Kündigung: Für Kfz ist meistens am 30. November Stichtag
Üblicherweise ist der Stichtag, wenn es um die Kündigung der Autoversicherung geht, der 30. November. Das liegt daran, dass die meisten Versicherungen Verträge mit einer Laufzeit von einem Kalenderjahr abschließen, also vom 01. Januar bis zum 31. Dezember und die Kündigungsfrist vier Wochen vor Auslauf des Vertrags liegt. Kündigt der Versicherungsnehmer nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr und kann in dieser Zeit nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Ausnahme bildet hier das Sonderkündigungsrecht, das wir im Verlauf des Artikels noch erklären. Die meisten Verträge, egal zu welchem Zeitpunkt sie in einem Jahr abgeschlossen werden, laufen üblicherweise bis zum Ende eines Kalenderjahres.
Vertragliche Kündigungsfristen beachten
Allerdings gibt es bei Kfz-Versicherungen auch sogenannte unterjährige Verträge. Diese laufen dann beispielsweise vom 01. Mai bis zum 31. April, wobei der Versicherungsnehmer dann spätestens bis zum 31. März kündigen müsste. Bevor Sie sich also auf den 30. November als Stichtag verlassen, empfehlen wir Ihnen einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen. Alternativ können Sie sich natürlich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen und sich nach den für Ihren Vertrag geltenden Kündigungsfristen erkundigen.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, das Kündigungsschreiben mit nötiger Vorlaufzeit zu versenden. Es gilt hierbei nämlich nicht der Poststempel. Das wiederum bedeutet, die Kündigung muss zum Stichtag bei der Versicherung eingegangen und nicht erst am Stichtag versendet worden sein.
Der Rabattschutz geht beim Wechsel der Kfz-Versicherung verloren
In den meisten Fällen möchten Fahrzeughalter ihre Autoversicherung wechseln, um Geld zu sparen. Dazu lohnt sich jedoch vorab ein genauer Vergleich. Wir möchten zu bedenken geben, dass Ihre neue Versicherung den Rabattschutz der alten Kfz-Versicherung nicht übernimmt. Der Rabattschutz sorgt dafür, dass Sie nach einem Schadensfall nicht zurückgestuft werden. Dieser Schutz gilt jedoch nur für die aktuelle Versicherung. Die neue Versicherung stuft Sie erneut ein, sodass eine vermeintlich neue und günstige Versicherung im Nachhinein doch teurer werden kann, als der alte Versicherungsschutz mit Rabattschutz.