Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD)
Da die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes über die Jahrzehnte immer komplizierter wurden, haben die Tarifparteien 2003 in der Potsdamer Prozessvereinbarung eine Modernisierung des Tarifsystems beschlossen. Das Ergebnis war die Einführung des TVÖD. Federführend für die im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisierten Gewerkschaften verhandelt seit 2005 die vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit den Vertretern der Arbeitgeber. Diese werden vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Es handelt sich, genau betrachtet, um mehrere Tarifverträge. Verhandelt wird über die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel Jahresurlaub, Jahressonderzahlungen, Arbeitszeitregelungen und natürlich über die Vergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes. Mehr über den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD) und das Ergebnis der Tarifrunde 2023 für Bund und Kommunen lesen Sie hier.