Auto ummelden: Alles über Versicherungen, Kosten & mehr
Auto ummelden leicht gemacht
Wenn Sie umziehen, Ihren Namen ändern oder ein Fahrzeug kaufen beziehungsweise verkaufen, müssen Sie Ihr Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle ummelden. Dabei gibt es einiges zu beachten – zum Beispiel in puncto Fristen, Unterlagen und Ihrer Versicherung. In manchen Fällen können Sie sogar die Kfz-Versicherung wechseln. Alles Wichtige rund um das Thema Auto ummelden erfahren Sie hier:
Ummeldung bei Umzug oder Namensänderung
Ummeldung bei Halterwechsel
Kostenübersicht und mehr
Fahrkreis ändern
Ihr Fahrkreis hat sich geändert? Aktualisieren Sie den Fahrkreis schnell und einfach online.
Ein Umzug oder eine Namensänderung kann eine Autoummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle notwendig machen. Das klingt kompliziert? Keine Sorge, ist es nicht! Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was zu tun ist und welche Unterlagen Sie brauchen. Was genau Sie benötigen, hängt bei einem Umzug von Ihrem (neuen) Zulassungsbezirk ab. Also dem Ort oder dem Landkreis, in den Sie ziehen.
Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks
Bleiben Sie im gleichen Zulassungsbezirk, reicht eine unkomplizierte Aktualisierung Ihrer Adresse. Die Ummeldefrist dafür beträgt etwa eine Woche. In manchen Kommunen können Sie das direkt beim Einwohnermeldeamt erledigen. Ihre Kfz-Versicherung bleibt unverändert.
Tipp: Sie ziehen von der Stadt aufs Land? Sollten Sie noch keine Teilkaskoversicherung haben, ist es sinnvoll, darüber nachzudenken. Sie schützt Sie finanziell bei Wildunfällen.
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Ummeldung:
Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Anmeldebestätigung
Original Fahrzeugschein Teil I (Kfz-Schein)
Gültige HU-Bescheinigung (TÜV)
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, muss Ihre neue Adresse im Personalausweis beziehungsweise im Reisepass stehen, bevor Sie Ihr Auto ummelden können. Dafür melden Sie sich zunächst beim Einwohnermeldeamt um. Bei der Ummeldung des Fahrzeugs können Sie nun entscheiden, ob Sie Ihr altes Kennzeichen behalten oder ein neues möchten.
Hinweis: Durch einen Umzug kann sich die sogenannte Regionalklasse ändern. Diese hat Auswirkungen auf Ihre Versicherungsprämie. Das bedeutet: Je nach Regionalklasse kann Ihre Kfz-Versicherung nach einem Umzug günstiger oder kostspieliger werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Ummeldung:
Original Zulassungsbescheinigungen Teil I (Kfz-Schein)
Original Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
Gültige TÜV- und Abgasbescheinigung (HU und AU), wenn das Auto älter als 3 Jahre ist
SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Bei einer Namensänderung müssen die Personaldokumente wie Personalausweis und/oder Reisepass aktualisiert werden. Dies gilt auch für Ihre Fahrzeugpapiere. Ihre Kfz-Versicherung bleibt gleich. Vergessen Sie nicht, Ihrer Versicherung den neuen Namen zeitnah mitzuteilen.
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Umschreibung:
Nachweis über Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, Approbationsurkunde)
Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Original Zulassungsbescheinigungen Teil I (Kfz-Schein)
Original Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
Prüfbericht der letzten HU (TÜV)
2. Ummeldung bei Halterwechsel
Ob Sie Ihr Auto verkaufen oder einen Gebrauchtwagen kaufen, eine Ummeldung sollte immer so schnell wie möglich erfolgen. Es gibt zwar keine festgelegten Fristen, dennoch können Bußgelder anfallen, wenn Sie die Autoummeldung zu lange hinauszögern.
Tipp: Denken Sie bei der Ummeldung gleich daran, sich eine Umweltplakette ausstellen zu lassen. Damit ersparen Sie sich eventuellen Ärger in Umweltzonen.
Kauf eines Gebrauchtwagens
Um einen Gebrauchtwagen anzumelden, legen Sie bei der Zulassungsstelle folgende Unterlagen vor:
Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Original Zulassungsbescheinigungen Teil I (Kfz-Schein)
Original Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens geht die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers beziehungsweise der Vorbesitzerin zunächst auf Sie über. Das Versicherungsunternehmen passt dann die Konditionen an Ihre persönlichen Daten an. Also zum Beispiel an Ihre Regionalklasse und Ihre Schadensfreiheitsklasse. Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung möglich. Sie haben also die Möglichkeit, zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln. Weitere Infos zum Wechsel der Kfz-Versicherung erhalten Sie in unserem Ratgeber.
In den meisten Fällen wird das Auto bei einem Verkauf abgemeldet übergeben. Bevor Sie das Fahrzeug auf Ihren Namen anmelden können, müssen Sie sich um einen passenden Versicherungsschutz kümmern. GVV bietet Ihnen günstige und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tarife. Bei uns erhalten Sie die eVB-Nummer direkt online.
Verkauf eines Gebrauchtwagens
Verkaufen Sie Ihr Auto, informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und die Zulassungsstelle am besten sofort. Mit Blick auf die Versicherung haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder der Käufer beziehungsweise die Käuferin übernimmt Ihre Versicherung durch Vorlage des Kaufvertrages. Oder Sie melden das Auto alternativ selbst ab – das geht oft online.
Auto online ummelden: Bequem und einfach
Seit 2015 ist das Ummelden eines Fahrzeuges auch online möglich. Sie brauchen:
Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und PIN
Ausweislesegerät oder Smartphone mit kostenloser Ausweis-App
Fahrzeugpapiere mit verdecktem Sicherheitscode
Die Identifizierung ist auch mit einem elektronischen Aufenthaltstitel möglich. Nach der Identifizierung führt Sie das Online-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsstelle einfach und bequem durch den Prozess.
Kostenübersicht bei Autoummeldung
Die Gebühren von Kraftfahrzeugen sind von Ort zu Ort unterschiedlich und können variieren. Einen groben Richtwert bietet Ihnen folgende Tabelle:
Dürfen Sie das alte Kennzeichen weiterverwenden?
Ja. Seit 2015 ist es möglich, das Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Selbst bei einem Halterwechsel dürfen Sie das Nummernschild verwenden, wenn Sie möchten.
Günstige Kfz-Versicherung bei GVV
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