schutz für Mietwagen im Ausland. Sie ist Teil der Kfz-Versicherung für Autos oder Motorräder und gleicht die Differenz zwischen der Haftpflichtversicherungssumme des Mietfahrzeugs und der deutschen Mindestdeckungssumme aus.
Der sogenannte Rabattschutz ist ein Zusatzbaustein der Kfz-Versicherung. Er verhindert, dass Ihre Schadenfreiheitsklasse nach einem selbstverschuldeten Unfall zurückgestuft wird. So können Sie einen Schaden melden, ohne dass Ihre Versicherungsprämie teurer wird.
Ein sogenanntes Saisonkennzeichen ist ein spezielles Nummernschild für Fahrzeuge, die Sie nur zu bestimmten Monaten im Jahr nutzen möchten. Zum Beispiel im Sommer. Sie haben den großen Vorteil, dass Sie in der Regel weniger Versicherungsbeiträge zahlen. Außerhalb der Saison dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung für Autos, Motorräder, Wohnmobile und mehr auf.
Die sogenannte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) taucht im Bereich der Kfz-Versicherung für Autos, Motorräder und Co. auf. Sie gibt an, wie viele Jahre unfallfrei gefahren wird. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag.
Fahranfänger starten mit der Schadenfreiheitsklasse 0 und können sich dann im Laufe der Zeit verbessern. Mit jedem unfallfreien Jahr steigen Sie eine Klasse auf. Durch einen selbstverschuldeten Unfall kann Ihre SF-Klasse entsprechend zurückgestuft werden.
Der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt ist eine Vergünstigung auf Ihre Kfz-Versicherung. Der Rabatt ist eng mit der Schadenfreiheitsklasse verbunden, die Sie für unfallfreies Fahren im Straßenverkehr belohnt. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto besser ist Ihre SF-Klasse und desto höher ist Ihr Schadenfreiheitsrabatt.
Die sogenannte Schlingerdeckung ist eine Zusatzleistung der Kfz-Versicherung. Sie deckt Schäden ab, die durch das Schlingern (Hin- und Herpendeln) oder Umkippen eines Anhängers entstehen. Zum Beispiel durch sehr starken Wind.
Ein Tierbiss ist ein Schaden, der durch das Beißen eines Tieres entsteht. Zum Beispiel, wenn ein Mader Kabel von Ihrem Auto zerbeißt. Eine entsprechende Versicherung stützt Sie vor diesen Sachschäden. Wenn Ihr Hund beim Spielen mit einem anderen Vierbeiner plötzlich zu stark zubeißt, zählt das auch zu einem Tierbissschaden. Eine Versicherung kann dann für die medizinischen Behandlungskosten aufkommen.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung und der Hundehaftpflichtversicherung auf.
Der sogenannte Typschlüssel, kurz TSN, taucht im Bereich der Kfz-Versicherung auf. Er ist eine dreistellige Nummer, die den genauen Fahrzeugtyp eines Herstellers beschreibt.
Zusammen mit der Herstellernummer hilft der Typschlüssel, ein Fahrzeugmodell eindeutig zu bestimmen.
Allgemeine Versicherungsbegriffe auf einen Blick. Von D wie Deckungssumme bis Z wie Zeitwert.
Die sogenannte Deckungssumme beschreibt den maximalen Betrag, den Ihre Versicherung im Schadensfall übernimmt. Sie ist in Ihrer Police festgelegt und kann je nach Art der Versicherung und Tarif unterschiedlich hoch sein. Grundsätzlich sollten Sie die Deckungssumme immer dem Risiko anpassen. Aus diesem Grund ist eine Aktualisierung der Deckungssumme sinnvoll, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.
Die Deckungssumme wird auch Versicherungssumme genannt.
Bei der sogenannten Direktversicherung wird die Versicherungspolice direkt zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Also ohne die Hilfe eines Vermittlers oder Maklers. Die Kommunikation und der Vertragsabschluss erfolgen dabei oft online oder telefonisch. Auf diese Weise können Ihnen günstigere Konditionen angeboten werden, da es keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren gibt.
Eine Dynamik in der Versicherung bedeutet, dass Ihre Versicherungssumme und Ihre Beiträge regelmäßig angepasst werden, um Faktoren wie Inflation oder steigende Lebensstandards zu berücksichtigen. So bleibt Ihr Versicherungsschutz im Laufe der Zeit konstant und die Gefahr einer Unterversicherung wird umgangen.
