Versicherungen einfach verstehen
Machen Sie sich fit für die Versicherungswelt mit unserem Glossar im Bereich Unfall. Hier erhalten Sie einfache Erklärungen und Infos zu den häufigsten Fachbegriffen.
Machen Sie sich fit für die Versicherungswelt mit unserem Glossar im Bereich Unfall. Hier erhalten Sie einfache Erklärungen und Infos zu den häufigsten Fachbegriffen.
Für unsere private Unfallversicherung.
Die sogenannte Gliedertaxe kommt bei der privaten Unfallversicherung ins Spiel. Sie ordnet Körperteilen und Sinnesorganen bestimmte Prozentzahlen zu. Mit ihrer Hilfe wird im Schadensfall Ihr Invaliditätsgrad ärztlich festgestellt. Wie hoch Ihr auszuzahlender Versicherungsanspruch der privaten Unfallversicherung ist, richtet sich nach dem Grad der Invalidität, also Ihrer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung.
Der sogenannte Invaliditätsgrad kommt bei der privaten Unfallversicherung ins Spiel. Er gibt an, wie stark die körperliche oder geistige Beeinträchtigung nach einem Unfall ist und wird in Prozent angegeben. Der Grad der Invalidität dient als Grundlage für die Berechnung der Versicherungsleistung Ihrer Unfallversicherung.
Die sogenannte Kurbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung Ihrer Versicherung. Sie hilft Ihnen, die Kosten für eine Kur zu decken, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der privaten Unfallversicherung auf.
Die sogenannte Progression steht für eine stufenweise Steigerung der Versicherungssumme. Sie wird insbesondere bei der privaten Unfallversicherung angewendet, um schwere Invaliditätsfälle finanziell besser abzusichern.
Mit einer Progressionsstaffel erhalten Sie im Falle einer Invalidität also eine höhere Auszahlungssumme als ohne Progression. Je nach Schweregrad der Beeinträchtigung steigt die Versicherungssumme an und kann bei GVV schlussendlich bis zu 500 Prozent mehr betragen.
Das sogenannte Rooming-In beschreibt die Möglichkeit eines gemeinsamen stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus. Es ist primär an Eltern gerichtet, die als Begleitperson ihres Kindes aufgenommen werden. Oft werden Schlafmöglichkeiten für die Begleitperson im selben Zimmer oder zumindest in unmittelbarer Nähe bereitgestellt. Auf diese Weise können Eltern ihr Kind emotional und physisch unterstützen.
Der Versicherungsbegriff taucht vor allem im Zusammenhang mit der privaten Unfallversicherung auf.
Allgemeine Versicherungsbegriffe auf einen Blick. Von D wie Deckungssumme bis Z wie Zeitwert.
Die sogenannte Deckungssumme beschreibt den maximalen Betrag, den Ihre Versicherung im Schadensfall übernimmt. Sie ist in Ihrer Police festgelegt und kann je nach Art der Versicherung und Tarif unterschiedlich hoch sein. Grundsätzlich sollten Sie die Deckungssumme immer dem Risiko anpassen. Aus diesem Grund ist eine Aktualisierung der Deckungssumme sinnvoll, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.
Die Deckungssumme wird auch Versicherungssumme genannt.
Bei der sogenannten Direktversicherung wird die Versicherungspolice direkt zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Also ohne die Hilfe eines Vermittlers oder Maklers. Die Kommunikation und der Vertragsabschluss erfolgen dabei oft online oder telefonisch. Auf diese Weise können Ihnen günstigere Konditionen angeboten werden, da es keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren gibt.
Eine Dynamik in der Versicherung bedeutet, dass Ihre Versicherungssumme und Ihre Beiträge regelmäßig angepasst werden, um Faktoren wie Inflation oder steigende Lebensstandards zu berücksichtigen. So bleibt Ihr Versicherungsschutz im Laufe der Zeit konstant und die Gefahr einer Unterversicherung wird umgangen.
Ein sogenannter Folgeschaden beschreibt einen Schaden, der als Folge des ursprünglichen Schadens entsteht. Das kann zum Beispiel ein Wasserschaden sein, der nach einem Feuer durch die Löscharbeiten entsteht.
