Versicherungsbegriffe Haftpflicht und Recht
Begriffe im Bereich Haftpflicht und Recht
Für Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht, Recht und mehr.
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Allmählichkeitsschaden
Sogenannte Allmählichkeitsschäden sind Sachschäden, die sich über einen längeren Zeitraum entwickeln. Sie treten nicht plötzlich von einer Sekunde auf die nächste auf, sondern langsam (also allmählich). In der Regel bleiben Allmählichkeitsschäden anfangs unbemerkt. Daher können sie hohe Kosten verursachen. Ein häufiges Beispiel für einen Allmählichkeitsschaden sind Wasserschäden in einem Gebäude durch ein undichtes Rohr oder ein undichtes Dach.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Wohngebäudeversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung auf.
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Deckungszusage
Unter der sogenannten Deckungszusage in der Rechtsschutzversicherung ist die Kostenbestätigung Ihrer Versicherung gemeint. Mit diesem Dokument wird Ihnen versichert, dass die Kosten für einen Rechtsstreit übernommen werden. Sie erhalten also finanzielle Unterstützung für Anwalt, Gericht und mehr.
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Flurschaden
Sogenannte Flurschäden sind Schäden, die an Wiesen, Feldern oder anderen Grundstücken entstehen. Sie können zum Beispiel entstehen, wenn Sie mit Ihrem Pferd ausreiten.
Der Versicherungsbegriff taucht oft im Zusammenhang mit der Pferdehaftpflichtversicherung auf.
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Forderungsausfallversicherung
Die sogenannte Forderungsausfallversicherung sichert Sie im Schadensfall finanziell ab, wenn der eigentliche Schadenverursacher nicht zahlt. Angenommen jemand fügt Ihnen oder Ihren Besitztümern versehentlich einen Schaden zu. Die Person ist aber nicht oder nicht ausreichend versichert. Dann liegt ein Forderungsausfall vor. In solchen Fällen kann Ihre eigene Versicherung einspringen und die Kosten übernehmen.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der privaten Haftpflichtversicherung auf.
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Gefälligkeitshandlungen
Von sogenannten Gefälligkeitshandlungen ist die Rede, wenn Sie anderen Menschen freiwillig und ohne finanzielle Gegenleistung helfen. Das kann zum Beispiel für Personen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis, für die Familie und die Nachbarschaft aber auch für völlig fremde Personen sein. Zu den häufigsten Beispielen von Gefälligkeitshandlungen zählen Umzugshilfen und Nachbarschaftsgefälligkeiten wie das Blumengießen während der Ferienzeit.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der privaten Haftpflichtversicherung auf.
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Häusliche Gemeinschaft
Die sogenannte häusliche Gemeinschaft beschreibt eine Art des Zusammenlebens. Sie liegt vor, wenn zwei oder mehrere Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das kann in einer Wohnung oder in einem Haus sein. Dazu zählen zum Beispiel Ehepaare, unverheiratete Paare und Familien mit Kindern genauso wie Wohngemeinschaften und Lebensgemeinschaften.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung und der privaten Haftpflichtversicherung auf.
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Mietsachschaden
Mietsachschäden sind Schäden, die Sie als Mieter an gemieteten Sachen verursachen. Also zum Beispiel, wenn Sie in einer Mietwohnung leben und das Waschbecken im Badezimmer beschädigen.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit Haftpflichtversicherungen auf wie zum Beispiel der Privathaftpflicht und der Hundehaftpflicht.
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Reitbeteiligung
Von einer sogenannten Reitbeteiligung ist die Rede, wenn neben der Pferdebesitzerin beziehungsweise dem Pferdebesitzer eine weitere Person das Nutzungsrecht für das Tier hat. Also, wenn sich zwei oder mehrere Personen die Kosten und die Nutzung für ein Pferd teilen. Bei der Reitbeteiligung handelt es sich daher um einen Vertrag zwischen zwei Parteien.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Pferdehaftpflichtversicherung auf.
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Tierbiss
Ein Tierbiss ist ein Schaden, der durch das Beißen eines Tieres entsteht. Zum Beispiel, wenn ein Mader Kabel von Ihrem Auto zerbeißt. Eine entsprechende Versicherung stützt Sie vor diesen Sachschäden. Wenn Ihr Hund beim Spielen mit einem anderen Vierbeiner plötzlich zu stark zubeißt, zählt das auch zu einem Tierbissschaden. Eine Versicherung kann dann für die medizinischen Behandlungskosten aufkommen.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung und der Hundehaftpflichtversicherung auf.
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Umweltschadendeckung
Die Umweltschadendeckung ist eine Leistung der privaten Haftpflichtversicherung. Sie schützt Sie finanziell vor Sachschäden, die Sie unbeabsichtigt der Umwelt zufügen. Zum Beispiel durch das Auslaufen von Öl oder der Freisetzung von Schadstoffen.
Allgemeine Versicherungsbegriffe
Allgemeine Versicherungsbegriffe auf einen Blick. Von D wie Deckungssumme bis Z wie Zeitwert.
