Anhänger-Versicherung
Ob bei Umzügen oder Urlaub, beim Möbelkauf oder Sperrmülltransport – die Anhängerversicherung hilft Ihnen bei kleineren oder größeren Missgeschicken mit dem Anhänger.
Vorne sicher, wenn hinten was passiert.
Unsere Anhänger-Versicherung von GVV Direkt.
Ob bei Umzügen oder Urlaub, beim Möbelkauf oder Sperrmülltransport – die Anhängerversicherung hilft Ihnen bei kleineren oder größeren Missgeschicken mit dem Anhänger.
Ausgezeichneter Schutz
Persönlicher Ansprechpartner für individuelle Beratung
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Experte für den öffentlichen Dienst dank kommunaler Wurzeln
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Unsere Empfehlung
Tarif Teilkasko
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Für Sie empfohlen
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Haftpflicht
z. B. 2,80 €
monatlich
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Teilkasko
z. B. 4,67 €
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Vollkasko
z. B. 5,42 €
monatlich
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Versicherungssumme je Schaden (100 Mio. Euro) | ||
davon Versicherungssumme bei Personenschäden (15 Mio. Euro) | ||
Versicherungsschutz bei Auslandsfahrten mit Mietfahrzeug | ||
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert | ||
Schäden durch Brand, Explosion oder Kurzschluss | ||
Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren | ||
alle Tiere | alle Tiere | |
Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall | ||
Schäden durch Vandalismus | ||
Fährrisiko mitversichert | ||
Haftpflicht
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z. B. 2,80 €
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Teilkasko
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Vollkasko
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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Anhänger-Versicherung:
Anhänger, egal ob sie privat oder gewerblich genutzt werden, brauchen grundsätzlich eine eigenständige Versicherung. Es gibt jedoch Ausnahmen, sogenannte Spezialanhänger, die von der Versicherungspflicht und somit auch von der Zulassungspflicht befreit sind. Darunter fallen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zum Beispiel Spezialanhänger für Sportgeräte oder einachsige Anhänger. Auch bestimmte Anhänger aus der Land- und Forstwirtschaft können von der Zulassungs- und Versicherungspflicht befreit sein.
Bootstrailer fallen unter die sogenannten Spezialanhänger. Das bedeutet: Sie sind nicht versicherungspflichtig, wenn diese ausschließlich zur Beförderung des jeweiligen Sportgerätes dienen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, dennoch eine zusätzliche Anhänger-Versicherung abzuschließen. Diese springt unter anderem auch dann im Schadensfall ein, wenn der Anhänger nicht am Auto des Halters angekuppelt ist.
Ein Pferdeanhänger, mit dem ausschließlich Tiere transportiert werden, ist über die Kfz-Versicherung des Halters mitversichert. Die Versicherung springt nicht ein, wenn andere Güter transportiert werden oder der Anhänger nicht mit dem Auto verbunden ist. Sollten Schäden entstehen, die nicht über die Kfz-Versicherung abgedeckt sind, haftet der Halter. Eine Versicherung für Pferdeanhänger übernimmt, wenn auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht, die Kosten für andere Schäden, die beispielsweise durch Wind und Wetter oder am geparkten Anhänger entstehen.
Ja, wir bieten zuverlässigen Anhängerschutz unabhängig von der Nutzlast. Die Nutzlast Ihres Anhängers beeinflusst lediglich den zu zahlenden Versicherungsbeitrag.
Für die Anhänger-Versicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt. Wer einen Anhänger versichern lassen möchte, bezahlt die jeweilige Versicherungsprämie bei der Versicherung. Unabhängig davon, wie lange Sie schon unfallfrei fahren.
In der Anhänger-Haftpflichtversicherung sind Schäden abgedeckt, die Ihr Anhänger im fahrenden oder geparkten Zustand verursacht.
Zum Beispiel:
Der Vollkaskoschutz ist als Erweiterung zur Teilkaskoversicherung zu sehen. Im Schadensfall übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für Schäden, die zum Beispiel im Rahmen von extremen Wetterlagen auftreten.
Der Vollkasko-Schutz versichert Sie gegen die oben genannten Gefahren sowie über selbstverschuldete Unfallschäden oder absichtliche Beschädigungen an Ihrem Anhänger hinaus.
Es gibt keine gesetzliche Verordnung, die besagt, dass das Zugfahrzeug und der Anhänger bei der gleichen Versicherung zu versichern ist. Grundsätzlich ist es jedoch von Vorteil, den Anhänger sowie das Zugfahrzeug bei der gleichen Versicherung abzusichern. GVV Direkt bietet die Anhänger-Versicherung nur an, wenn auch das Zugfahrzeug dort versichert ist.
Folgende Dokumente müssen Sie bei der KFZ-Zulassungsstelle vorlegen:
Grundsätzlich dürfen Sie Ihren eigenen Anhänger gegen ein Entgelt vermieten. Allerdings ist das der Versicherung zu melden, da es sich ab diesem Zeitpunkt um einen gewerblich genutzten Anhänger handelt. GVV Direkt versichert gewerblich genutzte Anhänger nicht, sondern nur überwiegend (über 50 %) privat genutzte Anhänger. Beachten Sie auch, dass Einnahmen aus Vermietung dem Finanzamt zu melden sind.
Diese Frage ist unter anderem für die Versicherungsprämie wichtig. Es handelt sich um einen geschäftlich genutzten Anhänger, wenn dieser für die Ausübung des Berufes verwendet wird. Zum Beispiel, um Arbeitsmaterialien zu transportieren. Werden mit einem Anhänger Einnahmen erzielt, indem er zum Beispiel vermietet wird, handelt es sich um einen gewerblich genutzten Anhänger. GVV Direkt versichert gewerblich genutzte Anhänger nicht, sondern nur überwiegend (über 50 %) privat genutzte Anhänger.
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