Je nach Tarif sind Schäden inklusive Folgeschäden durch die Versicherung abgedeckt. Überprüfen Sie dazu am besten die Leistungen.
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie in einer Situation unvorsichtig und somit grob fahrlässig gehandelt haben und dadurch ein Schaden entstanden ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein brennendes Kerzenlicht unbeaufsichtigt lassen und daraus ein Feuer entfacht.
Manche Versicherungen schließen die grobe Fahrlässigkeit explizit in den Leistungsumfang mit ein. Tun sie dies nicht, kann Ihr Versicherer die Versicherungssumme im Schadensfall kürzen oder gar verweigern, sofern Sie grob fahrlässig gehandelt haben.
Die sogenannte Kaufpreisentschädigung ist eine Versicherungsleistung im Schadensfall, bei der Ihnen der ursprüngliche Kaufpreis eines gebrauchten Gegenstandes erstattet wird. Das kann zum Beispiel ein Fahrzeug sein. Die Entschädigung gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf. Dieser kann sich je nach Tarif unterscheiden.
Die sogenannte Neupreisentschädigung ist eine Versicherungsleistung im Schadensfall, bei der Ihnen der volle Kaufpreis eines neuen Gegenstandes (z.B. ein Fahrzeug) erstattet wird. Die Entschädigung gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf. Dieser kann sich je nach Tarif unterscheiden.
Der sogenannte Neuwert beschreibt den Wert einer Sache, um sie im gleichen Zustand neu zu kaufen. Wenn Ihre Versicherung also den Neuwert ersetzt, erhalten Sie den vollen Betrag für den Kauf eines neuen Gegenstandes.
Der Begriff kann im Zusammenhang von verschiedenen Versicherungen auftauchen wie beispielsweise der Kfz-Versicherung, der Hausratversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung.
Die sogenannte Neuwertentschädigung beschreibt die Zahlung Ihrer Versicherung eines Sachschadens. Bei der Entschädigung wird Ihnen der Neuwert ausgezahlt, also der volle Wert der versicherten Sache. Die Neuwertentschädigung ist grundsätzlich höher als die Zeitwertentschädigung.
Für Versicherungen liegt ein Personenschaden vor, wenn einer dritten Person ein körperlicher Schaden entsteht. Das kann zum Beispiel nach einem Autounfall durch Verletzungen sein. Ihre Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für die medizinische Behandlung und Schmerzensgeld.
Der Versicherungsbegriff taucht in verschiedenen Versicherungsbereichen auf. Zum Beispiel bei der privaten Haftpflicht und bei Kfz-Versicherungen für Autos, Roller, Motorräder usw.
Für Versicherungen liegt ein Sachschaden vor, wenn eine Sache beschädigt oder zerstört wird. Gegenstände wie Autos, Häuser oder andere physische Besitztümer zählen dazu. Ihr Versicherer kommt für die Reparatur oder den Ersatz auf.
Ein Schadensfall beschreibt ein Ereignis, bei dem ein versicherter Schaden entstanden ist. Sie können/müssen Ihrer Versicherung den Schaden melden, um Ihren Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen.
Der Schadensfall wird auch Versicherungsfall genannt.
Der sogenannte Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, beschreibt den finanziellen Anteil, den Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst bezahlen müssen. Der Betrag wurde bei Vertragsabschluss vereinbart und gilt in der Regel pro Schadensfall. Ein höherer Selbstbehalt senkt oft Ihre Versicherungsprämie.
Eine klassische Versicherung mit Selbstbehalt ist zum Beispiel die Kfz-Versicherung.
Die sogenannte Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, beschreibt den finanziellen Anteil, den Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst bezahlen müssen. Der Betrag wurde bei Vertragsabschluss vereinbart und gilt in der Regel pro Schadensfall. Ein höherer Selbstbehalt senkt oft Ihre Versicherungsprämie.
Die Versicherungssumme sollte dem Wert der zu versichernden Sache entsprechen. Ist das nicht der Fall, spricht man von einer Unterversicherung. Dies kann teuer werden, da Ihr Schaden im Schadensfall nur anteilig ersetzt wird. Die Entschädigungshöhe richtet sich dabei nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert der Sache.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Hausratversicherung auf.
