Motorrad-Versicherung: sorgenfrei auf Tour
Die günstige Motorrad-Versicherung schenkt Ihnen die Freiheit, die Sie suchen. Sie schützt Sie bei Diebstählen und Unfällen auf all Ihren Reisen und Fahrten.
Meine Versicherung gibt Vollgas.
Unsere Motorrad-Versicherung bietet europaweiten Schutz ohne Grenzen.
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Hier sind die häufigsten Fragen zur Motorrad-Versicherung samt Antworten:
Die Motorradversicherung ist jeweils zum Ende des Vertragsjahres kündbar. Dabei müssen Sie eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten. Kündigen Sie daher die Versicherung bis zum letzten Arbeitstag des Vormonats. Entspricht das Vertragsjahr dem Kalenderjahr, muss die Kündigung Ihren Versicherer bis zum 30. November erreichen. Prüfen Sie im Versicherungsvertrag, wann das Vertragsjahr endet. Versäumen Sie die Kündigung, verlängert sich der Vertrag nämlich automatisch um ein weiteres Jahr. Nach der Erhöhung des Beitrags oder einer Schadensregulierung haben Sie auch ein Sonderkündigungsrecht.
Sie können grundsätzlich den Schadenverlauf Ihres versicherten Motorrads auf Ihr Auto übertragen: Je länger Sie ohne Unfall fahren, desto besser für Ihre Schadenfreiheitsklasse. Das ist gestattet, weil Pkw, Krafträder und Leichtkrafträder zur selben Fahrzeuggruppe gezählt werden. Da es sich bei Motorrad und Auto aber um unterschiedliche Fahrzeugtypen handelt, unterscheiden sich auch die Rabattzuordnungen in der Motorrad- und Autoversicherung. Das heißt, dass Sie die Prozente nicht eins zu eins übertragen können.
Ja. Bei Diebstahl ersetzt die Teilkaskoversicherung Ihnen den Schaden.
Letzten Endes liegt die Entscheidung bei Ihnen; beides hat seine Vorteile. Versichern Sie Ihr Motorrad ganzjährig, können Sie es jederzeit fahren – etwa in einem milden Winter ohne Eis, in späten, schönen Herbsttagen oder in den ersten Sonnenstrahlen im Frühling. Entscheiden Sie sich für ein Saisonkennzeichen, sparen Sie an Versicherungskosten und Kfz-Steuer. Allerdings muss das Motorrad in der Ruhephase in einer Garage oder zumindest auf einem Privatgrundstück stehen. Gegen Diebstahl oder Brand ist es, wenn eine Teil- oder Vollkasko eingeschlossen ist, auch außerhalb der Saison versichert.
Die Haftpflichtversicherung begleicht Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Weiterhin übernimmt sie die Kosten für Gerichte, Sachverständige und Anwälte. GVV Direkt übernimmt Schäden in einer Höhe von bis zu 100 Mio. EUR.
Neben dem oben erwähnten Diebstahl sichert die Teilkaskoversicherung verschiedene Schäden ab. Zu diesen zählen solche durch
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die auch die Teilkaskoversicherung abdeckt. Darüber hinaus zahlt sie aber auch bei Schäden, die Sie selbst verursacht haben – etwa, wenn Sie einen Unfall verursachen oder wenn Sie das Motorrad auf weichen Untergrund gestellt haben und es beim Fall zu Schaden gekommen ist. Außerdem greift die Vollkaskoversicherung auch bei Vandalismusschäden – etwa, wenn Ihnen jemand den Lack zerkratzt.
Als zuverlässiger Direktversicherer sind uns Ihre Bedürfnisse besonders wichtig. Deshalb bieten wir Ihnen neben attraktiven Produkten einen mehrfach ausgezeichneten Kundenservice.
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