Wildunfall versichern: Wie decken Sie Wildschäden ab?
Wann zahlt die Versicherung bei einem Wildunfall?
Ein Wildunfall geht in der Regel mit einem Schaden einher. Je nachdem, wie gravierend der Unfall ist, kann dieser mitunter sehr kostspielig ausfallen. Autofahrer sollten sich gut über ihre Autoversicherung in Kenntnis setzen, damit sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzenbleiben müssen.
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Was zahlt die Haftpflichtversicherung?
Generell gilt, die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die nicht an Ihrem Fahrzeug entstanden sind. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Leitplanke handeln, die durch den Unfall demoliert wird, um Straßenschilder oder auch um die Reinigung von der Fahrbahn. Reparaturkosten, die an Ihrem Fahrzeug entstehen, sind je nach Unfallhergang über die Teilkasko-, bzw. Vollkaskoversicherung abgedeckt.
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Was zahlt die Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung zahlt bei einem Wildunfall in der Regel auch die Schäden am eigenen Fahrzeug, sofern sie durch Haarwild entstanden sind. Zu Haarwild zählen Wildschweine, Rehe, Hirsche, Füchse und Hasen. Wird der Unfall beispielsweise aber durch einen Fasan verursacht, greifen viele Teilkaskoversicherungen nicht. Es sei denn, es sind explizit „alle Tiere“ mit im Tarif abgesichert. Die Versicherung zahlt auch nicht, wenn der Fahrer den Unfall selbst verschuldet, zum Beispiel, indem er zu schnell fährt.
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Was zahlt die Vollkaskoversicherung?
Bei Wildunfall gut versichert: Mit einer Vollkaskoversicherung fahren Sie auf der sicheren Seite. Hierbei sind Zusammenstöße mit allen Tieren, nicht nur Haarwild, abgedeckt. Zudem zahlt die Versicherung auch, wenn Sie den Unfall selber verschulden.
Wie verhalten Sie sich nach einem Wildunfall richtig?
Kommt es zu einem Wildunfall, beachten Sie unsere Verhaltenstipps. Sie finden die Informationen auch gesammelt auf unserem Info-Flyer. Diesen können Sie sich kostenlos als PDF herunterladen und ausgedruckt in Ihr Auto legen.
- Ruhe bewahren und Unfallstelle absichern
Bewahren Sie Ruhe und sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab: Setzen Sie den Warnblinker, ziehen Sie sich Ihre Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. - Notruf und Erste Hilfe
Sind Sie selber oder andere Personen zu Schaden gekommen, wählen Sie die 112 und rufen Sie einen Krankenwagen. Wenn nötig, leisten Sie Erste Hilfe! - Polizei und Jäger alarmieren
Alarmieren Sie die Polizei unter der 110 und teilen Sie Ihren Standort mit. Die Polizei setzt den zuständigen Jäger in Kenntnis. Wichtig: Der Jäger oder die Polizei stellt Ihnen eine Wildschadenbescheinigung aus, die Sie später für die Versicherung benötigen. - Tier nach Möglichkeit nicht anfassen
Fassen Sie ein verletztes oder getötetes Tier nicht an. Verletzte Tiere können austreten oder beißen. Zudem schützen Sie sich so vor Tollwut oder Parasiten. Ist es notwendig, das getötete Tier von der Straße zu entfernen, um Folgeunfälle zu vermeiden, tragen Sie unbedingt Handschuhe. - Sicher warten
Warten Sie am Unfallort, bis die Polizei eintrifft. Tun Sie dies - vor allem bei Dunkelheit - an einer sicheren Stelle, zum Beispiel hinter der Leitplanke. - Beweise sichern
Machen Sie Bilder von der Unfallstelle und Ihrem Fahrzeug, um Beweismittel für den Versicherer zu sammeln.
Wichtig ist, dass Sie auch die Polizei rufen, wenn das Wildtier nach einer Kollision wegläuft. Es ist gegebenenfalls schwer verletzt und der Jäger muss dementsprechend alarmiert werden. Übrigens dürfen Sie totes Wild nicht von der Unfallstelle entwenden, da dies als Wilderei gilt und strafbar ist. Für die Beseitigung sind Jäger und Forstamt zuständig.
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