Kleine Fehler passieren schnell und können direkt zu hohen Kosten führen. Wir sind an Ihrer Seite, wenn Ihnen ein Missgeschick passiert und kommen für fahrlässig verursachte Schäden auf. Jetzt die Diensthaftpflicht im Rahmen der privaten GVV Haftpflichtversicherung online abschließen.
Es gelten Einschränkungen. Die vollständigen Geschäftsbedingungen finden Sie auf: www.amazon.de/gc-legal.
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Wir von GVV Direkt versichern Angestellte im öffentlichen Dienst - schon seit 1989. Profitieren Sie von den umfassenden Leistungen der im Rahmen unserer privaten GVV Haftpflichtversicherung angebotenen Diensthaftpflicht. Einige Vorteile für Sie im Überblick:
Als zuverlässiger Direktversicherer sind uns Ihre Bedürfnisse besonders wichtig. Deshalb bieten wir Ihnen neben attraktiven Produkten einen mehrfach ausgezeichneten Kundenservice.
Wichtige Informationen auf einen Blick
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserer privaten GVV Haftpflichtversicherung:
Welche Zusatzleistungen gibt es für den öffentlichen Dienst?
Angestellte im öffentlichen Dienst können im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung folgende Zusatzleistungen abschließen:
Welche Berufsgruppen gehören zum öffentlichen Dienst?
Folgende Berufsgruppen gehören zum öffentlichen Dienst und können im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Diensthaftpflicht abschließen.
Angestellte und Beamte beim Land, Bund, Kommunen, kommunalen Einrichtungen sowie andere Behörden oder Dienststellen
Familienangehörige, die mit diesen Personen in einer häuslichen Gemeinschaft leben und im öffentlichen Dienst tätig sind
Welche Berufsgruppen sind nicht versicherbar?
Für folgende Berufsgruppen bzw. Tätigkeiten bieten wir keine Diensthaftpflicht an.
Mandatsträger
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Unternehmensberater
Stiftungen
Verbände
Vereine
Rechtsanwälte
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Mitglieder der Geschäftsführung öffentlich-rechtlicher Körperschaften/Anstalten/Stiftungen; Leiter und Geschäftsführer von Sozialversicherungsträgern sowie deren Sektionen, Bezirksverwaltungen und Landesgeschäftsstellen
Tätigkeit als Geschäftsführer, Leiter, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied privater Unternehmen, Vereine und Verbände oder als Syndikus
Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten
Psychologen, Physiker oder Ingenieure in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten
Tätigkeit in Forschungsinstituten, wissenschaftlichen Instituten und sonstigen Anstalten auf den Gebieten der Medizin, Veterinärmedizin, Pharmazie, Gentechnologie, Physik, Chemie, Biologie, Baustoffkunde und Statik
Architekten, Bauingenieure, Statiker und sonstige Personen, die im Bereich der Bauplanung/-leitung tätig sind
Notare
Tätigkeiten im Flugsicherungs- oder Lotsendienst
Mitarbeiter von privatisierten Einrichtungen und Unternehmen (z. B. Post, Telekom und Bahn) sowie von allen anderen Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes (keine abschließende Aufzählung)
Maßgebend ist die tatsächlich ausgeübte berufliche Tätigkeit bzw. Beschäftigung, nicht der erlernte Beruf. Übt eine Person - auch gelegentlich - eine der oben genannten Berufe/Tätigkeiten aus, besteht keine Versicherungsmöglichkeit. Personen, die sich in der Ausbildung befinden, sind nach dem jeweiligen Ausbildungsberuf einzustufen.
Was ist eine Diensthaftpflicht?
Wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind und bei der Ausübung Ihres Berufes anderen Sach- oder Personenschäden zufügen, müssen Sie für diese Schäden aufkommen. Die Diensthaftpflicht sichert Sie dann ab und übernimmt die entstandene Schadenshöhe.
Schäden, die Sie Ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn unmittelbar zufügen, werden dagegen nicht von der Diensthaftpflicht abgedeckt.
Was ist eine private Haftpflichtversicherung?
Im Leben kann es schnell einmal zu Fehlern, Versehen oder Unfällen kommen. Dabei entstehende Sachschäden, Vermögensschäden oder gar Personenschäden muss laut Gesetz (§ 823 BGB) derjenige bezahlen, der sie verursacht hat. Vor allem in letzterem Fall kann es sich um sehr hohe Summen handeln. Die Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Schäden auf, solange Sie sie nicht mit Vorsatz verursacht haben. So müssen Sie sich keine Sorgen darum machen, sich durch unbedachtes Handeln oder ein Missgeschick für immer zu verschulden.
Welche Schäden übernimmt die private Haftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Verursachen Sie als Radfahrer etwa einen Unfall und der Geschädigte benötigt einen Krankenhausaufenthalt samt Reha, übernimmt die Versicherung die Kosten. Lassen Sie wertvolles Porzellan bei Freunden fallen, greift die Versicherung ebenfalls. Fällen Sie in Ihrem Garten einen Baum und dieser fällt so vor die Garageneinfahrt Ihres Nachbarn, dass dieser sein Taxi zum Flughafen verpasst, kommt die Versicherung für die Taxi- sowie für die Umbuchungskosten des Fluges auf. Auch Mietsachschäden und der Verlust anderer Leute Schlüssel sind versichert, teilweise mit Selbstbeteiligung.
Ist die private Haftpflichtversicherung obligatorisch?
Anders als z.B. die Autohaftpflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ist es für jeden Erwachsenen dringend angeraten, eine solche Versicherung abzuschließen.
Die abgebildeten Tarife bilden nur einen Ausschnitt des Versicherungsmarktes ab und können sich in einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Es besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit. Datum der Analyse: 24.04.2023.