Motorrad abmelden, anmelden oder ummelden
Motorrad anmelden: Was brauche ich?
Das erste Motorrad ist gekauft und wartet darauf, endlich auf die Straße zu dürfen. Nun braucht es noch ein gültiges Kennzeichen und es kann losgehen. Aber was müssen Sie tun, um an das Nummernschild zu gelangen?
Vorab sollte geklärt werden, ob das Motorrad ganzjährig angemeldet werden soll oder ob Saisonkennzeichen gewünscht werden. Sollten Sie ein besonderes Kennzeichen (Buchstaben und Zahlenfolge) wünschen, können Sie es, sofern verfügbar, online reservieren oder direkt bei der Zulassungsstelle erfragen.
Die Anmeldung eines Motorrades erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle. Zuständig ist die Behörde am Hauptwohnsitz. Eine Anmeldung am Zweitwohnsitz ist nicht zulässig. Bei der Zulassung bestehen Unterschiede zwischen neuen und gebrauchten Motorrädern.
Erstanmeldung eines neuen Motorrades
Wenn es sich um ein neues Motorrad handelt, welches noch nie zugelassen wurde, ist noch kein Fahrzeugschein Teil I und II vorhanden. Hier sind der Zulassungsstelle ein Besitznachweis (Kaufvertrag) sowie der sogenannte Typschein oder der Prüfungsbefund vorzulegen. Wurde das neue Motorrad aus dem Ausland importiert, ist zusätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes erforderlich.
Anmeldung einer gebrauchten Maschine
Bei Fahrzeugen, die bereits zugelassen waren, sind der Fahrzeugschein Teil I (Zulassungsbescheinigung) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine Bescheinigung einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung vorzulegen.
Ob Gebraucht- oder Neufahrzeug, ohne eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) geht gar nichts. Da in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, muss selbige vor Anmeldung des Motorrades abgeschlossen werden. Ebenso ist ein Lastschriftmandat zur Einziehung der fälligen Kfz-Steuer nötig. Dies liegt in der Regel als Formular direkt bei der Zulassungsstelle aus und kann vor Ort ausgefüllt und unterschrieben werden. Steuerschulden sollten nicht bestehen, da die Zulassung erst nach Begleichung möglich ist. Der Abgleich mit dem Finanzamt erfolgt elektronisch. Auch ein gültiger Personalausweis, ein Reisepass/Aufenthaltsdokument mit Meldebestätigung muss vorgelegt werden. Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen das Kennzeichen zugeteilt, welches Sie bei einem Schilderdienst (meist direkt vor Ort) erstellen lassen können. Dieses erhält bei der Zulassungsstelle noch das entsprechende Siegel und eine HU-Plakette. Nach Bezahlung des Zulassungsvorganges erhalten Sie Ihre Dokumente nebst gültigem Nummernschild zurück.
Die Kosten für die Anmeldung Ihres Motorrades liegen bei etwa 26 Euro. Da die Preise nicht bundesweit geregelt sind, können sie je nach Zulassungsort etwas abweichen. Wunschkennzeichen sind mit einem Aufpreis von etwa 10 Euro erhältlich. Die Prägung des Kennzeichens kostet je nach Anbieter 10 bis 25 Euro.
Dokumente für die Anmeldung eines Motorrades:
Anmeldung im Auftrag
Sollten Sie nicht die Zeit finden, das Motorrad selbst anzumelden, kann dies auch ein Dritter (Zulassungsdienst/Bekannter) tun. Hierzu müssen zwei Vollmachten unterschrieben werden. Zum einen die generelle Vollmacht, dass die Anmeldung tatsächlich im Auftrag erledigt wird, und zum anderen muss die Zustimmung zum Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) mittels Vollmacht bestätigt werden. Zudem muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Oftmals reicht hier eine Kopie des Dokumentes. Der Beauftragte muss sich mit einem gültigen Dokument ausweisen.
Klein- und Leichtkrafträder
Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter unterliegen nicht der Zulassungspflicht. Hier reicht ein Versicherungskennzeichen Ihrer Versicherung. Eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle ist nicht nötig. Leichtkrafträder bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum sind zwar zulassungsfrei, müssen jedoch wie auch große Motorräder bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Hierfür ist der Abschluss einer Leichtkraftrad- / Roller-Versicherung nötig. Im Gegensatz zu großen Motorrädern müssen Sie für Leichtkrafträder keine Steuern entrichten.
