Auto ummelden: Alles über Versicherungen, Kosten & mehr
1. Wie funktioniert die Ummeldung bei Umzug oder Namensänderung?
Ein Umzug oder eine Namensänderung kann eine Autoummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle notwendig machen. Das klingt kompliziert? Keine Sorge, ist es nicht! Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was zu tun ist und welche Unterlagen Sie brauchen. Was genau Sie benötigen, hängt bei einem Umzug von Ihrem (neuen) Zulassungsbezirk ab. Also dem Ort oder dem Landkreis, in den Sie ziehen.
Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks
Bleiben Sie im gleichen Zulassungsbezirk, reicht eine unkomplizierte Aktualisierung Ihrer Adresse. Die Ummeldefrist dafür beträgt etwa eine Woche. In manchen Kommunen können Sie das direkt beim Einwohnermeldeamt erledigen. Ihre Kfz-Versicherung bleibt unverändert.
Tipp: Sie ziehen von der Stadt aufs Land? Sollten Sie noch keine Teilkaskoversicherung haben, ist es sinnvoll, darüber nachzudenken. Sie schützt Sie finanziell bei Wildunfällen.
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Ummeldung:
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, muss Ihre neue Adresse im Personalausweis beziehungsweise im Reisepass stehen, bevor Sie Ihr Auto ummelden können. Dafür melden Sie sich zunächst beim Einwohnermeldeamt um. Bei der Ummeldung des Fahrzeugs können Sie nun entscheiden, ob Sie Ihr altes Kennzeichen behalten oder ein neues möchten.
Hinweis: Durch einen Umzug kann sich die sogenannte Regionalklasse ändern. Diese hat Auswirkungen auf Ihre Versicherungsprämie. Das bedeutet: Je nach Regionalklasse kann Ihre Kfz-Versicherung nach einem Umzug günstiger oder kostspieliger werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Ummeldung:
Namensänderung
Bei einer Namensänderung müssen die Personaldokumente wie Personalausweis und/oder Reisepass aktualisiert werden. Dies gilt auch für Ihre Fahrzeugpapiere. Ihre Kfz-Versicherung bleibt gleich. Vergessen Sie nicht, Ihrer Versicherung den neuen Namen zeitnah mitzuteilen.
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Umschreibung:
2. Wie funktioniert die Ummeldung bei Halterwechsel?
Ob Sie Ihr Auto verkaufen oder einen Gebrauchtwagen kaufen, eine Ummeldung sollte immer so schnell wie möglich erfolgen. Es gibt zwar keine festgelegten Fristen, dennoch können Bußgelder anfallen, wenn Sie die Autoummeldung zu lange hinauszögern.
Tipp: Denken Sie bei der Ummeldung gleich daran, sich eine Umweltplakette ausstellen zu lassen. Damit ersparen Sie sich eventuellen Ärger in Umweltzonen.
Kauf eines Gebrauchtwagens
Um einen Gebrauchtwagen anzumelden, legen Sie bei der Zulassungsstelle folgende Unterlagen vor:
Besonderheiten bei der Versicherung
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens geht die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers beziehungsweise der Vorbesitzerin zunächst auf Sie über. Das Versicherungsunternehmen passt dann die Konditionen an Ihre persönlichen Daten an. Also zum Beispiel an Ihre Regionalklasse und Ihre Schadensfreiheitsklasse. Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung möglich. Sie haben also die Möglichkeit, zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln. Weitere Infos zum Wechsel der Kfz-Versicherung erhalten Sie in unserem Ratgeber.
In den meisten Fällen wird das Auto bei einem Verkauf abgemeldet übergeben. Bevor Sie das Fahrzeug auf Ihren Namen anmelden können, müssen Sie sich um einen passenden Versicherungsschutz kümmern. GVV bietet Ihnen günstige und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tarife. Bei uns erhalten Sie die eVB-Nummer direkt online.
Verkauf eines Gebrauchtwagens
Verkaufen Sie Ihr Auto, informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und die Zulassungsstelle am besten sofort. Mit Blick auf die Versicherung haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder der Käufer beziehungsweise die Käuferin übernimmt Ihre Versicherung durch Vorlage des Kaufvertrages. Oder Sie melden das Auto alternativ selbst ab – das geht oft online.
Können Sie ein Auto online ummelden?
Ja. Seit 2015 ist das Ummelden eines Fahrzeuges auch online möglich. Sie brauchen:
Die Identifizierung ist auch mit einem elektronischen Aufenthaltstitel möglich. Nach der Identifizierung führt Sie das Online-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsstelle einfach und bequem durch den Prozess.
Dürfen Sie das alte Kennzeichen weiterverwenden?
Ja. Seit 2015 ist es möglich, das Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Selbst bei einem Halterwechsel dürfen Sie das Nummernschild verwenden, wenn Sie möchten.
Günstige Kfz-Versicherung bei GVV
Sie suchen eine günstige Kfz-Versicherung für Ihr Auto nach der Ummeldung? Dann sind Sie bei GVV Direkt in guten Händen. Neben der Kfz-Haftpflicht bieten wir Ihnen einen umfangreichen Kaskoschutz sowie attraktive Zusatzbausteine zu top Konditionen. Informieren Sie sich jetzt und überzeugen Sie sich von unseren Leistungen.
Übrigens: GVV schützt nicht nur Privatpersonen. Seit über 100 Jahren sichern wir Kommunen und kommunale Unternehmen umfassend ab. Entdecken Sie zum Beispiel unsere Kfz-Haftpflichtversicherung für kommunale Bedürfnisse oder unseren Kaskoschutz für Kommunen und empfehlen Sie uns weiter.