Motorrad, Leichtkraftrad und Kleinkraftrad im Vergleich
Welche Kraftradarten gibt es?
Die signifikantesten Unterschiede weisen die Kraftradarten im Hinblick auf Motor-Hubraum und Höchstgeschwindigkeit auf. Daraus ergeben sich auch Unterschiede hinsichtlich des benötigten Führerscheins sowie der Steuerpflicht.
1. Motorräder: Führerschein, Steuerpflicht und technische Kriterien
Motorräder haben weder Hubraum- noch Leistungsbeschränkungen. Sie sind Kfz-steuerpflichtig und dürfen mit einem Führerschein der Klasse A gefahren werden. Das Mindestalter beträgt 20 Jahre, sofern der Fahrende bereits zwei Jahre einen Führerschein der Klasse A2 besitzt. Bei einem Direkteinstieg liegt das Mindestalter für einen Motorradführerschein bei 24 Jahren.
2. Leichtkrafträder: Führerschein, Steuerpflicht und technische Kriterien
Leichtkrafträder haben einen Motor-Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm sowie eine maximale Leistung von 15 PS, bzw. 11 kW. Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig und dürfen mit der Führerscheinklasse A, A1 und A2 gefahren werden. Es ist außerdem möglich, mit einem Autoführerschein (Klasse B) die B196-Erweiterung zu machen. Auch dann ist es einem Fahrenden erlaubt, ein Leichtkraftrad zu bedienen. Das Mindestalter für einen A1 Führerschein beträgt 16 Jahre.
Neben Leichtkrafträdern gibt es übrigens auch Leichtkraftroller. Diese unterscheiden sich von „kleinen“ Rollern in der Hubraum Größe. Roller über 50 ccm gelten als Leichtkrafträder, während Roller unter 50 ccm als Kleinkrafträder gelten.
3. Kleinkrafträder: Führerschein, Steuerpflicht und technische Kriterien
Kleinkrafträder haben einen Hubraum von maximal 50 ccm, eine Leistung von bis zu 4 kW und dürfen maximal 45 km/h fahren. Kleinkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig und für sie ist ein Führerschein der Klasse AM oder jede höhere Klasse notwendig. Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt abhängig vom Bundesland bei 15 oder 16 Jahren. Kleinkrafträder sind steuerfrei. Zu Kleinkrafträdern zählen übrigens nicht nur Mofas und kleine Roller. Auch Mopeds, Mokicks und S-Pedelecs gehören dieser Kategorie an.
Krafträder versichern
Egal ob Motorrad, Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad - für jedes dieser Fahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht. Während bei Leichtkrafträdern und Motorrädern eine Teilkasko- oder Kaskoversicherung optional ist, ist für alle drei Arten eine Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Wie versichere ich mein Motorrad?
Die Motorradversicherung lässt sich den individuellen Bedürfnissen anpassen. Wenn das Fahrzeug nicht ganzjährig genutzt wird und eine nicht öffentliche Unterstellmöglichkeit zur Verfügung steht, empfiehlt sich ein Saisonkennzeichen, um Kosten bei der Versicherung zu sparen.
Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung sollte das Fahrzeug auch gegen Diebstahl und ggf. Stürze versichert sein. Hierzu gibt es verschiedene Teilkasko- und Vollkaskotarife. Mit einem Schutzbrief sind Fahrende auch im Ausland versichert.
Die Motoradversicherung von GVV Direkt deckt bei einem Teilkaskotarif Diebstahl und verschiedene Schäden ab. Dazu gehören:
Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus Schäden ab, die Versicherungsnehmende selber verursachen sowie Vandalismusschäden.
In unserem Beitragsrechner können Sie sich Ihren individuellen Tarif berechnen.
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Wie versichere ich mein Leichtkraftrad?
Die Leichtkraftrad-Versicherung gilt für Leichtkrafträder und Roller mit einem Hubraum von über 50 ccm. Auch hier besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug nur saisonal zu versichern und mit einem Saisonkennzeichen auszustatten.
Neben der Haftpflichtversicherung haben Sie die Option, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Die Leistungen sind analog zu denen bei den Motorrad Teilkasko- und Vollkaskotarifen. Besonders für Neufahrzeuge empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung, bei der auch selbstverschuldete Schäden und Vandalismus mitversichert sind.
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Wie versichere ich mein Kleinkraftrad?
Um ein Kleinkraftrad zu nutzen, benötigen Sie ein sogenanntes Versicherungskennzeichen. Anders als bei einer Kfz-Versicherung für Auto oder Motorrad beginnt das Versicherungsjahr bei Kleinkrafträdern jeweils am 01.03. und gilt für ein Jahr. Ein Saisonkennzeichen ist dementsprechend nicht möglich. Allerdings können Sie Ihr Versicherungskennzeichen erst im Mai bestellen. Die Kosten verringern sich dann anteilig um zwei Monate.
Eine Vollkaskoversicherung ist bei Kleinkrafträdern nicht möglich. Es gibt keine Schadensfreiheitsklassen und dementsprechend auch keine Rückstufung im Schadensfall. Für zusätzlichen Schutz sorgt jedoch eine Teilkaskoversicherung, die Schlossaustausch und folgende Gefahren abdeckt:
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Übrigens: Neben Versicherungen, die Leben und Werte von Ihnen und Ihrer Familie sichern, bieten wir mit GVV Kommunal kommunale Versicherungen an. Seit über 100 Jahren sind wir ein zuverlässiger Partner für Städte, Gemeinden, kommunale Einrichtungen und Sparkassen.