Führerscheinklassen für Motorrad, Roller & Co.
Welche Führerscheinklassen gibt es für Zweiräder?
Die Palette der Zweiräder ist groß. Von Mofas und E-Scootern über Kleinkrafträder, Leichtkrafträder bis hin zu den großen Maschinen.
Für das Fahren von E-Scootern ist weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch ein Führerschein nötig. Diese Fahrzeuge dürfen (bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde) bewegt werden. Lediglich das Mindestalter von 14 Jahren ist zu beachten.
Eine Prüfbescheinigung für Mofas (Höchstgeschwindigkeit 25 Kilometer pro Stunde) kann ab 15 Jahren erworben werden. Hier handelt es sich nicht um einen Führerschein. Die Bescheinigung ist mit einer theoretischen und praktischen Ausbildung verbunden. Eine Prüfung findet nur für den theoretischen Teil statt. Die Prüfbescheinigung ist, je nach Region und Fahrschule, ab etwa 100 EUR zu bekommen. Personen, deren Geburtsdatum vor dem 01.04.1965 liegt, dürfen auch ohne diese Prüfbescheinigung Mofa fahren.
Die Motorrad-Führerscheinklassen im Überblick:
Führerscheinklasse AM
Die führerscheinpflichtigen Zweiräder beginnen mit der Klasse der Kleinkrafträder. Für diese ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich. Kleinkrafträder dürfen in Deutschland ab 15 Jahren gefahren werden. Jedoch dürfen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres keine Fahrten ins Ausland unternommen werden. Beim Erwerb der Klasse AM mit 15 Jahren wird die Schlüsselziffer 195 im Führerschein eingetragen. Diese Schlüsselziffer bedeutet, dass der Führerschein bis zum 16. Lebensjahr ausschließlich in Deutschland Gültigkeit besitzt. Eine Probezeit gibt es für die Führerscheinklasse AM nicht. Die Ausbildung besteht aus 14 Doppelstunden Theorie. Der praktische Teil ist individuell und vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Die Prüfungen umfassen im theoretischen Teil 30 Fragen und im praktischen Teil einen Test von mindestens 45 Minuten. Je nach Anzahl der praktischen Fahrstunden belaufen sich die Kosten für den Führerschein Klasse AM auf etwa 500 bis 800 EUR.
Führerscheinklasse A1
Bereits ab 16 Jahren dürfen Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern und einer Leistung bis zu 11 kW gefahren werden. Die Führerscheinklasse A1 schließt die Klasse AM ein und erlaubt auch das Führen von Mofas und Mokicks.
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Neuerwerb der Klasse A1
Der Einstieg in die Welt des Motorradfahrens kostet zwischen 950 und 1.700 EUR. Hier lohnt es sich, Angebote mehrerer Fahrschulen einzuholen. Die Führerscheinausbildung besteht aus 16 Theoriestunden von je 90 Minuten und mindestens 12 Sonderfahrten von jeweils 45 Minuten. Dazu kommen Übungsstunden, deren Anzahl von der Erfahrung und dem Fortschritt des Fahrlernenden abhängt. Die Prüfungen bestehen aus einem theoretischen Teil, welcher 30 Fragen umfasst und einer praktischen Fahrprüfung von 45 Minuten. Um die Fahrausbildung absolvieren zu können, müssen Sie einen aktuellen Sehtest und den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (sogenannter Erste-Hilfe-Kurs) vorlegen. Mit Erteilung des Führerscheines beginnt eine zweijährige Probezeit.
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Altregelungen mit Bestandsschutz
Besitzen Sie den alten Führerschein Klasse 3 oder 4, dürfen Sie, sofern der Führerschein vor 1980 erteilt wurde, ebenfalls Leichtkrafträder fahren. Ebenso berechtigt die alte Zweirad-Führerscheinklasse 1b zum Führen von Motorrädern bis 125 Kubikzentimetern. Ein Besuch der Fahrschule oder das Ablegen einer Prüfung sind nicht nötig.
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Neue Regelungen zur Führerscheinerweiterung Klasse B/BE
Eine weitere Möglichkeit besteht seit 2020 für Fahrende mit der Führerscheinklasse B oder BE, die mindestens 25 Jahre alt sind. Der Führerschein muss mindestens seit fünf Jahren in Ihrem Besitz sein. In diesem Fall kann die Eintragung der Schlüsselzahl B196 beantragt werden. Diese erlaubt das Fahren von Motorrädern der Klasse A1. Hierfür müssen Sie bei einer Fahrschule fünf Praxis- und vier Theoriemodule absolvieren. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen. Allerdings ist eine Erweiterung auf die Motorrad-Führerscheinklassen A2 und A mit diesem Eintrag nicht möglich. Das funktioniert nur mit einem Führerschein A1.
Motorrad Führerschein Klasse A2
Mit der Motorrad-Führerscheinklasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden. Seit 2013 muss auch das Leistungsgewicht von 0,2 kW/Kg beachtet werden. Das heißt, bei einem Leergewicht von 150 Kilogramm darf die Leistung 30 kW nicht übersteigen. Viele Hersteller bieten gedrosselte Versionen von großen Motorrädern an. Die Klasse A2 schließt die Klassen AM und A1 ein.
