Wer seine Kfz-Versicherung kündigen oder eine neue Autoversicherung bei einem anderen Anbieter abschließen möchte, der hat einiges zu beachten. Im Vordergrund stehen dabei Kündigungsfristen, Formalitäten und auch das Sonderkündigungsrecht. GVV Direkt informiert Sie hier über alle wichtigen Punkte, die die Kündigung der Kfz-Versicherung betreffen.
Wann ist der Stichtag für die Kündigungsfrist?
Kann ich die Autoversicherung per Mail kündigen?
Welche Fehler verhindern eine erfolgreiche Kündigung?
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Üblicherweise ist der Stichtag, wenn es um die Kündigung der Autoversicherung geht, der 30. November. Das liegt daran, dass die meisten Versicherungen Verträge mit einer Laufzeit von einem Kalenderjahr abschließen, also vom 01. Januar bis zum 31. Dezember und die Kündigungsfrist vier Wochen vor Auslauf des Vertrags liegt. Kündigt der Versicherungsnehmer nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr und kann in dieser Zeit nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Ausnahme bildet hier das Sonderkündigungsrecht, das wir im Verlauf des Artikels noch erklären. Die meisten Verträge, egal zu welchem Zeitpunkt sie in einem Jahr abgeschlossen werden, laufen üblicherweise bis zum Ende eines Kalenderjahres.
Infos unterjährige Verträge
Allerdings gibt es bei Kfz-Versicherungen auch sogenannte unterjährige Verträge. Diese laufen dann beispielsweise vom 01. Mai bis zum 31. April, wobei der Versicherungsnehmer dann spätestens bis zum 31. März kündigen müsste. Bevor Sie sich also auf den 30. November als Stichtag verlassen, empfehlen wir Ihnen einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen. Alternativ können Sie sich natürlich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen und sich nach den für Ihren Vertrag geltenden Kündigungsfristen erkundigen.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, das Kündigungsschreiben mit nötiger Vorlaufzeit zu versenden. Es gilt hierbei nämlich nicht der Poststempel. Das wiederum bedeutet, die Kündigung muss zum Stichtag bei der Versicherung eingegangen und nicht erst am Stichtag versendet worden sein.
Was passiert mit dem Rabattschutz beim Wechsel der Kfz-Versicherung?
In den meisten Fällen möchten Fahrzeughalter ihre Autoversicherung wechseln, um Geld zu sparen. Dazu lohnt sich jedoch vorab ein genauer Vergleich. Wir möchten zu bedenken geben, dass Ihre neue Versicherung den Rabattschutz der alten Kfz-Versicherung nicht übernimmt. Der Rabattschutz sorgt dafür, dass Sie nach einem Schadensfall nicht zurückgestuft werden. Dieser Schutz gilt jedoch nur für die aktuelle Versicherung. Die neue Versicherung stuft Sie erneut ein, sodass eine vermeintlich neue und günstige Versicherung im Nachhinein doch teurer werden kann, als der alte Versicherungsschutz mit Rabattschutz.
Kann ich die Autoversicherung per E-Mail kündigen?
Die einzelnen Schritte der Kündigung haben wir detailliert in unserem Beitrag Autoversicherung wechseln für Sie erklärt. Dennoch möchten wir an dieser Stelle gerne darauf hinweisen, dass eine Kündigung nicht nur per Brief, sondern auch per E-Mail möglich ist. Allerdings gilt es hierbei einige Punkte zu beachten, denn unter Umständen gestaltet sich die Kündigung per Mail kompliziert und für den Versicherungsnehmer ist nicht unbedingt gewährleistet, dass das funktioniert.
Um per E-Mail zu kündigen, ist es sinnvoll, das Kündigungsschreiben von einer E-Mail-Adresse zu versenden, die bereits beim Versicherer hinterlegt ist. Andernfalls ist nicht sichergestellt, dass die E-Mail ankommt. Generell ist die erfolgreiche Zustellung einer E-Mail im Streitfall schwierig nachzuweisen. Weiter müsste der Versicherungsnehmer alle wichtigen Daten wie Kundennummer, Vertragsnummer, Anschrift und evtl. Telefonnummer angeben. Eine bessere Wahl ist es aus unserer Sicht, die Kündigung als postalisches Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
Tipp: Nutzen Sie für Ihr Kündigungsschreiben unsere kostenlose Vorlage!
