Grüne Versicherungskarte im Überblick
Was ist eine grüne Versicherungskarte?
Die Grüne Versicherungskarte ist eine mehrsprachige Versicherungsbescheinigung. Sie dient im Ausland zum Nachweis der gültigen Versicherung im Ausland. Die Bezeichnung geht auf die ehemals grüne Färbung des Dokumentes zurück. Offiziell wird sie Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr genannt. Seit 2020 wird diese Bescheinigung als normaler weißer Ausdruck per Post oder als digitales Dokument per Mail oder zum Herunterladen an den Versicherten übermittelt.
Hinweis: Für die Anerkennung der grünen Versicherungskarte ist es wichtig, dass diese in Papierform vorliegt. Versicherungsnachweise in digitaler Form (Foto oder Dokument auf dem Smartphone) sind aktuell nicht gültig. Ab dem 01. Januar 2025 gilt jedoch auch der Nachweis durch eine elektronische PDF-Datei. Dies gab die COB bekannt.
Alle wichtigen Daten zu Ihrer Kfz-Versicherung sind auf der grünen Versicherungskarte vermerkt:
In welchen Ländern gilt die grüne Versicherungskarte?
Der Geltungsbereich der grünen Versicherungskarte erstreckt sich auf sämtliche 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und auf viele angrenzende Länder in Europa, Nordafrika und dem Nahen Osten.
Auf der internationalen Versicherungskarte sind die Länderkürzel der Staaten angegeben, in denen sie gültig ist. In Staaten, die nicht aufgeführt oder durchgestrichen sind, ist der Abschluss einer Grenzversicherung nötig. Das betrifft im europäischen Raum beispielsweise den Kosovo.
Je nach Versicherung können einzelne Länder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Planen Sie zum Beispiel eine Reise in die Türkei, achten Sie darauf, dass Ihre Grüne Karte auch dort gültig ist. Sprechen Sie Ihre Kfz-Versicherung bei der Beantragung der internationalen Versicherungskarte auf Ihr Reiseziel an. Bei der GVV können Sie den Versicherungsschutz im europäischen Teil der Türkei einschließen lassen. Für das asiatische Gebiet des Landes gilt Ihre GVV-Haftpflichtversicherung für drei Monate ab Ausstellung.
Aktuell sind Russland, Weißrussland und der Iran generell von der Gültigkeit der grünen Karte ausgeschlossen. Bei Einreise in eines dieser Länder muss also eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.
In welchen Ländern ist die internationale Versicherungskarte besonders wichtig?
Durch das Kennzeichenabkommen muss die Grüne Karte in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten nicht mehr vorgelegt werden. In vielen Ländern ist der Nachweis jedoch Pflicht, in anderen ratsam. Je nach Versicherung kann es sein, dass einzelne Länder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. In diesen Staaten ist die Internationale Versicherungskarte nicht gültig.
- Verpflichtung zur Vorlage der grünen Karte:
Albanien, Aserbaidschan*, Bosnien-Herzegowina, Irak*, Israel*, Marokko*, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Tunesien*, Türkei, Zypern und Ukraine
*In diesen Ländern ist die Grüne Karte bei den meisten Versicherungen nicht gültig.
- Grüne Karte empfohlen trotz Kennzeichenabkommen:
Italien, Großbritannien
- Keine Grüne Karte notwendig:
Mitgliedsstaaten der EU (außer Italien), EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz sowie Andorra, Monaco und San Marino
In Großbritannien und Italien gilt prinzipiell das Kennzeichenabkommen. Es ist jedoch ratsam, die Grüne Karte für Italien und Großbritannien mitzuführen. Die Verständigung und Schadenregulierung werden dadurch deutlich vereinfacht.
Was ist das Kennzeichenabkommen und wo gilt es?
Zur Vereinfachung des internationalen Kraftverkehrs wurde 1991 das Kennzeichenabkommen (Multilaterales Garantieabkommen zwischen den internationalen Versicherungsbüros) geschlossen. In den unterzeichnenden Ländern wird keine internationale Versicherungskarte benötigt. Der Nachweis der gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung ist durch das Fahrzeugkennzeichen erbracht.
Das Abkommen ist in allen EWR-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und im Vereinigten Königreich gültig. Zur schnellen und einfachen Abwicklung eines Unfallschadens empfiehlt sich dennoch die Mitnahme der grünen Karte.
Was passiert, wenn Sie ohne grüne Karte einreisen?
Für den Grenzübertritt in Länder, in denen die Grüne Karte vorgeschrieben ist, muss diese meist den Grenzbeamten vorgezeigt werden. Besitzen Sie keine Versicherungskarte, wird die Einreise verwehrt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, vor Ort eine Grenzversicherung abzuschließen. Entsprechende Versicherungsbüros sind an den meisten Grenzübergängen vorhanden. Diese Grenzversicherung übernimmt im Schadenfall die Kosten. Konnten Sie dennoch ohne Versicherungsbescheinigung oder Grenzversicherung einreisen und es kommt zum Unfall, wird es schwierig. Unter Umständen bleiben Sie in diesem Fall auf dem Schaden sitzen.
Unfall im Ausland? So handeln Sie richtig
#1: Treffen Sie Vorkehrungen
Sie können einige Vorkehrungen treffen, um bei einem Unfall einen möglichst sicheren und unkomplizierten Ablauf zu haben. Neben der grünen Versicherungskarte sollten sich folgende Dinge in Ihrem Auto befinden:
#2: Vorgehensweise nach einem Auslandsunfall
Der Ablauf im Schadensfall weicht von dem in Deutschland kaum ab. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Was tun bei einem Autounfall?“. Das Wichtigste in Kürze:
Ihr Vorteil bei GVV Direkt: Voll- und Teilkaskoversicherungen der GVV sind innerhalb der geographischen Grenzen Europas und den zur Europäischen Union zählenden Gebieten außerhalb Europas gültig.
Infos zu Kosten, Gültigkeit und Online-Beantragung
Das Gute vorweg: Die Grüne Versicherungskarte ist kostenlos. Sie ist in Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten. Allerdings muss sie beantragt werden. Bei der GVV können Sie das einfach online unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift, des Geburtsdatums, des amtlichen Kennzeichens und der Versicherungsnummer tun.
Die Gültigkeit des internationalen Versicherungsscheins ist von der Versicherung abhängig. Bei der GVV beträgt sie zwei Jahre.
Günstige Autoversicherung von GVV Direkt
Mit der günstigen Autoversicherung von GVV Direkt genießen Sie das Gefühl grenzenloser Freiheit. Wir sichern Ihr Auto optimal ab und sind im Schadenfall zuverlässig an Ihrer Seite. Ob Haftpflicht- oder Kaskoversicherung: Bei uns finden Sie den Schutz, der zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Sie möchten mit Ihrem Auto oder Motorrad ins Ausland reisen? Dann beantragen Sie die kostenlose Grüne Versicherungskarte ganz einfach und schnell online auf unserer Webseite.
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Übrigens: GVV schützt nicht nur Privatpersonen. Seit über 100 Jahren sichern wir Kommunen und kommunale Unternehmen umfassend ab. Entdecken Sie zum Beispiel unsere Kfz-Haftpflichtversicherung für kommunale Bedürfnisse oder unseren Kaskoschutz für Kommunen und empfehlen Sie uns weiter.