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Direkteinstieg ohne Vorbesitz eines Führerscheines
Das Mindestalter für den Erwerb der Motorrad-Führerscheinklasse A2 ist 18 Jahre. Vor Beginn der Fahrausbildung muss ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden. Mit den Bescheinigungen und einem aktuellen biometrischen Passbild kann die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
Der theoretische Unterricht besteht aus 16 Doppelstunden von je 90 Minuten. Der praktische Teil ist individuell und wird vom Fahrlehrer festgelegt. Gesetzlich vorgegeben sind neben den Übungsstunden 12 Sonderfahrten von je 45 Minuten. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen. Der praktische Teil muss laut Anlage 7 FeV das
- Fahren eines Slalom im Schritttempo,
- das Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
- das Ausweichen ohne Abbremsen und
- das Ausweichen nach Abbremsen
enthalten. Die Prüfung hat eine Dauer von 60 Minuten. Bei Erhalt des Führerscheines beginnt eine zweijährige Probezeit.
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Aufstieg von Klasse A1
Wer den Motorrad-Führerschein der Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren besitzt, kann ihn ohne allzu große Umstände auf A2 erweitern. Diese Möglichkeit besteht auch bei Besitz eines Führerscheines der alten Klasse 3 oder 4, ausgestellt vor 1980. Hierzu ist gesetzlich lediglich eine praktische Prüfung vorgesehen. Es empfiehlt sich dennoch, ein paar Übungsstunden in einer Fahrschule zu absolvieren. Die Fahrzeuge der Klasse A2 sind um einiges leistungsstärker und schwerer als die der Klasse A1.
Motorrad Führerschein A
Die Königsklasse der Motorrad-Führerscheine ist die Klasse A. Mit dieser dürfen Motorräder ohne Leistungsbeschränkungen gefahren werden. Das Mindestalter ist abhängig von mehreren Faktoren.
- 24 Jahre bei einem Direkteinstieg ohne Vorbesitz Klasse A2
- 21 Jahre wenn Sie dreirädrige Fahrzeuge (Trikes) mit mehr als 15 KW fahren möchten
- 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 mindestens zwei Jahre
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Direkteinstieg ohne Vorbesitz Klasse A2
Wer bisher keinen Motorrad-Führerschein besaß und mindestens 24 Jahre alt ist, muss mit Kosten von rund 1.200 bis 1.700 EUR rechnen. Wenn der Erwerb der Führerscheinklasse B ebenfalls geplant ist, kann durch Kombination Geld gespart werden. Die theoretische Prüfung muss hier nur einmal abgelegt werden. Unter Umständen gewährt die Fahrschule auch einen Rabatt. Wie auch für die Klassen A1 und A2 muss ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden. Ebenso ist bei einem Direkteinstieg eine Probezeit von 2 Jahren vorgesehen.
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Aufstieg von Klasse A2
Sind Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz des Motorrad-Führerscheins A2, können Sie direkt die praktische Prüfung ablegen. Gesetzlich gibt es keine Vorgaben über Übungs- und Sonderfahrten. Empfehlenswert ist es dennoch, einige Fahrstunden zu absolvieren. Eine theoretische Prüfung entfällt.
Was heißt Probezeit?
Wird die Fahrerlaubnis erstmals erteilt, bekommen Sie den Führerschein auf Probe. Das bedeutet, dass Verstöße, die im Fahreignungsregister mit Punkten erfasst werden, auch führerscheinrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So können Verstöße, je nach Schwere, zusätzlich mit einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre geahndet werden. Während der Probezeit gilt auch ein absolutes Alkoholverbot. Ein Verstoß führt regelmäßig zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre sowie zur Anordnung eines Aufbauseminars. Das Alkoholverbot betrifft auch Fahrende bis 21 Jahre, die ihren Führerschein nicht mehr auf Probe haben.
Sehtest, Brille oder Kontaktlinsen?
Sind Sie auf eine Sehhilfe angewiesen, müssen Sie diese beim Sehtest tragen. Egal ob es sich um eine Brille oder Kontaktlinsen handelt. Die Nutzung der Sehhilfe wird vom Optiker/Augenarzt auf der Bescheinigung über den Sehtest vermerkt und wird mit einer Schlüsselzahl auf Ihrem (Motorrad-)Führerschein vermerkt. Wenn Sie im Alltag zwischen Brille und Linsen wechseln, können Sie das der ausstellenden Behörde mitteilen. Es gibt unterschiedliche Einträge, Brille, Kontaktlinsen oder Sehhilfe allgemein.
Fahren lernt man nach der Prüfung!
Eine bestandene Fahrprüfung bedeutet, dass Sie eine Grundausbildung erhalten haben, um am Verkehr teilzunehmen. Die richtige Reaktion im Ernstfall sollte jedoch intensiver einstudiert werden. Eine Notbremsung oder das Ausweichen in Gefahrensituationen kann nur sicher durchgeführt werden, wenn es ausreichend geübt wurde und sozusagen in Fleisch und Blut übergegangen ist.
Um das zu erreichen, sollte nach der Fahrausbildung an einem Fahrtraining teilgenommen werden. Optimalerweise natürlich mit dem eigenen Motorrad, um das entsprechende Gefühl für die Maschine zu entwickeln. Solche Motorrad-Sicherheitstrainings sollten in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um das Erlernte zu festigen. Solche Fahrtrainings bringen neben der höheren Sicherheit auch eine Menge Spaß und die Möglichkeit, sein Motorrad an die Grenze zu bringen. Gerade für Motorradfahrende ist das ein nicht zu unterschätzendes Plus an Sicherheit.
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