TVÖD Tabelle und Verhandlungen für Bund und Kommunen 2026
Was ist die TVÖD-Tabelle?
Die TVÖD-Tabellen bietet eine Übersicht der Gehälter der Tarifangestellten des Bundes, der Kommunen, der Länder, der Sozialversicherungen, Kirchen und Wohlfahrtseinrichtungen sowie weiterer Berufsgruppen. Nicht alle Bereiche werden gemeinsam verhandelt. So wurden die Verträge und Tabellen des Bundes und der Kommunen gerade neu vereinbart. Die der Länder sind ab Oktober 2023 an der Reihe. Gegliedert sind die Tabellen in 15 Entgeltgruppen und 6 Erfahrungsstufen. Der Entgeldtabelle sind die Grundentgelte als Bruttosumme zu entnehmen. Etwaige Zuschläge, die manche Arbeitgeber bieten, sind nicht aufgeführt. Beamte, Richter und Soldaten werden in den Tariftabellen nicht berücksichtigt.
Erfahrungsstufen und Entgeltgruppen
Wird der Tarifbeschäftigte im mittleren Dienst neu eingestellt, ist die Erfahrungsstufe 1 Grundlage der Entlohnung. Ein Jahr nach der Neueinstellung ist ein Aufstieg in die Erfahrungsstufe 2 vorgesehen. In dieser verbleibt der Tarifbeschäftigte zwei Jahre, um in Stufe 3 zu gelangen. Bei entsprechender Vorerfahrung ist bei Neueinstellung die Zuordnung in Stufe 2 oder 3 möglich.
Verbleib in den einzelnen Erfahrungsstufen:
- Stufe 1: 1 Jahr
- Stufe 2: 2 Jahre
- Stufe 3: 3 Jahre
- Stufe 4: 4 Jahre
- Stufe 5: 5 Jahre
Nach 15 Jahren ununterbrochener Beschäftigung ist die höchste Stufe (6) erreicht.
In den letzten Jahren wurden die 15 Entgeltgruppen erweitert. Die Entgeltgruppe 2 ist um die Entgeltgruppe 2Ü erweitert worden. Die Entgeltgruppe 9 wurde in 9a, 9b und 9c unterteilt und die Entgeltgruppe 15 um die 15Ü erweitert.
Was ist der Unterschied zwischen den Dienstgraden?
Im öffentlichen Dienst wird zwischen Tarifbeschäftigung und Beamtenlaufbahn unterschieden. Die Einstufung von einfachem, mittlerem, gehobenem und höherem Dienst richtet sich nach Ausbildung, Qualifikation, Erfahrung und Berufsbild. Für die einzelnen Entgeltgruppen sind verschiedene Qualifikationen nötig. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes unterscheidet hier vier Qualifikationsstufen/Zugangsvoraussetzungen. Für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes sind dies:
-
Einfacher Dienst
- Entgeltgruppen E1 – E4
- Einfache Tätigkeiten, ungelernt oder angelernt
- Küchenhilfe, Bote oder Justizhelfer
-
Mittlerer Dienst
- Entgeltgruppen E5 – E8
- Ausbildung mindestens 2 bis 3 Jahre
- Bürosachbearbeiter, Altenpfleger oder -helfer, Physiotherapeut
-
Gehobener Dienst
- Entgeltgruppen E9 – E12
- Bachelor- oder Fachschulabschluss
- Lehrer an Grund-, Haupt- oder Realschulen, Sachbearbeiter
-
Höherer Dienst
- Entgeltgruppe E13 – E15
- Master oder wissenschaftlicher Hochschulabschluss
- Lehrer an Gymnasien und Förderschulen, wissenschaftliche Mitarbeiter, Dozenten
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