Wie mache ich Karriere im öffentlichen Dienst?
Was ist der öffentliche Dienst?
Zum öffentlichen Dienst zählen alle Beschäftigten, die in irgendeiner Weise für den Staat tätig sind. Das Bundesinnenministerium schreibt hierzu: „Sie sorgen im Bund, bei den Ländern oder ihren Kommunen dafür, dass Deutschland funktioniert und setzen sich für das Wohl unseres Gemeinwesens ein“. Es bedarf hochqualifizierter Mitarbeiter, um die verschiedenen anspruchsvollen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zu bewältigen. Staatsdiener sind dem demokratischen Verfassungsstaat verpflichtet, unabhängig davon, wer diesen regiert.
Berufsbilder der öffentlichen Arbeitgeber
Knapp 5,1 Millionen Menschen waren laut statistischem Bundesamt 2021 im öffentlichen Dienst beschäftigt. Den größten Teil der Mitarbeitenden stellten die Länder mit etwa 50 Prozent, gefolgt von den Kommunen mit rund 32 Prozent, dem Bund mit 10 Prozent und der Sozialversicherung mit 7 Prozent. Etwa 3 Millionen Tarifbeschäftigte sind für den öffentlichen Dienst im Einsatz, 1,7 Millionen Beamte und Richter und rund 170.000 Soldaten. Ebenfalls eingeschlossen sind private Einrichtungen, die in kommunaler Hand sind. Beispiele sind kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Energieversorger (Stadtwerke), aber auch kommunale Versicherungen.
So vielfältig die Beschäftigungssektoren der öffentlichen Arbeitgeber sind, so verschieden sind auch die Berufe. Einsatzbereiche sind zum Beispiel:
Beinahe alle erdenklichen Berufe sind im öffentlichen Dienst vertreten. So können Sie beispielsweise als Verwaltungsfachangestellte, Fachanwalt, Polizist, Lehrer, Ingenieur, Informatiker, Arzt oder Handwerker arbeiten. Weitere Infos zu den Berufsgruppen des öffentlichen Dienst und wer dazugehört, finden Sie in unserem Ratgeber.
Wie erhalte ich Zugang zum öffentlichen Dienst?
Um eine Karriere als tarifbeschäftigter Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu beginnen, ist keine deutsche Staatsbürgerschaft nötig. Lediglich für eine Verbeamtung ist die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder die von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz nötig. Nur wenige Ämter erfordern den Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft.
Die fachlichen Voraussetzungen variieren und sind in den entsprechenden Stellenausschreibungen benannt. Grundsätzlich gibt es jedoch bei einer Beamtenlaufbahn Vorgaben für die einzelnen Laufbahnen. Um eine Ausbildung zu beginnen, sind hier im einfachen Dienst ein Hauptschulabschluss, im mittleren Dienst ein Realschulabschluss, im gehobenen Dienst ein Fachabitur oder Abitur und für den höheren Dienst ein Master, Staatsexamen oder Diplom nötig. Die Voraussetzungen für eine Tarifbeschäftigung sind oft an die der Beamtenlaufbahn angelehnt.
Aber auch ein Quereinstieg im öffentlichen Dienst ist möglich. Viele Beschäftigte von Bund, Ländern und Kommunen waren vorher in der freien Wirtschaft tätig. Die Stellenausschreibungen sind entsprechend formuliert, sodass auch Bewerber mit vergleichbarer Ausbildung/Qualifikation gleiche Chancen haben wie Bewerber, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind oder waren. Meist werden die Anforderungen mit Formulierungen wie „gleichwertige Fähigkeiten und entsprechende Berufserfahrungen" oder „vergleichbare Studienfachrichtung" ergänzt.
Für den Einstieg in eine Tarifbeschäftigung bestehen neben der Qualifikation, Ausbildung und Berufserfahrung keine weiteren Voraussetzungen. Lediglich die Altersgrenzen zur Verbeamtung, die jedes Bundesland vorgibt, sind zu beachten.
Ausbildung im öffentlichen Dienst
Der öffentliche Dienst bietet Ausbildungen in über 130 verschiedenen Berufen. Die Chancen, nach bestandener Prüfung in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, sind groß. Auch Möglichkeiten der Weiterqualifizierung sind oft geboten und ermöglichen einen Aufstieg in eine höhere Laufbahn. So kann beispielsweise nach einem Abschluss als Verwaltungsfachangestellter im mittleren Dienst ein Studium aufgenommen werden. Das ist natürlich nicht immer und überall möglich. Oft sind jedoch Stellen in höheren Laufbahnen zu besetzen. Die Behörden schreiben entsprechende Studiengänge aus. In einem Auswahlverfahren wird entschieden, wer diesen Studienplatz erhält.