Bei dem sogenannten Unterversicherungsverzicht handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Im Schadensfall zahlt Ihr Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme ohne Prüfung des tatsächlichen Wertes.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Hausratversicherung auf.
Für Versicherungen liegt ein Vermögensschaden vor, wenn bei einem Dritten ein finanzieller Schaden entstanden ist. Das kann zum Beispiel nach einem Personenschaden sein, wenn die Person wegen eines gebrochenen Beins nicht mehr arbeiten kann. In diesem Fall spricht man von einem unechten Vermögensschaden. Oder er tritt nach einem Fehler einer Dienstleistung auf (z.B. Finanzberatung), dann spricht man auch von einem echten Vermögensschaden.
Der Versicherungsbegriff taucht bei verschiedenen Versicherungen auf, insbesondere bei der Haftpflicht. In manchen Berufen ist eine Vermögensschadenversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Der Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem Ihr Versicherungsschutz gilt. Er ist im Versicherungsvertrag festgelegt und kann sich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterscheiden.
Ein Versicherungsfall liegt vor, sobald ein Ereignis eintritt, das nach den Bedingungen des Versicherungsvertrags versichert ist. Sie als Versicherungsnehmer müssen den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung melden. Ihr Versicherer ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Versicherungsfall wird auch Schadensfall genannt.
Das Versicherungsjahr ist ein Zeitraum von 12 Monaten, in dem der Versicherungsschutz gilt. Es beginnt in der Regel mit dem Startdatum der Versicherung und endet nach einem Jahr. Das Versicherungsjahr kann also auch im laufenden Jahr starten.
Als Versicherungsnehmer zählt die Person, die eine Versicherung abschließt und die Versicherungsbeiträge zahlt. Sie ist in der Regel auch die Person, die im Schadensfall Anspruch auf Leistungen hat.
Die Versicherungsnummer ist eine eindeutige Nummer, die einem Versicherungsvertrag zugeordnet ist. Sie wird verwendet, um den Vertrag und den Versicherungsnehmer bei der Versicherungsgesellschaft zu identifizieren.
Die sogenannte Versicherungssumme beschreibt den maximalen Betrag, den Ihre Versicherung im Schadensfall übernimmt. Sie ist in Ihrer Police festgelegt und kann je nach Art der Versicherung und Tarif unterschiedlich hoch sein. Grundsätzlich sollten Sie die Versicherungssumme immer dem Risiko anpassen. Aus diesem Grund ist eine Aktualisierung der Versicherungssumme sinnvoll, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.
Die Versicherungssumme wird auch Deckungssumme genannt.
Der Vertragsabschluss beschreibt den Zeitpunkt, an dem ein Vertrag zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und der Versicherung abgeschlossen wird. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Versicherungsbeginn müssen nicht identisch sein, sondern können sich unterschieden.
Der sogenannte Wiederbeschaffungswert beschreibt den notwendigen Betrag, um eine gleichwertige Sache in gleicher Art und Güte zum Zeitpunkt des Schadens zu kaufen.
Der Begriff kann im Zusammenhang von verschiedenen Versicherungen auftauchen wie beispielsweise der Kfz-Versicherung, der Hausratversicherung oder der privaten Haftpflichtversicherung.
Der sogenannte Zeitwert beschreibt den Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens. Er wird berechnet aus dem Neuwert abzüglich des Alters, des Gebrauchs und des technischen Fortschritts.
Der Zeitwert wird bei der Erstattung von Sachschäden angewendet. Daher taucht der Versicherungsbegriff oft im Zusammenhang mit der Hausratversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung auf.
Die sogenannte Zeitwertentschädigung beschreibt die Zahlung Ihrer Versicherung eines Sachschadens. Bei der Entschädigung wird Ihnen der Zeitwert ausgezahlt, also der aktuelle Wert der versicherten Sache abzüglich des Wertverlusts durch Faktoren wie Alter, Gebrauch und technischer Fortschritt. Die Zeitwertentschädigung ist meist niedriger als die Neuwertentschädigung.
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