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Deckungssumme
Die sogenannte Deckungssumme beschreibt den maximalen Betrag, den Ihre Versicherung im Schadensfall übernimmt. Sie ist in Ihrer Police festgelegt und kann je nach Art der Versicherung und Tarif unterschiedlich hoch sein. Grundsätzlich sollten Sie die Deckungssumme immer dem Risiko anpassen. Aus diesem Grund ist eine Aktualisierung der Deckungssumme sinnvoll, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.
Die Deckungssumme wird auch Versicherungssumme genannt.
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Direktversicherung
Bei der sogenannten Direktversicherung wird die Versicherungspolice direkt zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Also ohne die Hilfe eines Vermittlers oder Maklers. Die Kommunikation und der Vertragsabschluss erfolgen dabei oft online oder telefonisch. Auf diese Weise können Ihnen günstigere Konditionen angeboten werden, da es keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren gibt.
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Dynamik
Eine Dynamik in der Versicherung bedeutet, dass Ihre Versicherungssumme und Ihre Beiträge regelmäßig angepasst werden, um Faktoren wie Inflation oder steigende Lebensstandards zu berücksichtigen. So bleibt Ihr Versicherungsschutz im Laufe der Zeit konstant und die Gefahr einer Unterversicherung wird umgangen.
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Folgeschaden
Ein sogenannter Folgeschaden beschreibt einen Schaden, der als Folge des ursprünglichen Schadens entsteht. Das kann zum Beispiel ein Wasserschaden sein, der nach einem Feuer durch die Löscharbeiten entsteht.
Je nach Tarif sind Schäden inklusive Folgeschäden durch die Versicherung abgedeckt. Überprüfen Sie dazu am besten die Leistungen.
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Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie in einer Situation unvorsichtig und somit grob fahrlässig gehandelt haben und dadurch ein Schaden entstanden ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein brennendes Kerzenlicht unbeaufsichtigt lassen und daraus ein Feuer entfacht.
Manche Versicherungen schließen die grobe Fahrlässigkeit explizit in den Leistungsumfang mit ein. Tun sie dies nicht, kann Ihr Versicherer die Versicherungssumme im Schadensfall kürzen oder gar verweigern, sofern Sie grob fahrlässig gehandelt haben.
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Kaufpreisentschädigung
Die sogenannte Kaufpreisentschädigung ist eine Versicherungsleistung im Schadensfall, bei der Ihnen der ursprüngliche Kaufpreis eines gebrauchten Gegenstandes erstattet wird. Das kann zum Beispiel ein Fahrzeug sein. Die Entschädigung gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf. Dieser kann sich je nach Tarif unterscheiden.
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Neupreisentschädigung
Die sogenannte Neupreisentschädigung ist eine Versicherungsleistung im Schadensfall, bei der Ihnen der volle Kaufpreis eines neuen Gegenstandes (z.B. ein Fahrzeug) erstattet wird. Die Entschädigung gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf. Dieser kann sich je nach Tarif unterscheiden.
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Neuwert
Der sogenannte Neuwert beschreibt den Wert einer Sache, um sie im gleichen Zustand neu zu kaufen. Wenn Ihre Versicherung also den Neuwert ersetzt, erhalten Sie den vollen Betrag für den Kauf eines neuen Gegenstandes.
Der Begriff kann im Zusammenhang von verschiedenen Versicherungen auftauchen wie beispielsweise der Kfz-Versicherung, der Hausratversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung.
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Neuwertentschädigung
Die sogenannte Neuwertentschädigung beschreibt die Zahlung Ihrer Versicherung eines Sachschadens. Bei der Entschädigung wird Ihnen der Neuwert ausgezahlt, also der volle Wert der versicherten Sache. Die Neuwertentschädigung ist grundsätzlich höher als die Zeitwertentschädigung.
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Personenschaden
Für Versicherungen liegt ein Personenschaden vor, wenn einer dritten Person ein körperlicher Schaden entsteht. Das kann zum Beispiel nach einem Autounfall durch Verletzungen sein. Ihre Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für die medizinische Behandlung und Schmerzensgeld.
Der Versicherungsbegriff taucht in verschiedenen Versicherungsbereichen auf. Zum Beispiel bei der privaten Haftpflicht und bei Kfz-Versicherungen für Autos, Roller, Motorräder usw.
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Sachschaden
Für Versicherungen liegt ein Sachschaden vor, wenn eine Sache beschädigt oder zerstört wird. Gegenstände wie Autos, Häuser oder andere physische Besitztümer zählen dazu. Ihr Versicherer kommt für die Reparatur oder den Ersatz auf.
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Schadensfall
Ein Schadensfall beschreibt ein Ereignis, bei dem ein versicherter Schaden entstanden ist. Sie können/müssen Ihrer Versicherung den Schaden melden, um Ihren Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen.
Der Schadensfall wird auch Versicherungsfall genannt.
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Selbstbehalt
Der sogenannte Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, beschreibt den finanziellen Anteil, den Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst bezahlen müssen. Der Betrag wurde bei Vertragsabschluss vereinbart und gilt in der Regel pro Schadensfall. Ein höherer Selbstbehalt senkt oft Ihre Versicherungsprämie.
