Fahrerflucht und Versicherung: Was Sie wissen müssen
Infos für geschädigte und geflüchtete Personen
Täglich ereignen sich Unfälle auf Deutschlands Straßen. In den meisten Fällen klären die Beteiligten die Sache direkt: Versicherungsdaten tauschen und Schaden melden. Doch was passiert, wenn der Unfallverursacher einfach weiterfährt? Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt – und hat ernste Folgen! Auch in Bezug auf den Versicherungsschutz. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Fahrerflucht und Versicherung – egal, ob Sie die geschädigte Person sind oder versehentlich selbst Fahrerflucht begangen haben.
Definition: Was ist Fahrerflucht?
Infos: Zahlt die Versicherung bei Fahrerflucht?
Prävention: Was tun nach einem Unfall?
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Fahrerflucht passiert schneller, als man denkt – und kann ernsthafte Folgen haben. Doch was genau bedeutet das? Wenn Sie einen Unfall verursachen und einfach weiterfahren, ohne sich um den Schaden zu kümmern, handelt es sich um eine sogenannte Fahrerflucht. Das Gesetz spricht von einem „unerlaubten Entfernen vom Unfallort“, wenn bestimmte Pflichten nicht erfüllt werden. Dazu zählen:
Warten auf den Geschädigten: Bleiben Sie mindestens 30 Minuten am Unfallort. Sollte niemand erscheinen, rufen Sie die Polizei.
Mitteilung der eigenen Personalien und Versicherungsdaten: Teilen Sie dem Geschädigten Ihre Daten persönlich mit oder hinterlassen Sie eine Nachricht. Hinweis: Ein Zettel am Scheibenwischer reicht nur, wenn Sie vorher die Polizei informieren. Ohne vorherige Meldung bei der Polizei gilt eine schriftliche Nachricht an der Windschutzscheibe auch als Fahrerflucht.
Ermöglichen der Schadensaufnahme: Durch Ihre Anwesenheit oder Meldung sorgen Sie dafür, dass der Schaden korrekt aufgenommen wird und finanziell abgewickelt werden kann.
Strafrechtliche Konsequenzen
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat nach § 142 StGB. Und das gilt nicht nur für große Unfälle – auch ein kleiner Parkrempler zählt dazu. Je nach Schwere des Falls können beispielsweise Geld- und Freiheitsstrafen, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot drohen.
Fahrerflucht und Versicherungsschutz
Ein Unfall – und der Verursacher ist einfach weg! Wer kommt jetzt für die Reparatur auf? Das hängt von Ihrer Versicherung ab und davon, ob Sie Opfer oder Verursacher beziehungsweise Verursacherin der Fahrerflucht sind.
1. Sie wurden Opfer einer Fahrerflucht?
Sie kommen aus dem Supermarkt und entdecken einen Kratzer oder eine Delle an Ihrem Auto – doch die verursachende Person ist längst verschwunden. Ärgerlich! Jetzt heißt es: Richtig handeln. Bewahren Sie Ruhe, fotografieren Sie die Schäden und befragen Sie Passanten, ob sie etwas gesehen haben. Rufen Sie danach die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Welche Versicherung für die Kosten aufkommen kann, hängt von den Ermittlungsergebnissen ab:
Der Täter beziehungsweise die Täterin wurde gefunden
Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Dritten im Straßenverkehr zugefügt wurden. Das bedeutet: Wenn Sie Opfer von Fahrerflucht geworden sind und die geflüchtete Person gefunden wurde, übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Täters beziehungsweise der Täterin Ihre Reparaturkosten. Wird der Unfallflüchtige vor Gericht schuldig gesprochen, dürfen Versicherer die Summe später von der Person zurückverlangen. Man spricht dabei von einer sogenannten Regressforderung. Diese kann bis zu 5.000 Euro der Schadenkosten betragen.
Der Täter beziehungsweise die Täterin wurde nicht gefunden
Wenn der Täter oder die Täterin nicht gefunden wurde, zahlen Sie den Schaden wahrscheinlich aus eigener Tasche. Außer Sie haben eine Vollkaskoversicherung an Ihrer Seite. Diese greift auch bei Schäden, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden.
Hinweis: Bei kleineren Schäden am Auto durch Fahrerflucht kann es günstiger sein, die Reparatur selbst zu übernehmen. Denn: Wenn Sie die Vollkasko nutzen, wird Ihre Schadenfreiheitsklasse herabgestuft. Und das kann zu höheren Versicherungsbeiträgen führen. Rechnen Sie daher am besten im Vorfeld aus, was sich für Sie finanziell lohnt.
2. Sie haben selbst Fahrerflucht begangen?
Wenn Sie selbst Fahrerflucht begangen haben und erwischt wurden, zahlt zunächst Ihre Kfz-Versicherung den Schaden der anderen Person. Da es sich um Fahrerflucht handelt, wird Ihre Versicherung das Geld (maximal 5.000 Euro der Schadenkosten) aber wahrscheinlich wieder zurückverlangen. Man spricht dabei von der sogenannten Regressforderung. Das bedeutet, dass Sie am Ende die Kosten selbst übernehmen.
Hinweis: Bei begangener Fahrerflucht kann Ihre Versicherung Ihnen sogar den Versicherungsschutz kündigen. Da das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist.
Was tun nach einem Unfall?
Viele Fahrerfluchten passieren durch kleine Parkrempler – manchmal sogar, ohne dass der Verursacher beziehungsweise die Verursacherin es merkt. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, befolgen Sie nach einem Unfall diese einfachen Schritte:
1. Anhalten und Unfallstelle sichern
Stellen Sie sicher, dass keine weiteren Gefahren entstehen.
2. Polizei rufen
Besonders bei Personenschäden oder unklarer Sachlage sollten Sie immer die Polizei verständigen.
3. Austausch von Daten
Tauschen Sie Name, Anschrift, Telefonnummer und Versicherungsdaten mit der anderen Partei aus.
4. Optional: Warten
Falls der Geschädigte nicht vor Ort ist (z. B. bei einem Parkschaden), warten Sie eine angemessene Zeit. Mindestens 30 Minuten. Falls niemand kommt, informieren Sie die Polizei und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten am Fahrzeug der geschädigten Person.
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