Für folgende Berufsgruppen bzw. Tätigkeiten bieten wir keine Diensthaftpflicht an.
- Mandatsträger
- Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
- Unternehmensberater
- Stiftungen
- Verbände
- Vereine
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Mitglieder der Geschäftsführung öffentlich-rechtlicher Körperschaften/Anstalten/Stiftungen; Leiter und Geschäftsführer von Sozialversicherungsträgern sowie deren Sektionen, Bezirksverwaltungen und Landesgeschäftsstellen
- Tätigkeit als Geschäftsführer, Leiter, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied privater Unternehmen, Vereine und Verbände oder als Syndikus
- Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten
- Psychologen, Physiker oder Ingenieure in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten
- Medizinische Tätigkeiten (z.B. Ärzte, Krankenschwester, Krankenpfleger)
- Tätigkeit in Forschungsinstituten, wissenschaftlichen Instituten und sonstigen Anstalten auf den Gebieten der Medizin, Veterinärmedizin, Pharmazie, Gentechnologie, Physik, Chemie, Biologie, Baustoffkunde und Statik
- Architekten, Bauingenieure, Statiker und sonstige Personen, die im Bereich der Bauplanung/-leitung tätig sind
- Notare
- Tätigkeiten im Flugsicherungs- oder Lotsendienst
- Mitarbeiter von privatisierten Einrichtungen und Unternehmen (z. B. Post, Telekom und Bahn) sowie von allen anderen Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes (keine abschließende Aufzählung)
Maßgebend ist die tatsächlich ausgeübte berufliche Tätigkeit bzw. Beschäftigung, nicht der erlernte Beruf. Übt eine Person - auch gelegentlich - eine der oben genannten Berufe/Tätigkeiten aus, besteht keine Versicherungsmöglichkeit. Personen, die sich in der Ausbildung befinden, sind nach dem jeweiligen Ausbildungsberuf einzustufen.