Berufsgruppen im öffentlichen Dienst: Wer gehört dazu?
Welche Berufe gehören zum öffentlichen Dienst?
Die wichtigsten Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes sind die Verwaltung, die Polizei, der Schuldienst und die Pflege. Beispiele von Berufen, die in diesen Berufsgruppen ausgeübt werden können, sind:
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1. Verwaltung
- Angestellte oder Beamte der öffentlichen Verwaltung
- Bürofachangestellte oder Sekretär
- Sozialversicherungsangestellte
- Justizdienst
- Zollangestellte
- Steuerverwaltung
- Arbeitsmarktdienstleistung
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2. Polizei
- Bundespolizei
- Zollbeamte
- Polizeibeamte im Kriminaldienst
- SEK-Beamte
- Polizeimeister
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3. Schuldienst
- Lehrer
- Dozenten
- Professoren
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Lerntherapeut
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4. Pflege
- Altenpfleger
- Krankenpfleger
- Altenpflegehelfer
- Arzt
- Arzthelfer
Aber auch viele andere Berufe können im öffentlichen Dienst ausgeübt werden. Der öffentliche Nahverkehr bietet Bus-, Straßenbahn und S-Bahnfahrenden oft eine Beschäftigung bei kommunalen Nahverkehrsbetrieben. Auch die Deutsche Bahn stellt Lokführer, Zugbegleiter und Angestellte im Bahndienst ein. Weitere Tätigkeiten sind bei der Bundeswehr als Soldat in verschiedenen Laufbahnen möglich. Ebenso ist ein Einstieg bei der Feuerwehr, der Müllabfuhr, bei Banken, Straßenmeistereien, kommunalen Bauhöfen, Wasserwirtschaft und bei der Forstwirtschaft machbar.
Welche Personengruppen gibt es im öffentlichen Dienst?
In Personengruppen werden die unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse unterteilt. Hier gibt es nicht nur in der Bezahlung Unterschiede, sondern auch in den Zugangsvoraussetzungen und Einsatzbereichen.
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1. Angestellte im öffentlichen Dienst
Angestellte des öffentlichen Dienstes werden in den meisten Fällen nach Tarifverträgen entlohnt. Hier kann der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), der Tarifvertrag der Länder (TV-L) oder je nach Beschäftigungsbereich ein spezieller Tarifvertrag wie zum Beispiel TV-H, TV-AWO oder AVR zur Anwendung kommen. Je nach Tätigkeitsbereich müssen Bewerber im öffentlichen Dienst neben der fachlichen und persönlichen Eignung auch geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen.
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2. Beamte
Beamte stehen zu ihren Dienstherren in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Andere Aufgaben dürfen dem Beamten nur übertragen werden, wenn sie dem Zwecke der Sicherung des Staates oder öffentlichen Lebens dienen und nicht ausschließlich von privatrechtlich beschäftigten Personen ausgeübt werden dürfen. Sie zählen nicht zu den Arbeitnehmern und werden nach dem Besoldungsgesetz entlohnt.
Die Ernennung eines Beamten erfolgt in einer „Bestenauslese“. Es werden Befähigung, Eignung und fachliche Leistungen geprüft. Voraussetzung zur Ernennung ist die Staatsangehörigkeit Deutschlands oder eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft. Dazu müssen Bewerber gewährleisten, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Daneben gibt es noch einige weitere Voraussetzungen wie körperliche, geistige und charakterliche Eignung, das Fehlen von Vorstrafen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Soldaten und Richter zählen nicht zu den Beamten, werden aber in vielen Dingen mit diesen gleichgestellt.
Mit der Postreform II im Jahre 1995 dürfen die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG) keine Beamten mehr einstellen. Sie sind jedoch verpflichtet, vormals bei der Deutschen Bundespost tätige Beamte unter Beibehaltung ihrer Rechtsstellung weiter zu beschäftigen. Gleiches gilt auch für die Deutsche Bahn AG.
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3. Richter
Die Berufung in das Richteramt stellt ebenso wie die eines Beamten einen mitwirkungspflichtigen Verwaltungsakt dar. Anders als der Beamte ist ein Richter jedoch weisungsunabhängig. Hier sind hauptberufliche Richter von ehrenamtlichen Richtern (beispielsweise Schöffen) zu unterscheiden. Letztere stehen nicht im ständigen Dienst einer juristischen Person und gehören somit nicht zum öffentlichen Dienst.
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4. Soldaten
Auch Berufs- und Zeitsoldaten zählen zu den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Wehrpflichtige fallen wie auch ehrenamtliche Richter nicht zum öffentlichen Dienst, da sie wie diese nicht im ständigen Dienst einer juristischen Person im öffentlichen Dienst stehen.
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5. Kirchenbeamte
1919 erhielten einige Kirchen den Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ und dürfen seither Beamte einstellen. Hierzu gehören die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelische Kirche. Für Kirchenbeamte gelten eigene Gesetze und Verordnungen, welche sich jedoch stark am staatlichen Beamtenrecht orientieren.
Welche Tätigkeitsbereiche gibt es im öffentlichen Dienst?
Hier sind die Möglichkeiten vielfältig. Einige Tätigkeiten dürfen nur von Beamten ausgeübt werden. Dies sind vor allem Bereiche, welche hoheitliche Aufgaben enthalten. Aber auch jeder andere Bereich des öffentlichen Dienstes kann mit Beamten besetzt werden. Beispiele sind Empfangs- oder Pfortendienste, Krankenpfleger, Gerichtsvollzieher oder Lehrer. Typische Beamtenberufe mit hoheitlichen Aufgaben sind zum Beispiel:
Von einfachen Tätigkeiten, die weder Vor- noch Ausbildung verlangen, jedoch mit einer Einarbeitung verbunden sind, bis zu wissenschaftlicher Arbeit bietet der öffentliche Dienst ein breites Spektrum. Sie sehen - zahlreiche Berufe gehören zum öffentlichen Dienst und die Möglichkeiten sind vielfältig.
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