Winterreifenpflicht in Deutschland
Welche Regelungen gelten seit Oktober 2024?
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten wichtige Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht, denn Matsch und Schnee-Reifen (kurz M+S) sind nicht mehr erlaubt. Auf Ihren Reifen darf seit 2024 nur noch das sogenannte Alpina-Symbol sein – Sie erkennen es an dem Piktogramm mit einem Berg und einer Schneeflocke. Auch auf Ihren Allwetter- und Ganzjahresreifen muss sich das Symbol seit Herbst 2024 befinden.
Ab wann gilt die Winterreifenpflicht?
Es gibt keinen bestimmten Termin, zu dem Sie in Deutschland Winterreifen aufziehen müssen. Die Pflicht gilt, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen (sogenannte situative Winterreifenpflicht). Laut § 2 Absatz 3a StVO sind das:
Erfüllt ist die Pflicht übrigens nur, wenn alle Reifen durch Winterreifen ersetzt werden – an Ihrem Pkw also beide Vorder- und beide Hinterreifen. Wann Sie den Wechsel vornehmen, bleibt Ihrem Gutdünken überlassen. Allerdings ist es ratsam, damit nicht zu lange zu warten.
Fahren Sie erst zur Werkstatt, wenn bereits die oben genannten winterlichen Verhältnisse herrschen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen, falls Sie kontrolliert werden.
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Die “O bis O-Regel” für Winterreifen
Darüber hinaus droht auch dem Halter des Fahrzeugs ein Bußgeld, wenn er nicht mit dem Fahrer identisch ist. Um dieses Risiko zu minimieren, wird oft die "O bis O-Regel" empfohlen – also die Verwendung von Winterreifen zwischen Oktober und Ostern. Damit sind Sie auf der sicheren Seite: Davor und danach friert es nur selten. Rechtliche Relevanz hat diese Regel allerdings nicht.
Gibt es Ausnahmen bei der Winterreifenpflicht?
Die Pflicht, im Winter eine besondere Bereifung aufzuziehen, gilt für die folgenden Fahrzeuge nicht:
- Motorräder und andere einspurige Kraftfahrzeuge
- Nutzfahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden
- Stapler, wie sie in § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gemeint sind
- motorisierte Krankenfahrstühle, wie sie in § 2 Nummer 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gemeint sind
- falls es bauartbedingt keine passenden Winterreifen gibt: Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 StVO genannten Organisationen
- falls es bauartbedingt keine passenden Winterreifen gibt: Spezialfahrzeuge
In all diesen Fällen gilt allerdings, dass die Fahrt unbedingt erforderlich sein muss und nicht mit anderen Verkehrsmitteln durchführbar ist. Außerdem muss der Fahrzeugführer langsam und vorsichtig fahren und viel Abstand zum Vordermann halten.
Info für Fahrzeughalter mit ausländischem Kennzeichen
Es gibt keine Ausnahme von der Winterreifenpflicht für Halter von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen: Wer in Deutschland bei winterlichen Verhältnissen auf den Straßen unterwegs ist, darf nicht mit Sommerreifen unterwegs sein.
Sind Ganzjahresreifen ein adäquater Ersatz für Winterreifen?
Winter- und Sommerreifen anzuschaffen, ist nicht ganz günstig. Entsprechend setzen mehr und mehr Menschen auf sogenannte Allwetter- und Ganzjahresreifen, die sich auch für das Fahren bei Schnee und Eis eignen. Seit Oktober 2024 müssen diese das Symbol von Winterreifen tragen (den Berg mit der Schneeflocke). Reifen mit M + S Symbol sind nicht mehr zulässig.
Die Ganzjahresreifen vereinen die Eigenschaften von Sommer- und Winterreifen in sich, soweit das möglich ist. Sommerreifen bestehen aus einem relativ harten Gummi, das breite Längsrillen aufweist. Damit sind sie an die Straßenverhältnisse bei hohen Temperaturen gut angepasst. Winterreifen hingegen, die auch bei Glätte einen guten Halt bieten sollen, bestehen aus weicherem Gummi, das Lamellen bildet. Die Ganzjahresreifen weisen sowohl Längsrillen als auch Lamellen auf. Die Härte des verwendeten Gummis ist ein Kompromiss.
