Motorrad anmelden
Das erste Motorrad ist gekauft und wartet darauf, endlich auf die Straße zu dürfen. Nun braucht es noch ein gültiges Kennzeichen und es kann losgehen. Aber was müssen Sie tun, um an das Nummernschild zu gelangen?
Vorab sollte geklärt werden, ob das Motorrad ganzjährig angemeldet werden soll oder ob Saisonkennzeichen gewünscht werden. Sollten Sie ein besonderes Kennzeichen (Buchstaben und Zahlenfolge) wünschen, können Sie es, sofern verfügbar, online reservieren oder direkt bei der Zulassungsstelle erfragen.
Die Anmeldung eines Motorrades erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle. Zuständig ist die Behörde am Hauptwohnsitz. Eine Anmeldung am Zweitwohnsitz ist nicht zulässig. Bei der Zulassung bestehen Unterschiede zwischen neuen und gebrauchten Motorrädern.
Erstanmeldung eines neuen Motorrades
Wenn es sich um ein neues Motorrad handelt, welches noch nie zugelassen wurde, ist noch kein Fahrzeugschein Teil I und II vorhanden. Hier sind der Zulassungsstelle ein Besitznachweis (Kaufvertrag) sowie der sogenannte Typschein oder der Prüfungsbefund vorzulegen. Wurde das neue Motorrad aus dem Ausland importiert, ist zusätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes erforderlich.
Anmeldung einer gebrauchten Maschine
Bei Fahrzeugen, die bereits zugelassen waren, sind der Fahrzeugschein Teil I (Zulassungsbescheinigung) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine Bescheinigung einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung vorzulegen.
Ob Gebraucht- oder Neufahrzeug, ohne eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) geht gar nichts. Da in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, muss selbige vor Anmeldung des Motorrades abgeschlossen werden. Ebenso ist ein Lastschriftmandat zur Einziehung der fälligen Kfz-Steuer nötig. Dies liegt in der Regel als Formular direkt bei der Zulassungsstelle aus und kann vor Ort ausgefüllt und unterschrieben werden. Steuerschulden sollten nicht bestehen, da die Zulassung erst nach Begleichung möglich ist. Der Abgleich mit dem Finanzamt erfolgt elektronisch. Auch ein gültiger Personalausweis, ein Reisepass/Aufenthaltsdokument mit Meldebestätigung muss vorgelegt werden. Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen das Kennzeichen zugeteilt, welches Sie bei einem Schilderdienst (meist direkt vor Ort) erstellen lassen können. Dieses erhält bei der Zulassungsstelle noch das entsprechende Siegel und eine HU-Plakette. Nach Bezahlung des Zulassungsvorganges erhalten Sie Ihre Dokumente nebst gültigem Nummernschild zurück.
Die Kosten für die Anmeldung Ihres Motorrades liegen bei etwa 26 Euro. Da die Preise nicht bundesweit geregelt sind, können sie je nach Zulassungsort etwas abweichen. Wunschkennzeichen sind mit einem Aufpreis von etwa 10 Euro erhältlich. Die Prägung des Kennzeichens kostet je nach Anbieter 10 bis 25 Euro.
Dokumente für die Anmeldung eines Motorrades:
- Fahrzeugschein Teil I und II (bei Neufahrzeugen Eigentumsnachweis und Typschein/Prüfbescheinigung)
- Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
- eVB-Nummer (Versicherungsnachweis)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Einwohnermeldestelle
- Bei importierten Fahrzeugen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bei geleasten Fahrzeugen eine Nutzungserklärung des Leasingpartners
- Bei gewerblicher Zulassung Auszüge aus dem Firmen- oder Vereinsregister
- Lastschriftmandat zur Einziehung der Kfz-Steuer
Anmeldung im Auftrag
Sollten Sie nicht die Zeit finden, das Motorrad selbst anzumelden, kann dies auch ein Dritter (Zulassungsdienst/Bekannter) tun. Hierzu müssen zwei Vollmachten unterschrieben werden. Zum einen die generelle Vollmacht, dass die Anmeldung tatsächlich im Auftrag erledigt wird, und zum anderen muss die Zustimmung zum Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) mittels Vollmacht bestätigt werden. Zudem muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Oftmals reicht hier eine Kopie des Dokumentes. Der Beauftragte muss sich mit einem gültigen Dokument ausweisen.
Klein- und Leichtkrafträder
Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter unterliegen nicht der Zulassungspflicht. Hier reicht ein Versicherungskennzeichen Ihrer Versicherung. Eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle ist nicht nötig. Leichtkrafträder bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum sind zwar zulassungsfrei, müssen jedoch wie auch große Motorräder bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Hierfür ist der Abschluss einer Leichtkraftrad- / Roller-Versicherung nötig. Im Gegensatz zu großen Motorrädern müssen Sie für Leichtkrafträder keine Steuern entrichten.