Die wichtigsten Infos zu Saisonkennzeichen fürs Auto
Wann sind Saisonkennzeichen gültig?
Der Zeitraum, in dem das Auto mit Saisonkennzeichen genutzt werden darf, kann der Fahrzeughalter selbst festlegen. Die einzige Vorschrift lautet: Die Saison bzw. der Zulassungszeitraum muss mindestens zwei und darf maximal elf Monate betragen. So kann ein Halter beispielsweise ein Saisonkennzeichen von Mai bis November oder aber von März bis Juni beantragen. Damit für alle schnell ersichtlich ist, wie lange das Saisonkennzeichen jeweils gültig ist, wird der Zeitraum in der eVB-Nummer im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung 1) und auf den Kennzeichen vermerkt.
Tipp:
Ein Saisonkennzeichen erkennen Sie an dem rechten äußeren Rand des Kennzeichens. Dort stehen übereinander zwei Zahlen, die durch einen Strich getrennt sind, ähnlich wie bei einem mathematischen Bruch. Zum Beispiel kann dort 03 Strich 10 stehen. Der Gültigkeitszeitraum des Saisonkennzeichens (Zulassungszeitraum) beträgt damit von März bis Ende Oktober, also acht Monate.
Wann lohnt sich ein Saisonkennzeichen?
Es gibt unterschiedliche Gründe, ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Wirklich lohnenswert ist ein solches Kennzeichen dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über verwenden, sondern nur in einem bestimmten Zeitraum. Saisonkennzeichen sind zum Beispiel bei Wohnmobil-Besitzern beliebt, die ihr Fahrzeug hauptsächlich in der Camping-Saison, nämlich in den Sommermonaten fahren. Aber auch Motorradfahrer beantragen gerne ein Saisonkennzeichen. Gerade im Winter fahren die wenigsten auf ihrem Motorrad und es steht sowieso in der Garage, warum also dann nicht auf ein Saisonkennzeichen zurückgreifen. Ob sich für Sie ein Saisonkennzeichen lohnt, hängt vor allem davon ab, wie Sie Ihr Auto das Jahr über verwenden.
Das Fahrzeug muss nach der Saison korrekt geparkt werden
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie außerhalb des Zulassungszeitraums einen Stellplatz für Ihr Fahrzeug haben. In dieser Zeit, darf das Fahrzeug weder am Straßenverkehr teilnehmen noch im öffentlichen Bereich geparkt werden und es besteht kein Versicherungsschutz für die Teilnahme am Straßenverkehr. Das Fahrzeug muss auf einem umfriedeten Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Bereichs oder in einer Garage geparkt werden. Wird das Fahrzeug außerhalb der Saison in Betrieb genommen oder im öffentlichen Bereich geparkt drohen Bußgelder.
Ein Saisonkennzeichen hilft Ihnen dabei, Geld zu sparen. Beachten Sie jedoch die Kosten für einen Stellplatz außerhalb der Saison, möglicherweise ist das teurer, als das Auto das gesamte Jahr über zuzulassen.
Saisonkennzeichen und Versicherung
Es besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Ausreichend ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung, wer möchte, kann den Versicherungsschutz auf eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung erweitern. Der Versicherungsbeitrag wird lediglich für die angemeldeten Monate beziehungsweise den Gültigkeitszeitraum fällig. In den restlichen Monaten verfügt das Fahrzeug über eine sogenannte beitragsfreie Ruheversicherung. Die Ruheversicherung umfasst beitragsfrei den jeweiligen Versicherungsschutz, der jedoch nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr gilt. Wie bei anderen Kfz-Versicherungen auch, hängt die Versicherungsprämie von verschiedenen Faktoren wie dem Fahrzeugmodell, dem Wohnort und weiteren Punkten ab.
GVV Direkt empfiehlt Ihnen bei einem Fahrzeug mit Saisonkennzeichen, eine Kfz-Versicherung über mindestens sechs Monate abzuschließen. Ist der Versicherungszeitraum kürzer, werden Sie nach einem unfallfreien Jahr nicht in neue, bessere Schadenfreiheitsklassen eingestuft.
Wie beantragen Sie ein Saisonkennzeichen?
Die Beantragung eines Saisonkennzeichens für Auto & Co. ist nicht schwer. Zunächst schließen Sie eine entsprechende Versicherung ab und erhalten daraufhin Ihre eVB-Nummer. Beachten Sie, dass nicht jede Versicherung Saisonkennzeichen anbietet. Wir empfehlen daher, sich im Vorfeld bei der gewünschten Versicherung zu informieren. Anschließend brauchen Sie folgende Dokumente bei Ihrem Termin auf der Zulassungsstelle:
Nach der erfolgreichen Zulassung müssen Sie nur noch Ihre Kennzeichen anfertigen lassen und Sie haben nun ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen.
Tipp:
Der Gültigkeitszeitraum kann zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie dafür eine neue eVB-Nummer und neue Kennzeichenschilder brauchen, die Sie selbst bezahlen müssen.
Wie viel kostet ein Saisonkennzeichen?
Wer ein Saisonkennzeichen bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beantragen möchte, muss mit einer Bearbeitungsgebühr etwa 28 Euro rechnen. Zusätzlich werden rund 20 bis 30 Euro für die Neuausstellung der Nummernschilder fällig. Die Kosten können variieren, da diese nicht bundeseinheitlich festgelegt sind. Die Versicherung und die Kfz-Steuer müssen nicht komplett bezahlt werden, da diese anteilig an die Monate angerechnet werden, für die das Fahrzeug zugelassen ist.
Saisonkennzeichen und der TÜV
Auch Ihr Fahrzeug mit Saisonkennzeichen muss regelmäßig an den TÜV-Prüfungen teilnehmen. Sollte der TÜV jedoch während der Ruhephase auslaufen, müssen Sie direkt zu Beginn der neuen Saison einen TÜV-Termin nachholen. Während der zulassungsfreien Zeit ist es Ihnen nicht gestattet, Ihr Auto zu bewegen und den TÜV zu machen.
Alles Wichtige zu Saisonkennzeichen im Überblick:
Ein Saisonkennzeichen ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie einen Stellplatz wie eine Garage haben und ein Fahrzeug lediglich in einem festgelegten Zeitraum innerhalb eines Jahres fahren möchten. Besonders beliebt sind Saisonkennzeichen bei Haltern von Motorrädern oder Wohnmobilen, da diese Fahrzeuge häufig eher in den Sommermonaten genutzt werden. Die Beantragung ist einfach: Sie benötigen eine Versicherung und melden Ihr Fahrzeug mit Saisonkennzeichen auf der Zulassungsstelle an.
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