Ganzjahresreifen sind weder so wintertauglich wie Winterreifen noch so sommertauglich wie Sommerreifen. In gemäßigten Zonen können Sie sie dennoch unbedenklich einsetzen. Vor allem die Besitzer von Stadtwagen, die im Alltag kürzere Strecken fahren und zur Not auf die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen können, sind damit gut bedient.
Fahren Sie allerdings gern zum Skifahren in die Berge oder verbringen Sie Ihre Sommerferien in Südeuropa, eignen sich Ganzjahresreifen nicht ideal. Grundsätzlich sollten Sie bedenken, dass Sie mit Ganzjahresreifen geringere Höchstgeschwindigkeiten fahren dürfen, woran ein Aufkleber in Ihrem Gesichtsfeld Sie erinnern sollte. Und ehe Sie ins Ausland fahren, sollten Sie sich über die dortigen Bestimmungen informieren.
Gibt es die Sommerreifenpflicht?
Die Winterreifenpflicht kennt man – aber gibt es ebenfalls die Verpflichtung, Sommerreifen aufzuziehen? Tatsächlich ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie im Frühling die Winter- gegen Sommerreifen austauschen. Sie dürfen die Winterreifen ganzjährig nutzen. Allerdings raten Ihnen Experten davon dringend ab: Die Bremswege verlängern sich mit den zur Witterung nicht passenden Reifen, zudem wird die Fahrstabilität in Kurven beeinträchtigt.
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Weitere Fragen zur Winterreifenpflicht
Es gibt noch verschiedene Fragen rund um die Winterreifen, die immer wieder gestellt werden. Hier sind die Antworten im Überblick:
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Welche Profiltiefe ist bei Winterreifen vorgeschrieben?
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern. Ist das Profil Ihrer Reifen flacher, droht Ihnen ein Bußgeld und eventuell ein Punkt in Flensburg, wenn man Sie erwischt. Allerdings empfehlen Experten eine Profiltiefe von vier Millimetern bei Winter- und Ganzjahresreifen – sie bieten dann deutlich mehr Sicherheit. Älter als sechs Jahre sollten die Reifen übrigens auch nicht sein, weil sich dann das Gummi verhärtet und keinen ausreichenden Grip mehr auf den Straßen bietet.
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Wenn ich das Auto im Winter nicht fahre, darf ich es mit Sommerreifen an der Straße abstellen?
Ja, das ist erlaubt. Die Winterreifenpflicht gilt dann, wenn Sie fahren. Planen Sie also, das Fahrzeug den ganzen Winter über nicht zu bewegen, brauchen Sie keine Winterreifen.
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Was, wenn ich nach einer Panne nur einen Sommerreifen als Ersatzreifen habe?
Sie dürfen den Sommerreifen aufziehen und vorsichtig weiterfahren. Allerdings sind Sie verpflichtet, den Reifen bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit gegen einen Winterreifen auszutauschen.
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Gibt es in Deutschland die Schneekettenpflicht?
Nein, das Anlegen von Schneeketten ist in Deutschland nicht verpflichtend vorgeschrieben. Allerdings kann regional und von der Situation abhängig das Verkehrsschild 268 aufgestellt werden, das auf blauem Grund einen Reifen mit Schneekette zeigt. Hier ist die Weiterfahrt nur mit Schneeketten erlaubt.
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Wie ist die Winterreifenpflicht in anderen Ländern?
Grundsätzlich sollten Sie sich vor einem Urlaub im Ausland über die dortige Winterreifenpflicht informieren. Viele Länder haben einen Bußgeldrahmen im zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Bereich. Lassen Sie sich aber in Österreich ohne Winterreifen erwischen, kostet es Sie bis zu 5.000 Euro. Deswegen sollten Sie sich schlau machen, ehe Sie ins Ausland reisen, wie die dortigen Vorschriften in Bezug auf Winterreifen sind.
Fazit: Winterreifenpflicht am besten frühzeitig erfüllen
Gerade in milden Wintern mag die Winterreifenpflicht in Deutschland überzogen wirken. Sobald dann aber die Temperatur doch unter den Gefrierpunkt fällt und die Straßen glatt werden oder von Schnee bedeckt sind, zeigt sich der Wert der speziellen Reifen. Warten Sie am besten nicht bis zum ersten Frost, ehe Sie die Reifen wechseln, sonst droht Ihnen ein Bußgeld. Oder Sie entscheiden sich in der passenden Region direkt für Ganzjahresreifen.
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