Krafträder versichern
Egal ob Motorrad, Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad - für jedes dieser Fahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht. Während bei Leichtkrafträdern und Motorrädern eine Teilkasko- oder Kaskoversicherung optional ist, ist für alle drei Arten eine Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Wie versichere ich mein Motorrad?
Die Motorradversicherung lässt sich den individuellen Bedürfnissen anpassen. Wenn das Fahrzeug nicht ganzjährig genutzt wird und eine nicht öffentliche Unterstellmöglichkeit zur Verfügung steht, empfiehlt sich ein Saisonkennzeichen, um Kosten bei der Versicherung zu sparen.
Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung sollte das Fahrzeug auch gegen Diebstahl und ggf. Stürze versichert sein. Hierzu gibt es verschiedene Teilkasko- und Vollkaskotarife. Mit einem Schutzbrief sind Fahrende auch im Ausland versichert.
Die Motoradversicherung von GVV Direkt deckt bei einem Teilkaskotarif Diebstahl und verschiedene Schäden ab. Dazu gehören:
- Brand und Explosion
- Einbruchdiebstahl
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schneelawinen
- Zusammenstoß mit Tieren
- Tierbiss, z. B. Marderbiss
- Glasbruch
Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus Schäden ab, die Versicherungsnehmende selber verursachen sowie Vandalismusschäden.
In unserem Beitragsrechner können Sie sich Ihren individuellen Tarif berechnen.
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Wie versichere ich mein Leichtkraftrad?
Die Leichtkraftrad-Versicherung gilt für Leichtkrafträder und Roller mit einem Hubraum von über 50 ccm. Auch hier besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug nur saisonal zu versichern und mit einem Saisonkennzeichen auszustatten.
Neben der Haftpflichtversicherung haben Sie die Option, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Die Leistungen sind analog zu denen bei den Motorrad Teilkasko- und Vollkaskotarifen. Besonders für Neufahrzeuge empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung, bei der auch selbstverschuldete Schäden und Vandalismus mitversichert sind.
In unserem Beitragsrechner können Sie sich Ihren individuellen Tarif berechnen.
Wie versichere ich mein Kleinkraftrad?
Um ein Kleinkraftrad zu nutzen, benötigen Sie ein sogenanntes Versicherungskennzeichen. Anders als bei einer Kfz-Versicherung für Auto oder Motorrad beginnt das Versicherungsjahr bei Kleinkrafträdern jeweils am 01.03. und gilt für ein Jahr. Ein Saisonkennzeichen ist dementsprechend nicht möglich. Allerdings können Sie Ihr Versicherungskennzeichen erst im Mai bestellen. Die Kosten verringern sich dann anteilig um zwei Monate.
Eine Vollkaskoversicherung ist bei Kleinkrafträdern nicht möglich. Es gibt keine Schadensfreiheitsklassen und dementsprechend auch keine Rückstufung im Schadensfall. Für zusätzlichen Schutz sorgt jedoch eine Teilkaskoversicherung, die Schlossaustausch und folgende Gefahren abdeckt:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl und Einbruchdiebstahl
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawine, Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Tieren
- Tierbiss, z. B. Marderbiss
- Glasbruch
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