Ein sogenannter Folgeschaden beschreibt einen Schaden, der als Folge des ursprünglichen Schadens entsteht. Das kann zum Beispiel ein Wasserschaden sein, der nach einem Feuer durch die Löscharbeiten entsteht.
Je nach Tarif sind Schäden inklusive Folgeschäden durch die Versicherung abgedeckt. Überprüfen Sie dazu am besten die Leistungen.
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie in einer Situation unvorsichtig und somit grob fahrlässig gehandelt haben und dadurch ein Schaden entstanden ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein brennendes Kerzenlicht unbeaufsichtigt lassen und daraus ein Feuer entfacht.
Manche Versicherungen schließen die grobe Fahrlässigkeit explizit in den Leistungsumfang mit ein. Tun sie dies nicht, kann Ihr Versicherer die Versicherungssumme im Schadensfall kürzen oder gar verweigern, sofern Sie grob fahrlässig gehandelt haben.
Die sogenannte Kaufpreisentschädigung ist eine Versicherungsleistung im Schadensfall, bei der Ihnen der ursprüngliche Kaufpreis eines gebrauchten Gegenstandes erstattet wird. Das kann zum Beispiel ein Fahrzeug sein. Die Entschädigung gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf. Dieser kann sich je nach Tarif unterscheiden.
Die sogenannte Neupreisentschädigung ist eine Versicherungsleistung im Schadensfall, bei der Ihnen der volle Kaufpreis eines neuen Gegenstandes (z.B. ein Fahrzeug) erstattet wird. Die Entschädigung gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf. Dieser kann sich je nach Tarif unterscheiden.
Der sogenannte Neuwert beschreibt den Wert einer Sache, um sie im gleichen Zustand neu zu kaufen. Wenn Ihre Versicherung also den Neuwert ersetzt, erhalten Sie den vollen Betrag für den Kauf eines neuen Gegenstandes.
Der Begriff kann im Zusammenhang von verschiedenen Versicherungen auftauchen wie beispielsweise der Kfz-Versicherung, der Hausratversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung.
Die sogenannte Neuwertentschädigung beschreibt die Zahlung Ihrer Versicherung eines Sachschadens. Bei der Entschädigung wird Ihnen der Neuwert ausgezahlt, also der volle Wert der versicherten Sache. Die Neuwertentschädigung ist grundsätzlich höher als die Zeitwertentschädigung.
Für Versicherungen liegt ein Personenschaden vor, wenn einer dritten Person ein körperlicher Schaden entsteht. Das kann zum Beispiel nach einem Autounfall durch Verletzungen sein. Ihre Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für die medizinische Behandlung und Schmerzensgeld.
Der Versicherungsbegriff taucht in verschiedenen Versicherungsbereichen auf. Zum Beispiel bei der privaten Haftpflicht und bei Kfz-Versicherungen für Autos, Roller, Motorräder usw.
Für Versicherungen liegt ein Sachschaden vor, wenn eine Sache beschädigt oder zerstört wird. Gegenstände wie Autos, Häuser oder andere physische Besitztümer zählen dazu. Ihr Versicherer kommt für die Reparatur oder den Ersatz auf.
Ein Schadensfall beschreibt ein Ereignis, bei dem ein versicherter Schaden entstanden ist. Sie können/müssen Ihrer Versicherung den Schaden melden, um Ihren Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen.
Der Schadensfall wird auch Versicherungsfall genannt.
Der sogenannte Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, beschreibt den finanziellen Anteil, den Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst bezahlen müssen. Der Betrag wurde bei Vertragsabschluss vereinbart und gilt in der Regel pro Schadensfall. Ein höherer Selbstbehalt senkt oft Ihre Versicherungsprämie.
Eine klassische Versicherung mit Selbstbehalt ist zum Beispiel die Kfz-Versicherung.
Die sogenannte Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, beschreibt den finanziellen Anteil, den Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst bezahlen müssen. Der Betrag wurde bei Vertragsabschluss vereinbart und gilt in der Regel pro Schadensfall. Ein höherer Selbstbehalt senkt oft Ihre Versicherungsprämie.
Die Versicherungssumme sollte dem Wert der zu versichernden Sache entsprechen. Ist das nicht der Fall, spricht man von einer Unterversicherung. Dies kann teuer werden, da Ihr Schaden im Schadensfall nur anteilig ersetzt wird. Die Entschädigungshöhe richtet sich dabei nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert der Sache.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Hausratversicherung auf.
