Was ist ein Leichtkraftrad?
Leichtkrafträder sind kleine Motorräder, die einen Hubraum von mehr als 50 bis maximal 125 Kubikzentimetern aufweisen. Sie dürfen eine Leistung von 11 KW/15 PS nicht übersteigen. Seit einiger Zeit werden auch elektrisch angetriebene Motorräder angeboten. Hier bezieht sich die Einstufung als Leichtkraftrad nicht auf den Hubraum, sondern auf eine Maximalleistung von 11 KW/15 PS. In ihrem Aussehen und der Ausstattung sind sie heute kaum noch von größeren Motorrädern zu unterscheiden. Ob als Enduro, Sportler, Roller oder Chopper, sie bieten besonders Jugendlichen ab 16 Jahren einen Einstieg in die Welt des Motorrades.
Leichtkrafträder sind zulassungsfrei, benötigen jedoch ein Kennzeichen, welches beim Straßenverkehrsamt beantragt werden muss. Steuern sind nicht zu entrichten. Im Gegensatz zu Kleinkrafträdern müssen die kleinen Motorräder alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung und benötigen eine gültige Prüfplakette.
Manche 125er haben mehr als die erlaubten 11 kW/15 PS. Diese Fahrzeuge sind keine Leichtkrafträder, sondern zählen zu den großen Krafträdern. Sie sind nicht zulassungsfrei. Das Fahren dieser Motorräder ist nicht mit einem Führerschein der Klasse A1 erlaubt. Es wird mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse A2 benötigt.
Welche Führerscheinklasse benötige ich für Leichtkrafträder?
Zum Fahren eines Leichtkraftrades wird eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder höher benötigt. Die Fahrerlaubnis A1 kann ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden. Wurde der Führerschein vor 1999 ausgestellt, erlaubt auch die Klasse 1B das Fahren mit einer 125er. Liegt das Führerscheindatum vor dem 01.04.1980, berechtigt auch die alte Führerscheinklasse 3 und 4 zum Führen eines Leichtkraftrades. In diesem Fall kann die Klasse A1 problemlos beim Umtausch des Führerscheines eingetragen werden. Ist der Pkw-Führerschein nach dem 01.04.1980 ausgestellt worden, reicht es, eine Fahrprüfung abzulegen, um die Führerscheinklasse A1 zu erhalten.
Ist der Pkw-Führerschein nach dem 01.04.1980 ausgestellt worden, kann die Schlüsselziffer B196 eingetragen werden. Seit 2020 sind dafür mindestens vier theoretische und fünf praktische Übungseinheiten von jeweils 90 Minuten erforderlich. Eine Prüfung entfällt. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren und der Vorbesitz des Führerscheines Klasse B für mindestens 5 Jahre. Die Schlüsselzahl B196 ersetzt jedoch keinen vollwertigen A1 Führerschein. Aktuell ist die Gültigkeit auf Deutschland begrenzt. Im Jahr 2023 könnte sich dies jedoch mit der neuen, 4. Führerscheinrichtlinie ändern, sodass 125er auch im europäischen Ausland gefahren werden dürfen.
Ein Aufstieg von A1 auf A2 ist ab 18 Jahren und nach 2 Jahren Führerscheinbesitz möglich. Lediglich eine praktische Prüfung muss abgelegt werden, um Motorräder bis 48 PS fahren zu dürfen. Wie auch für Kleinkrafträder und Motorräder gilt in Deutschland eine Helmpflicht für Fahrende und Mitfahrende.
Versicherungen für 125er
Eine Haftpflichtversicherung ist für Leichtkrafträder vorgeschrieben. Anders als bei Kleinkrafträdern reicht hier ein Versicherungskennzeichen nicht aus. Um ein Kennzeichen bei der Zulassungsstelle zu beantragen, ist eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) nötig. Wird das Leichtkraftrad nur im Sommer bewegt und ist ein Stellplatz abseits des öffentlichen Verkehrsraumes vorhanden, kann auch ein Saisonkennzeichen beantragt werden. Damit lassen sich die ohnehin schon geringen Kosten nochmals reduzieren. Für den Abschluss einer Versicherung unter 18 Jahren ist das Einverständnis eines Bevollmächtigten erforderlich.
Empfehlenswert ist es, zusätzlich eine Teilkasko abzuschließen. Die GVV Teilkasko springt zum Beispiel bei Diebstahl, Brand und Explosion, Zusammenstößen mit Tieren, Hagel, Sturm und Überschwemmungen ein. Mit einer GVV Vollkaskoversicherung können Sie sich zusätzlich gegen Vandalismus und selbst verschuldete Schäden durch Fahrlässigkeit oder Unfall absichern. Dieser Schutz ist besonders für neue 125er interessant oder wenn teure Um- oder Anbauten am Motorrad vorhanden sind. Eine weitere sinnvolle Erweiterung ist unser Schutzbrief. Hier werden zahlreiche Hilfen im Falle einer Panne angeboten.
Was kostet die Leichtkraftrad-Versicherung?
Einige Anbieter bieten spezielle Tarife für die Versicherung von Leichtkrafträdern. Sie sind in der Regel recht günstig abzuschließen. Oftmals ist die Roller-Versicherung in der 125er-Klasse besonders günstig. Grund dafür ist unter anderem die Unfallstatistik. Gegenüber einem Roller sind andere Motorräder häufiger in Unfälle verwickelt. Die Kosten der Versicherung einer 125er hängen aber auch noch von anderen Faktoren ab. Zum Beispiel das Alter des jüngsten Fahrenden und die Schadenfreiheitsklasse.
Günstiger wird der Jahresbeitrag, wenn Sie das Leichtkraftrad nicht ganzjährig nutzen. Mit einem Saisonkennzeichen zahlen Sie nur für den Saisonzeitraum. Jedoch lassen sich dadurch schöne Tage außerhalb der Saison nicht nutzen. Zudem muss ein Stellplatz abseits des öffentlichen Verkehrsraumes (Garage, privater Parkplatz) vorhanden sein.
Etwas teurer wird es, wenn Sie zusätzlich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Beispielsweise Entschädigung bei Diebstahl, Brand und Wildunfällen, ergänzend bei einer Vollkasko Übernahme von Schäden durch Vandalismus, fahrlässigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen.
125er sind zulassungs- und damit auch steuerbefreit. Hat das Motorrad allerdings mehr als 11 kW/15 PS, zählt es nicht mehr als Leichtkraftrad. In diesem Fall ist eine Zulassung vorgeschrieben und eine Kfz-Steuer muss abgeführt werden. Auch die Versicherung wird das Fahrzeug dann als Motorrad werten und den Vertrag entsprechend gestalten.