Motorrad ummelden: Was brauche ich?
Eine Ummeldung ist nötig, wenn das Motorrad gebraucht erworben wurde und noch auf den Verkäufer zugelassen ist. Manchmal erlaubt der Verkäufer die Überführung des Fahrzeuges mit seinem Kennzeichen. Auch der Umzug des Halters erfordert eine Ummeldung auf den neuen Hauptwohnsitz innerhalb oder außerhalb des bisherigen Zulassungsbezirkes.
Das Vorgehen einer Motorrad-Ummeldung ist der Anmeldung sehr ähnlich. Die Zulassungsstelle benötigt eine gültige eVB-Nummer, den Fahrzeugschein Teil I und II, den HU- und AU-Nachweis und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Erfolgt die Ummeldung ohne Eigentümerwechsel aufgrund eines Umzuges, ist erfahrungsgemäß der Fahrzeugbrief (Fahrzeugschein Teil II) und die Vorlage des Kennzeichens nicht nötig. Das aktuelle Kennzeichen kann behalten werden. Auf Wunsch ist natürlich auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens möglich. Ist die Ummeldung des Motorrades mit einem Eigentümerwechsel verbunden (Sie haben das Motorrad mit Zulassung übernommen und konnten es so überführen), müssen alle Dokumente, wie auch bei der Anmeldung, vorgelegt werden.
Nötige Unterlagen für die Ummeldung Ihres Motorrades:
Motorrad abmelden: Was brauche ich?
Gründe für eine Abmeldung des Motorrades sind häufig der Verkauf oder die Stilllegung, um Steuern und Versicherung zu sparen. Auch bei einer endgültigen Stilllegung, zum Beispiel wegen eines Unfalls mit Totalschaden, wird das Fahrzeug abgemeldet. Nach einer Stilllegung des Kfz kann es innerhalb von sieben Jahren problemlos wieder zugelassen werden. Hierzu ist neben den Fahrzeugscheinen I und II ein aktueller Bericht über eine bestandene Haupt- und Abgasuntersuchung vorzulegen. Nach Ablauf der sieben Jahre erlischt die Betriebserlaubnis und das Motorrad kann nur mit einer Vollabnahme durch TÜV oder DEKRA für den Verkehr freigegeben werden. Wird das Fahrzeug endgültig außer Betrieb gesetzt (zum Beispiel Verschrottung nach Unfall und/oder Totalschaden), muss eine Verwertungsbescheinigung eines zertifizierten Entsorgungsbetriebes vorgelegt werden. Anders als bei der An- oder Ummeldung kann das Motorrad bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland abgemeldet werden.
Um das Motorrad abzumelden, benötigen Sie:
Die Versicherung wird bei der Abmeldung des Motorrades automatisch von der Zulassungsstelle informiert. Eine Kündigung Ihrerseits ist nicht nötig. Auch die Steuerbehörde wird über die Abmeldung informiert. Zu viel bezahlte Beträge erhalten Sie zurück.
Ist eine Abmeldung geplant, um in den Wintermonaten Steuern und Versicherung zu sparen, lohnt es sich über Saisonkennzeichen nachzudenken. Hier entfällt die regelmäßige An- und Abmeldung und spart Zeit und Geld.
Fahrten zur Zulassungsstelle
Wird ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt, muss es versichert sein. Mit den bisherigen (entstempelten) Nummernschildern ist eine Fahrt zur Zulassungsstelle zum Zwecke der Anmeldung möglich, sofern sich diese im eigenen Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden befindet. Voraussetzung ist, dass die Kennzeichen Ihnen zugeteilt waren. Mit den Nummernschildern des Vorbesitzers darf nicht gefahren werden. Dies muss jedoch vorab bei der Versicherung angegeben werden und durch eine eVB-Nummer bestätigt sein. Fahrten nach der Abmeldung des Motorrades sind am selben Tag mit dem entstempelten Nummernschild möglich, um es nach Hause zu überführen. Der Versicherungsschutz endet am Tag der Abmeldung um 23:59 Uhr.
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