Bei dem sogenannten Unterversicherungsverzicht handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Im Schadensfall zahlt Ihr Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme ohne Prüfung des tatsächlichen Wertes.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Hausratversicherung auf.
Für Versicherungen liegt ein Vermögensschaden vor, wenn bei einem Dritten ein finanzieller Schaden entstanden ist. Das kann zum Beispiel nach einem Personenschaden sein, wenn die Person wegen eines gebrochenen Beins nicht mehr arbeiten kann. In diesem Fall spricht man von einem unechten Vermögensschaden. Oder er tritt nach einem Fehler einer Dienstleistung auf (z.B. Finanzberatung), dann spricht man auch von einem echten Vermögensschaden.
Der Versicherungsbegriff taucht bei verschiedenen Versicherungen auf, insbesondere bei der Haftpflicht. In manchen Berufen ist eine Vermögensschadenversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Der Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem Ihr Versicherungsschutz gilt. Er ist im Versicherungsvertrag festgelegt und kann sich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterscheiden.
Ein Versicherungsfall liegt vor, sobald ein Ereignis eintritt, das nach den Bedingungen des Versicherungsvertrags versichert ist. Sie als Versicherungsnehmer müssen den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung melden. Ihr Versicherer ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Versicherungsfall wird auch Schadensfall genannt.
Das Versicherungsjahr ist ein Zeitraum von 12 Monaten, in dem der Versicherungsschutz gilt. Es beginnt in der Regel mit dem Startdatum der Versicherung und endet nach einem Jahr. Das Versicherungsjahr kann also auch im laufenden Jahr starten.
Als Versicherungsnehmer zählt die Person, die eine Versicherung abschließt und die Versicherungsbeiträge zahlt. Sie ist in der Regel auch die Person, die im Schadensfall Anspruch auf Leistungen hat.
Die Versicherungsnummer ist eine eindeutige Nummer, die einem Versicherungsvertrag zugeordnet ist. Sie wird verwendet, um den Vertrag und den Versicherungsnehmer bei der Versicherungsgesellschaft zu identifizieren.
Die sogenannte Versicherungssumme beschreibt den maximalen Betrag, den Ihre Versicherung im Schadensfall übernimmt. Sie ist in Ihrer Police festgelegt und kann je nach Art der Versicherung und Tarif unterschiedlich hoch sein. Grundsätzlich sollten Sie die Versicherungssumme immer dem Risiko anpassen. Aus diesem Grund ist eine Aktualisierung der Versicherungssumme sinnvoll, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.
Die Versicherungssumme wird auch Deckungssumme genannt.
Der Vertragsabschluss beschreibt den Zeitpunkt, an dem ein Vertrag zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und der Versicherung abgeschlossen wird. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Versicherungsbeginn müssen nicht identisch sein, sondern können sich unterschieden.
Der sogenannte Wiederbeschaffungswert beschreibt den notwendigen Betrag, um eine gleichwertige Sache in gleicher Art und Güte zum Zeitpunkt des Schadens zu kaufen.
Der Begriff kann im Zusammenhang von verschiedenen Versicherungen auftauchen wie beispielsweise der Kfz-Versicherung, der Hausratversicherung oder der privaten Haftpflichtversicherung.
Der sogenannte Zeitwert beschreibt den Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens. Er wird berechnet aus dem Neuwert abzüglich des Alters, des Gebrauchs und des technischen Fortschritts.
Der Zeitwert wird bei der Erstattung von Sachschäden angewendet. Daher taucht der Versicherungsbegriff oft im Zusammenhang mit der Hausratversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung auf.
Die sogenannte Zeitwertentschädigung beschreibt die Zahlung Ihrer Versicherung eines Sachschadens. Bei der Entschädigung wird Ihnen der Zeitwert ausgezahlt, also der aktuelle Wert der versicherten Sache abzüglich des Wertverlusts durch Faktoren wie Alter, Gebrauch und technischer Fortschritt. Die Zeitwertentschädigung ist meist niedriger als die Neuwertentschädigung.
Haftpflicht und Recht
Schutz von Personen, Vermögen, Sachen und der Umwelt.
Fahrzeuge
Die GVV Fahrzeugversicherungen. Hier finden Sie alles, um mobil zu bleiben.
Gebäude und Hausrat
Alles was Sie brauchen, um in jedem Zuhause ein gutes Gefühl zu haben.
Junge Leute und Unfallversicherung
Sichern Sie sich vor geplanten oder ungeplanten großen Ereignissen angemessen ab - die wichtigsten Schritte im Leben gehen wir gern mit Ihnen.