Ein großer Pluspunkt des Beamtenstatus ist eine gute Altersvorsorge. Beamte sind, anders als andere Arbeitnehmer, pensionsberechtigt. Nach 40 Dienstjahren können sie in den Ruhestand gehen und erhalten bis zu 71,75 Prozent des Bruttogehalts, welches sie in den letzten 2 Jahren vor dem Ruhestand ausgezahlt bekamen.
Die Wochenarbeitszeiten eines Beamten sind in der Regel länger als die von vergleichbaren Tarifangestellten. Jedoch gibt es auch großzügige Möglichkeiten, eine gute Work-Life-Balance zu realisieren. Es bestehen beispielsweise Sabbatregelungen. Diese ermöglichen es, eine längere Pause einzulegen. So kann der Beamte seinen Job bis zu mehreren Jahren ruhen lassen, ohne seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Im Krankheitsfall werden, im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer, die Bezüge über die gesamte Zeit des Dienstausfalles in voller Höhe weiter gezahlt. Für Arztbesuche und Gesundheitsvorsorge müssen Sie in der Regel in Vorkasse gehen und können die Rechnungen dann bei der Krankenkasse und Beihilfestelle einreichen. Größere Rechnungen, wie zum Beispiel Krankenhausrechnungen, werden meist direkt übernommen.
Beamte können nur bei schweren Verstößen, wie zum Beispiel Straftaten oder vorsätzlichen schweren Verstößen gegen die Dienstordnung durch Entscheidung des Disziplinargerichts aus dem Dienst entfernt werden. Das heißt, sie sind unkündbar. Im Falle der Entfernung aus dem Dienst verliert der Beamte auch seine Pensionsansprüche. Für die geleistete Dienstzeit wird der entlassene Beamte bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dadurch tritt oft eine Schlechterstellung im Rentenalter ein. Eine erneute Verbeamtung nach Entfernung aus dem Dienst ist nicht möglich.
Selbst kündigen, wie ein Arbeitnehmer, kann ein Beamter nicht. Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu stellen. Dies kann formlos geschehen. Der Antrag durchläuft auf dem Dienstweg alle Stellen bis zur obersten Dienstbehörde. Nach einer Bedenkzeit, die dem Beamten eingeräumt wird, erhält der Beamte eine Entlassungsurkunde. Der Wiedereinstieg in eine Beamtenlaufbahn ist möglich.