Zweitwagen versichern
Was sind die Voraussetzungen für eine Zweitwagenversicherung?
Ein Zweitwagen ist eine nicht unbeträchtliche finanzielle Belastung. Darum ist es wichtig, dass die Zweitwagenversicherung so günstig wie möglich ausfällt. Die Voraussetzungen dafür ändern sich leicht von Anbieter zu Anbieter, daher sollten Sie sich die Informationen der Kfz-Versicherung für Ihr Auto sorgfältig durchlesen. Diese Bedingungen sind möglich:
Wie wird der Zweitwagen eingestuft?
Anders als bei der Kfz-Versicherung für das Erstfahrzeug bieten die meisten Versicherungen eine Sondereinstufung für den Zweitwagen an. Viele Anbieter ordnen den Zweitwagen der SF1/2 zu. Allerdings sind manche Versicherer deutlich kulanter, wenn dafür die passenden Voraussetzungen gegeben sind.
Weitere Einflüsse auf die Beitragshöhe sind die folgenden:
Achtung: Bei einem günstigen Vertrag sollten Sie sorgfältig darauf achten, ob es eine Kopplung zwischen den Versicherungen des Erst- und des Zweitwagens gibt. Normalerweise ist das nicht so, aber einige Versicherer stellen diesen Zusammenhang her. In diesem Fall kann ein Unfall mit dem Zweitwagen die Versicherung des Erstwagens beeinflussen.
Gibt es eine günstige Kfz-Versicherung für Fahranfänger?
Fahranfänger, die zum ersten Mal ein Auto versichern, erhalten im Normalfall die Einstufung der SF0. Wird der Wagen aber als Zweitwagen der Eltern versichert, kann er niedriger eingestuft werden. Allerdings müssen Sie grundsätzlich angeben, dass ein Fahranfänger zu den Fahrern des Wagens gehört. Der Fahranfänger spart damit deutlich. Einige Sonderangaben können sich ebenfalls positiv auf den Beitrag auswirken:
Nach einigen Jahren, in denen der Fahranfänger ohne Unfall unterwegs war, kann er sich selbst versichern als Versicherungsnehmer. Dabei wird der Schadenfreiheitsrabatt von dem bislang als Versicherungsnehmer fungierenden Elternteil auf den Nachwuchs übertragen.
Das funktioniert aber nicht uneingeschränkt mit allen Schadenfreiheitsklassen: Es werden dem neuen Versicherungsnehmer nur so viele Klassen angerechnet, wie er selbst theoretisch hätte erfahren können. Ist er also zum Beispiel zum Zeitpunkt der Übertragung seit sieben Jahren im Besitz des Führerscheins, kann er diese dann übernehmen, sofern im laufenden Jahr keine Schäden angefallen sind, die bei einer Rabattübertragung berücksichtigt werden.
Zweitwagen-Versicherung bei GVV Direkt
Sie suchen eine günstige Kfz-Versicherung für Ihren Zweitwagen? Dann sind Sie bei GVV Direkt in guten Händen. Neben der Kfz-Haftpflicht bieten wir Ihnen einen umfangreichen Kaskoschutz sowie attraktive Zusatzbausteine zu top Konditionen. Informieren Sie sich jetzt und überzeugen Sie sich von unseren Leistungen.
Übrigens: Neben Versicherungen, die Leben und Werte von Ihnen und Ihrer Familie sichern, bieten wir mit GVV Kommunal kommunale Versicherungen an. Seit über 100 Jahren sind wir ein zuverlässiger Partner für Städte, Gemeinden, kommunale Einrichtungen und Sparkassen.