Eine klassische Versicherung mit Selbstbehalt ist zum Beispiel die Kfz-Versicherung.
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Selbstbeteiligung
Die sogenannte Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, beschreibt den finanziellen Anteil, den Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst bezahlen müssen. Der Betrag wurde bei Vertragsabschluss vereinbart und gilt in der Regel pro Schadensfall. Ein höherer Selbstbehalt senkt oft Ihre Versicherungsprämie.
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Unterversicherung
Die Versicherungssumme sollte dem Wert der zu versichernden Sache entsprechen. Ist das nicht der Fall, spricht man von einer Unterversicherung. Dies kann teuer werden, da Ihr Schaden im Schadensfall nur anteilig ersetzt wird. Die Entschädigungshöhe richtet sich dabei nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert der Sache.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Hausratversicherung auf.
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Unterversicherungsverzicht
Bei dem sogenannten Unterversicherungsverzicht handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Im Schadensfall zahlt Ihr Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme ohne Prüfung des tatsächlichen Wertes.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Hausratversicherung auf.
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Vermögensschaden
Für Versicherungen liegt ein Vermögensschaden vor, wenn bei einem Dritten ein finanzieller Schaden entstanden ist. Das kann zum Beispiel nach einem Personenschaden sein, wenn die Person wegen eines gebrochenen Beins nicht mehr arbeiten kann. In diesem Fall spricht man von einem unechten Vermögensschaden. Oder er tritt nach einem Fehler einer Dienstleistung auf (z.B. Finanzberatung), dann spricht man auch von einem echten Vermögensschaden.
Der Versicherungsbegriff taucht bei verschiedenen Versicherungen auf, insbesondere bei der Haftpflicht. In manchen Berufen ist eine Vermögensschadenversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
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Versicherungsbeginn
Der Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem Ihr Versicherungsschutz gilt. Er ist im Versicherungsvertrag festgelegt und kann sich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterscheiden.
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Versicherungsfall
Ein Versicherungsfall liegt vor, sobald ein Ereignis eintritt, das nach den Bedingungen des Versicherungsvertrags versichert ist. Sie als Versicherungsnehmer müssen den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung melden. Ihr Versicherer ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Versicherungsfall wird auch Schadensfall genannt.
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Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr ist ein Zeitraum von 12 Monaten, in dem der Versicherungsschutz gilt. Es beginnt in der Regel mit dem Startdatum der Versicherung und endet nach einem Jahr. Das Versicherungsjahr kann also auch im laufenden Jahr starten.
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Versicherungsnehmer
Als Versicherungsnehmer zählt die Person, die eine Versicherung abschließt und die Versicherungsbeiträge zahlt. Sie ist in der Regel auch die Person, die im Schadensfall Anspruch auf Leistungen hat.
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Versicherungsnummer
Die Versicherungsnummer ist eine eindeutige Nummer, die einem Versicherungsvertrag zugeordnet ist. Sie wird verwendet, um den Vertrag und den Versicherungsnehmer bei der Versicherungsgesellschaft zu identifizieren.
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Versicherungssumme
Die sogenannte Versicherungssumme beschreibt den maximalen Betrag, den Ihre Versicherung im Schadensfall übernimmt. Sie ist in Ihrer Police festgelegt und kann je nach Art der Versicherung und Tarif unterschiedlich hoch sein. Grundsätzlich sollten Sie die Versicherungssumme immer dem Risiko anpassen. Aus diesem Grund ist eine Aktualisierung der Versicherungssumme sinnvoll, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.
Die Versicherungssumme wird auch Deckungssumme genannt.
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Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss beschreibt den Zeitpunkt, an dem ein Vertrag zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und der Versicherung abgeschlossen wird. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Versicherungsbeginn müssen nicht identisch sein, sondern können sich unterschieden.
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Wiederbeschaffungswert
Der sogenannte Wiederbeschaffungswert beschreibt den notwendigen Betrag, um eine gleichwertige Sache in gleicher Art und Güte zum Zeitpunkt des Schadens zu kaufen.
Der Begriff kann im Zusammenhang von verschiedenen Versicherungen auftauchen wie beispielsweise der Kfz-Versicherung, der Hausratversicherung oder der privaten Haftpflichtversicherung.
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Zeitwert
Der sogenannte Zeitwert beschreibt den Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens. Er wird berechnet aus dem Neuwert abzüglich des Alters, des Gebrauchs und des technischen Fortschritts.
Der Zeitwert wird bei der Erstattung von Sachschäden angewendet. Daher taucht der Versicherungsbegriff oft im Zusammenhang mit der Hausratversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung auf.
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Zeitwertentschädigung
Die sogenannte Zeitwertentschädigung beschreibt die Zahlung Ihrer Versicherung eines Sachschadens. Bei der Entschädigung wird Ihnen der Zeitwert ausgezahlt, also der aktuelle Wert der versicherten Sache abzüglich des Wertverlusts durch Faktoren wie Alter, Gebrauch und technischer Fortschritt. Die Zeitwertentschädigung ist meist niedriger als die Neuwertentschädigung.