Sollte die Versicherungsprämie erhöht werden, dürfen Sie Ihre Autoversicherung bzw. Kfz-Versicherung innerhalb der Vertragslaufzeit kündigen. Meistens wird der Beitrag erhöht, wenn ein Fahrzeugtyp in eine andere Typklasse, beispielsweise aufgrund neuer Unfallstatistiken, rutscht. Grundsätzlich ist die Versicherung zur schriftlichen Auskunft im Rahmen der jährlichen Beitragsrechnung über die Beitragserhöhung verpflichtet.
2. Sonderkündigung nach einem Schadensfall
Egal ob Ihre Versicherung die Kosten für den Schadensfall übernimmt oder nicht - Sie haben anschließend das Recht, Ihre Versicherung zu wechseln. Hier gilt ebenfalls eine Frist von einem Monat, die beginnt, sobald der Versicherer entschieden hat, wie der Schaden reguliert wird.
Gilt das Sonderkündigungsrecht bei einem Fahrzeugwechsel?
Auch bei einem Fahrzeugwechsel gilt das Sonderkündigungsrecht, der Vertrag darf also während der Laufzeit gekündigt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Ihr Auto verkaufen. Sobald das Fahrzeug auf der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet wird, endet der Versicherungsvertrag automatisch. Falls Sie nun einen neuen Wagen kaufen, brauchen Sie auch eine neue Versicherung. Ganz unabhängig davon, ob Sie den Versicherer wechseln oder bei Ihrer bisherigen Versicherung bleiben. Das liegt daran, dass Versicherungen in Deutschland fahrzeugbezogen sind und für jeden Wagen eine eigenständige Versicherung abgeschlossen werden muss.
Gilt das Sonderkündigungsrecht nach einem Umzug?
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Auch hier ist es lediglich möglich, zum Ablauf des Vertrages zu kündigen. Anders sieht es aus bei einem Umzug ins Ausland. In dem Fall sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, das Fahrzeug im Ausland umzumelden.
Was sind häufige Fehler bei einer Kündigung der Autoversicherung?
Wenn Sie Ihre Autoversicherung kündigen möchten, dann müssen Sie alle nötigen Fristen einhalten. Ansonsten ist es möglich, dass Ihre Kündigung abgelehnt wird und Sie erst wieder ein Jahr später (außer Sie dürfen zwischenzeitlich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen) erneut kündigen können. Sind Ihre Unterlagen unvollständig, kann die Versicherung Ihre Kündigung ebenfalls ablehnen. Sollten Ihnen die Gründe nicht bekannt sein, weshalb Ihre Versicherung abgelehnt hat, raten wir Ihnen, unbedingt nachzufragen.
Je nach Versicherung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wann Sie Ihre Autoversicherung kündigen können. Grundsätzlich beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr und der Versicherungsschutz kann vier Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die einzige Ausnahme bilden hierfür besondere Umstände, die eine Sonderkündigung ermöglichen.
Tipp:
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie von Ihrer neuen Versicherung als Kunde akzeptiert werden. Manche Versicherungsunternehmen zum Beispiel, versichern nur bestimmte Fahrzeugtypen. Eine negative Schufa-Auskunft kann ebenfalls dazu führen, dass Sie als Versicherungsnehmer abgelehnt werden.
Auf Bestätigung der neuen Versicherung achten!
Autoversicherung kündigen im Überblick:
Üblicherweise ist der 30. November Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung.
Achten Sie auf eine mögliche vertragliche Kündigungsfrist.
Der Rabattschutz geht beim Wechsel verloren.
Per E-Mail zu kündigen ist möglich, per Einschreiben jedoch sicherer.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung, Schadensfall, Änderung der Regionalklassen.
Melden Sie Ihr Fahrzeug ab, wird die Kfz-Versicherung automatisch gekündigt.
Achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Kündigungsunterlagen.
Um Ihre Autoversicherung erfolgreich zu kündigen, müssen vor allem die Kündigungsfristen und die Formalitäten eingehalten werden. In den meisten Fällen kann die Versicherung gegen Ende eines Kalenderjahres gewechselt werden, dennoch sollten Sie sicherheitshalber immer noch einmal in den Vertragsunterlagen Ihrer Kfz-Versicherung nachsehen, um mögliche Kündigungsfristen nicht zu versäumen. Anders sieht es beim Sonderkündigungsrecht aus, das Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit erlaubt.
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