Grundsätzlich ist die Ausbildung im öffentlichen Dienst vergleichbar mit einer Ausbildung in der freien Wirtschaft. Jedoch ist sie inhaltlich auf die Bedürfnisse der jeweiligen Fachrichtung angepasst. Die Ausbildungsdauer unterscheidet sich nicht von vergleichbaren Ausbildungen außerhalb des öffentlichen Dienstes. So liegt die Regelausbildungszeit für Berufe im vergleichbaren mittleren Dienst bei drei Jahren. Auch die Studiengänge unterscheiden sich in ihrer Dauer nicht von anderen, sind allerdings fachlich auf die öffentliche Verwaltung zugeschnitten. Oft werden die Studiengänge in speziellen Hochschulen der öffentlichen Verwaltung absolviert.
Welche Karrierechancen bietet der öffentliche Dienst?
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1. Tarifbeschäftigte
Der öffentliche Dienst bietet insgesamt 15 Entgeltgruppen und sehr viele Einsatzmöglichkeiten. Ein Aufstieg ist je nach Qualifikation und Weiterbildung sowie verfügbaren Stellen realisierbar. Diese sind an eine Tätigkeitsbeschreibung gekoppelt.
Am Beispiel des vergleichbaren mittleren Dienstes bedeutet das, in der Entgeltgruppe 5 werden üblicherweise klar festgelegte Tätigkeiten nach Anweisung ausgeführt. In der Entgeltgruppe 7 kann auch im bestimmten Rahmen eine Führungsverantwortung enthalten sein (zum Beispiel Teamleitung). Ein Aufstieg durch erbrachte Leistungen ist oft möglich. Um in die nächst höhere Stufe zu gelangen, bedarf es einer entsprechenden Qualifikation. In manchen Fällen wird diese durch den Arbeitgeber angeboten.
Ein finanzieller Aufstieg ist durch die Entgelttabelle des TVÖD geregelt. Nach einem festgelegten Zeitraum steigt die Erfahrungsstufe und damit auch das Bruttogehalt. Der Tarifvertrag sieht 6 Erfahrungsstufen innerhalb jeder Entgeltgruppe vor.
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2. Beamte
Die Laufbahnen der Berufsbeamten sind im Laufbahnrecht des Bundesbeamtengesetzes (BBG) geregelt. Im Unterschied zu einem Tarifbeschäftigten bekommen Beamte keinen privatrechtlichen Arbeitsvertrag. Sie werden in einem staatlichen Ernennungsakt zum Beamten ernannt und gehen somit ihr Dienstverhältnis ein. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und verpflichten sich zur Treue. Des Weiteren üben sie hoheitliche Befugnisse aus.
Die Beamtenlaufbahn beginnt mit einem Vorbereitungsdienst, welcher eine Laufbahnausbildung darstellt. Im einfachen Dienst ist nicht zwingend ein Vorbereitungsdienst vorgesehen. Ab dem mittleren Dienst dauert der Vorbereitungsdienst zwischen 18 Monaten und 3 Jahren. Der Vorbereitungsdienst ist mit dem Status „Beamter auf Widerruf" verbunden. Das heißt, der Beamte kann bei Nichteignung jederzeit kurzfristig entlassen werden.
Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst folgt das Beamtentum auf Probe. Diese Probezeit dauert in der Regel 2 bis 3 Jahre. Nach dem BBG maximal 5 Jahre. Ist diese bestanden, erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.
Beim Bund sowie bei Ländern und Kommunen gibt es eine Vielzahl an möglichen Beamtenlaufbahnen.
Wie attraktiv ist der öffentliche Dienst?
Der öffentliche Dienst steht unter anderem für Krisenfestigkeit, Zuverlässigkeit und Planbarkeit. Die Bezahlung ist, egal ob bei Tarifbeschäftigung oder Beamtenlaufbahn, transparent und langfristig planbar. Die vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten erlauben es oftmals, Karriere im öffentlichen Dienst zu machen. Vorausgesetzt, Sie sind bereit etwas dafür zu tun. Wie auch in der Privatwirtschaft ist Leistung und Zuverlässigkeit eine wichtige Voraussetzung zur Entwicklung. Weitere Vorteile des öffentlichen Dienstes sind eine meist gute Work-Life-Balance, die Sicherheit des Arbeitsplatzes, pünktliche Gehaltszahlungen, ein Urlaubsanspruch von meist 30 Tagen, bezahlte Freistellung an Heiligabend und Silvester, Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und vieles mehr.
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