Fahrerschutzversicherung: Leistungen, Kosten & Co.
Was ist eine Fahrerschutzversicherung?
Wie bereits erwähnt, ist der Fahrerschutz eine Absicherung für die fahrende Person eines Kraftfahrzeugs. Hier besteht eine Versicherungslücke, da die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters lediglich die Schäden abdeckt, die aus den Ansprüchen Dritter (also z. B. der Insassen) resultieren. Der Fahrer selbst kann jedoch keinen Anspruch gegenüber dem Fahrzeughalter geltend machen. Sobald der Fahrer einen Unfall selbst- oder mitverschuldet und dabei einen Personenschaden erleidet, erhält er keine Leistung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Fahrerschutzversicherung ist somit eine freiwillige Versicherung, die zu einem bestehenden Tarif hinzugefügt werden kann. Kommt die fahrende Person bei einem teil- oder vollverschuldeten Unfall zu Schaden, hat sie z. B. Anspruch auf den Ausgleich des Verdienstausfallschadens.
Leistungen im Überblick
Im Grunde bietet die Fahrerschutzversicherung die Leistungen, die eine gegnerische Haftpflichtversicherung bei einem Personenschaden bietet. Das heißt, dass Fahrenden, die einen Personenschaden erleiden, z. B. folgende Leistungen zustehen:
Die Summe je Schadenfall variiert je nach Versicherer und Tarif. In der Regel handelt es sich um sehr hohe Absicherungen. Somit sind Betroffene im Schadensfall deutlich besser abgesichert, als bei einer klassischen Unfallversicherung. Eine Fahrerschutzversicherung schließt die Versicherungslücke für den Fahrer, die im schlimmsten Fall zu einer existenzbedrohenden Situation führen kann.
Was kostet eine Fahrerschutzversicherung?
Die Kosten für eine Fahrerschutzversicherung sind sehr überschaubar und angesichts der Leistungen durchaus gering. Sie variieren von Versicherer zu Versicherer, sind aber in der Regel nicht teurer als 50 EUR. GVV Direkt bietet Ihnen zuverlässigen Fahrerschutz ab 29 EUR pro Jahr.
Ist eine Fahrerschutzversicherung sinnvoll?
Beim Fahrerschutz handelt es sich um eine sinnvolle Versicherung, da sie den unter Umständen sogar existenzbedrohenden finanziellen Schaden, der eine verletzten fahrenden Person nach einem selbstverschuldeten Unfall entsteht, ausgleicht.
Wenn sie auf Hilfe angewiesen sind oder längere Zeit nicht mehr arbeiten können, müssen Betroffene selber für die zum Teil sehr hohen Kosten aufkommen. Mit der Fahrerschutzversicherung sind sie hingegen abgesichert. Vor allem in Anbetracht der zumeist moderaten Kosten für den Zusatzbaustein Fahrerschutz ist dieser als äußerst sinnvoll zu erachten.
Schadenbeispiel Fahrerschutz
Eine Person fährt auf einer nassen Fahrbahn. Sie gerät ins Schleudern und prallt mit dem Auto gegen einen Baum. Trotz des angelegten Sicherheitsgurtes trägt die fahrende Person schwere Verletzungen davon. Sie ist drei Monate nicht in der Lage zu arbeiten. Zusätzlich ist sie im Haushalt auf Hilfe angewiesen.
In diesem Fall gibt es keinen Unfallgegner, gegen den die verletzte Person Ansprüche geltend machen könnte. Glück für die fahrende Person, wenn sie in dieser Situation eine Fahrerschutzversicherung abgeschlossen hat! Das Versicherungsunternehmen kommt für den Verdienstausfallschaden auf und zahlt die Haushaltshilfe, bis die verletzte Person wieder in der Lage ist, die Arbeiten selbst auszuführen.
Unfallversicherung vs. Fahrerschutz: Wo ist der Unterschied?
Oftmals steht die Frage im Raum, ob eine Fahrerschutzversicherung überhaupt notwendig ist, wenn bereits eine private Unfallversicherung besteht.
Während eine Fahrerschutzversicherung immer den tatsächlich eingetretenen Schaden - auch bis in Millionenhöhe - ersetzt, leistet die Unfallversicherung maximal bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Diese ist in der Regel sehr viel niedriger. Überdies ist die Leistung einer Unfallversicherung meist auch an eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) geknüpft. Eine solche Bedingung gibt es beim Fahrerschutz nicht. Dort besteht der Versicherungsschutz auch schon dann, wenn die verletzte fahrende Person lediglich eine temporäre körperliche Beeinträchtigung davongetragen hat.
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