Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Eigentümer hängt Ihnen das Wohl der Hausbewohner sicherlich am Herzen. Wenn doch mal was passiert, sind Sie mit unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung rundum abgesichert.
Rund ums Haus bin ich sorglos.
Dank der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht von GVV Direkt.
Als Eigentümer hängt Ihnen das Wohl der Hausbewohner sicherlich am Herzen. Wenn doch mal was passiert, sind Sie mit unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung rundum abgesichert.
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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer:
Wer seine Immobilie, die Wohnung oder sein Grundstück vermietet, hat viele Pflichten gegenüber seinen Mietern. Darunter auch, dass Sie haftbar gemacht werden können, wenn auf Ihrem vermieteten Grundstück jemand zu Schaden kommt. Sie sind zwar grundsätzlich dazu verpflichtet mögliche Unfälle durch Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturarbeiten zu verhindern, dennoch kann es trotzdem mal passieren. Ohne Grundbesitzerhaftpflicht müssen Sie privat dafür finanziell gerade stehen. Mit unserer Versicherung sind Sie finanziell mit einer Versicherungssumme bis 10 Mio. Euro abgesichert.
Nein. Wenn Sie selbst Ihre Immobilie bewohnen, ist eine normale private Haftpflichtversicherung ausreichend. Sollte sich in Ihrer Immobilie jedoch eine weitere Wohnung befinden, in der jemand anderes wohnt (selbst Familienangehörige), ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie kein finanzielles Risiko eingehen und im Schadensfall gut abgesichert sind.
Gebäudeversicherungen sind für jeden Immobilienbesitzer sinnvoll. Diese springt ein, wenn Schäden an Ihrem Haus entstehen, für die Sie keine Verantwortung tragen. Ergänzt wird eine Wohngebäudeversicherung meist durch eine Hausratversicherung, die das Inventar der Immobilie versichert.
Wenn durch Ihre Immobilie Sach-, Vermögens- oder Personenschäden entstehen und Sie eine Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie für die Schäden nicht finanziell aufkommen. Rutscht zum Beispiel jemand auf dem glatten Gehweg vor dem Haus aus, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Behandlung oder Verdienstausfälle. Auch die Kosten für einen umgestürzten Baum auf ein geparktes Auto übernimmt der Versicherer.
Selbst auf Grundstücken, auf denen noch gar keine Immobilie steht, können Personen zu Schaden kommen. Zum Beispiel durch umstürzende Bäume oder ähnliche Gefahren. Wir von GVV Direkt empfehlen unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auch für Besitzer von unbebauten Grundstücken.
Grundsätzlich schließt der Vermieter die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab, da dieser auch im Schadensfall zur Verantwortung gezogen wird. Im Mietvertrag kann er jedoch festlegen, dass der Versicherungsbeitrag auf die Mieter umgelegt wird. Die Versicherungsprämie kann als Betriebskosten deklariert werden und damit zahlen die Mieter praktisch selbst. Achtung! Auch wenn Sie Ihre Mieter vertraglich dazu verpflichten, beispielsweise die Gehwege im Winter zu räumen, bleiben Sie im Schadensfall trotzdem haftbar.
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