Motorrad-Versicherung wechseln leicht gemacht
Motorrad-Versicherungswechsel: Was sollten Sie beachten?
Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz dürfen im Straßenverkehr nicht bewegt werden. Daher ist es wichtig, auf einen durchgehenden Versicherungsschutz zu achten. Schließen Sie erst eine neue Motorrad-Versicherung für Ihr Fahrzeug ab, bevor Sie Ihren bisherigen Vertrag kündigen. Eine eventuelle Ablehnung kann verschiedene Gründe haben. So versichern manche Anbieter nicht jeden Fahrzeugtyp oder ein negativer Eintrag in der Schufa liegt vor. Vorab sollten die Anforderungen an die neue Versicherung geklärt werden. Welche Leistungen sind Ihnen wichtig? Wünschen Sie Zusatzbausteine, wie Kfz-Teilkasko oder Kfz-Vollkasko, um das Bike rundum abzusichern? Ist Ihnen ein Schutzbrief wichtig, um im Falle einer Panne schnell und unkompliziert Hilfe zu erhalten? Gerade, wenn Sie des Öfteren Auslandstouren planen, ist ein Schutzbrief zu erwägen.
Arten einer Motorrad-Versicherung
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Motorrad-Haftpflichtversicherung
Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, ohne die eine Nutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen in Deutschland nicht erlaubt ist. Es sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten durch Ihr Fahrzeug entstehen, versichert.
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Motorrad-Teilkaskoversicherung
Zusätzlicher Schutz Ihres Fahrzeuges, zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer, Hagel oder Überschwemmungen.
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Motorrad-Vollkaskoversicherung
Ergänzende Abdeckung von Vandalismus oder selbstverschuldeten Schäden. Besonders interessant bei Neufahrzeugen oder teuren Liebhaberstücken.
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Zusatzbausteine
Zum Beispiel ein Schutzbrief als Absicherung bei Pannen. So zum Beispiel Hilfen zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppen und einiges mehr.
Achten Sie auch auf eine ausreichend hohe Deckungssumme. Fällt ein Schaden höher aus, als die vertragliche Versicherungssumme, zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche. Bedenken Sie, dass beim Wechsel der Motorrad-Versicherung der eventuell vorhandene Rabattschutz Ihrer vorherigen Versicherung wegfällt. Sollte es in der Vergangenheit bereits Schadensfälle gegeben haben, erhalten Sie meistens lediglich die Schadenfreiheitsklasse, in die Sie ohne die Rabattschutzleistung eingestuft wären.
Auch die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen ist von Wichtigkeit, bevor Sie die Motorrad-Versicherung wechseln können. Überwiegend laufen Kfz-Versicherungen bis zum Ende des Kalenderjahres. In diesen Fällen ist eine Kündigung bis zum 30. November unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist möglich. Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Erreicht sie den Versicherer zu spät, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Um bei eventuellen Streitigkeiten einen Nachweis zu besitzen, empfiehlt sich ein Versand der Kündigung per Einschreiben. In einigen Fällen lässt sich das Sonderkündigungsrecht nutzen, um die Motorrad-Versicherung zu wechseln. Die Zulassungsstelle müssen Sie über den Wechsel der Versicherung nicht informieren. Dies wird durch die Versicherungsgesellschaft erledigt. Handelt es sich um ein Kleinkraftrad, erübrigt sich auch die Kündigung. Hier läuft der Versicherungsschutz automatisch am letzten Tag des Monats Februar aus. Ein neues Versicherungskennzeichen können Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl erwerben.
Versicherungswechsel mit Saisonkennzeichen
Viele Motorradfahrende haben ihr geliebtes Zweirad nur außerhalb des Winters mit einem Saisonkennzeichen in Betrieb. Sei es um den harten Wintereinsatz mit Schmutz und Salz und Kälte zu vermeiden oder um anteilig Steuern und Versicherungsbeiträge zu sparen.
Bei einigen Versicherungen ist das Versicherungsjahr mit dem Beginn der neuen Saison abgelaufen. Startet diese im März, kann die Motorrad-Versicherung unter Wahrung der einmonatigen Kündigungsfrist bis zum 31. Januar gekündigt werden. In den meisten Fällen endet das Versicherungsjahr, wie auch bei ganzjähriger Zulassung, am 31.12. des Jahres. Hier lohnt ein Blick in den bestehenden Vertrag. Auch hier sollte vor Kündigung unbedingt ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Bleibt es bei dem bisher gültigen Saisonzeitraum, ist eine Information an die Zulassungsstelle durch Sie, sowie das Beantragen eines neuen Kennzeichens nicht nötig.
Im Falle einer gewünschten Änderung des Saisonzeitraumes oder einem Wechsel auf ein Ganzjahreskennzeichen ist eine Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle notwendig. Hierfür benötigen Sie eine eVB-Nr. Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Was kostet eine Motorrad-Versicherung?
Die Preise einer Motorrad-Versicherung können sehr unterschiedlich sein. Hier spielen viele Faktoren wie Schadenfreiheitsrabatt, Art und Umfang der Motorrad-Versicherung, der Zulassungsbezirk und der Motorradtyp (Motorrad, Leicht- oder Kleinkraftrad) eine Rolle. Ebenso können das Alter der Fahrenden, die jährliche Fahrleistung und der gewöhnliche Parkplatz des Motorrades (Straße, Carport, Garage) in die Berechnung einfließen. Die Beitragshöhe variiert zum Teil stark zwischen den verschiedenen Anbietern. Jede Versicherung hat eigene Tabellen mit den Schadensfreiheitsklassen und den dazugehörigen Beitragssätzen.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Option, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Wurde der Versicherungsbeitrag ohne Anpassung der Leistungen erhöht, darf vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Hierzu gehören nicht Beitragserhöhungen durch Rückstufung aufgrund eines Schadenfalles oder die Änderung von Tarifierungsmerkmalen, wie z.B. der Jahresfahrleistung. Der Erhöhung des Beitrags liegt teilweise eine neue Einstufung der Regionalklasse Ihres Motorrades zugrunde.
Jährlich wird die Unfallstatistik durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ausgewertet und die Regionalklassen angepasst. In der Regionalklasse werden Sie höher eingestuft, wenn in Ihrem Zulassungsbezirk das Schadenaufkommen gestiegen ist. Auch nach einem Schadensfall kann die Motorrad-Versicherung innerhalb eines Monats gewechselt werden.
Das Recht auf Kündigung hat in diesem Fall auch die Versicherung. Natürlich ist eine Kündigung auch im Falle einer endgültigen Stilllegung möglich. Hier endet der Vertrag am Tage der Abmeldung bei der Zulassungsstelle. Achten Sie bei einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unbedingt auf die Einhaltung aller Fristen und Vollständigkeit aller nötigen Unterlagen. Sollte die Kündigung seitens der Vorversicherung abgelehnt werden, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Ein Musterformular für die Kündigung Ihrer bestehenden Versicherungen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Angaben für Versicherungswechsel
Für den Wechsel Ihrer Motorrad-Versicherung sind einige Angaben nötig. Hierbei ist es hilfreich, sich Dokumente, wie Fahrzeugschein, letzte Beitragsrechnung der bisherigen Versicherung und den Führerschein bereitzulegen.
Diese Angaben sind wichtig, um den bestmöglichen Tarif für Sie zu errechnen und Ihnen ein passendes Angebot zu unterbreiten.
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