Welche Versicherung zahlt bei einem Steinschlag?
Wer zahlt bei einem Steinschlag? Teilkasko, Vollkasko oder vielleicht doch die Kfz-Haftpflicht? Welche Versicherung für die Kosten einspringt, hängt von der Situation und der Art des Schadens ab. Grundsätzlich können dabei zwei Versicherungen in Frage kommen: die Kfz-Haftpflicht des vorausfahrenden Fahrzeuges oder Ihre eigene Kaskoversicherung (falls vorhanden).
Kfz-Haftpflicht
Hat ein vorausfahrendes Auto einen Stein hochgeschleudert, springt dessen Kfz-Haftpflicht für Ihren Steinschlagschaden ein. Allerdings nur in drei Fällen:
- Der Fahrer ist zu schnell gefahren, weshalb der Stein an Ihr Auto geflogen ist.
- Der Stein ist von der Ladefläche des vorausfahrenden Fahrzeuges gefallen.
- Der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges konnte mit dem Steinschlag rechnen. Zum Beispiel, wenn die Straße voller Schotter war.
Diese drei Fälle sind oft nur schwer zu beweisen. Aus diesem Grund ist es in der Regel einfacher, wenn Sie auf Ihre eigene Kaskoversicherung zurückgreifen. Je nach Schaden übernimmt Ihre Teilkasko- oder Ihre Vollkasko die Reparaturkosten für den Steinschlag.
Kaskoversicherung
Bei einem Steinschlag ist es oft einfacher, auf die eigene Kaskoversicherung zurückzugreifen. Je nachdem, was genau an Ihrem Auto beschädigt ist, zahlt die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung.
Teilkasko
Die Teilkasko übernimmt bei einem Steinschlag alle Kosten für einen Glasschaden. Darunter fällt die Reparatur von:
- Frontscheiben
- Schweinwerfern und Rückleuchten
- Panorama- und Schiebedächern
Hinweis: Haben Sie eine Selbstbeteiligung in der Teilkasko vereinbart, zahlen Sie bis zu dem gesetzten Betrag selbst. Den Rest übernimmt Ihre Versicherung. Bei einer Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung werden die gesamten Reparaturkosten übernommen.
Vollkasko
In der Vollkasko sind dieselben Leistungen enthalten wie in der Teilkasko. Es werden für Sie also die Reparaturkosten für Frontscheiben, Scheinwerfer und Schiebedächer übernommen. Zusätzlich dazu springt die Vollkaskoversicherung auch bei Lackschäden ein, die durch einen Steinschlag entstanden sind. Das kann zum Beispiel an der Motorhaube von Ihrem Auto sein.
Übrigens: Weitere Leistungen unserer Kaskoversicherungen – neben Steinschlagschäden – finden Sie in unserem Artikel „Vollkasko vs. Teilkasko: Unterschiede einfach erklärt“.