Zugang zum öffentlichen Dienst
Um eine Karriere als tarifbeschäftigter Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu beginnen, ist keine deutsche Staatsbürgerschaft nötig. Lediglich für eine Verbeamtung ist die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder die von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz nötig. Nur wenige Ämter erfordern den Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft.
Die fachlichen Voraussetzungen variieren und sind in den entsprechenden Stellenausschreibungen benannt. Grundsätzlich gibt es jedoch bei einer Beamtenlaufbahn Vorgaben für die einzelnen Laufbahnen. Um eine Ausbildung zu beginnen, sind hier im einfachen Dienst ein Hauptschulabschluss, im mittleren Dienst ein Realschulabschluss, im gehobenen Dienst ein Fachabitur oder Abitur und für den höheren Dienst ein Master, Staatsexamen oder Diplom nötig. Die Voraussetzungen für eine Tarifbeschäftigung sind oft an die der Beamtenlaufbahn angelehnt.
Aber auch ein Quereinstieg im öffentlichen Dienst ist möglich. Viele Beschäftigte von Bund, Ländern und Kommunen waren vorher in der freien Wirtschaft tätig. Die Stellenausschreibungen sind entsprechend formuliert, sodass auch Bewerber mit vergleichbarer Ausbildung/Qualifikation gleiche Chancen haben wie Bewerber, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind oder waren. Meist werden die Anforderungen mit Formulierungen wie „gleichwertige Fähigkeiten und entsprechende Berufserfahrungen" oder „vergleichbare Studienfachrichtung" ergänzt.
Für den Einstieg in eine Tarifbeschäftigung bestehen neben der Qualifikation, Ausbildung und Berufserfahrung keine weiteren Voraussetzungen. Lediglich die Altersgrenzen zur Verbeamtung, die jedes Bundesland vorgibt, sind zu beachten.
Ausbildung im öffentlichen Dienst
Der öffentliche Dienst bietet Ausbildungen in über 130 verschiedenen Berufen. Die Chancen, nach bestandener Prüfung in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, sind groß. Auch Möglichkeiten der Weiterqualifizierung sind oft geboten und ermöglichen einen Aufstieg in eine höhere Laufbahn. So kann beispielsweise nach einem Abschluss als Verwaltungsfachangestellter im mittleren Dienst ein Studium aufgenommen werden. Das ist natürlich nicht immer und überall möglich. Oft sind jedoch Stellen in höheren Laufbahnen zu besetzen. Die Behörden schreiben entsprechende Studiengänge aus. In einem Auswahlverfahren wird entschieden, wer diesen Studienplatz erhält.
Grundsätzlich ist die Ausbildung im öffentlichen Dienst vergleichbar mit einer Ausbildung in der freien Wirtschaft. Jedoch ist sie inhaltlich auf die Bedürfnisse der jeweiligen Fachrichtung angepasst. Die Ausbildungsdauer unterscheidet sich nicht von vergleichbaren Ausbildungen außerhalb des öffentlichen Dienstes. So liegt die Regelausbildungszeit für Berufe im vergleichbaren mittleren Dienst bei drei Jahren. Auch die Studiengänge unterscheiden sich in ihrer Dauer nicht von anderen, sind allerdings fachlich auf die öffentliche Verwaltung zugeschnitten. Oft werden die Studiengänge in speziellen Hochschulen der öffentlichen Verwaltung absolviert.