Ein Pferdeanhänger, mit dem ausschließlich Tiere transportiert werden, ist über die Kfz-Versicherung des Halters mitversichert. Die Versicherung springt nicht ein, wenn andere Güter transportiert werden oder der Anhänger nicht mit dem Auto verbunden ist. Sollten Schäden entstehen, die nicht über die Kfz-Versicherung abgedeckt sind, haftet der Halter. Eine Versicherung für Pferdeanhänger übernimmt, wenn auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht, die Kosten für andere Schäden, die beispielsweise durch Wind und Wetter oder am geparkten Anhänger entstehen.