Was ist eine Diensthaftpflichtversicherung?
Sach- oder Personenschäden können schnell zur finanziellen Katastrophe werden, wenn sie nicht ausreichend abgesichert sind. Mit einer speziellen Diensthaftpflichtversicherung können sich Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes gegen Schadenersatzforderungen schützen, die durch verursachte Schäden während der Dienstzeit entstehen. Diese Schäden werden durch die private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Im Grundgesetz (Art. 34 S. 1) ist festgelegt, dass der Dienstherr bei einer Verletzung der Amtspflicht verantwortlich ist. Dies trifft jedoch nur zu, wenn es sich um leichte Vergehen bzw. leichte Fälle von Fahrlässigkeit handelt. Geht es um mittlere Fahrlässigkeit, kommt oft eine Teilhaftung des Staatsdieners oder Angestellten infrage. Bei groben Vergehen oder Fahrlässigkeit kann der Dienstherr dem Beamten oder Angestellten gegenüber Regressansprüche geltend machen.
Teilweise ist eine Diensthaftpflichtversicherung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst verpflichtend. Auch einige Kammerberufe (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Notare) sind zu dieser Absicherung verpflichtet. Eine Diensthaftpflichtversicherung ist also als Ergänzung zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung zu sehen und stellt eine der wichtigsten Absicherungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes dar.
Ist eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll?
Niemand ist fehlerfrei. Trotz gewissenhafter Ausübung Ihrer Tätigkeit können Missgeschicke geschehen. Diese sollten Sie nicht in den finanziellen Ruin treiben. Die Gefahr einer Haftung im Schadensfall ist nicht zu unterschätzen. Ein Beispiel:
Eine Lehrkraft hat Pausenaufsicht und holt sich nur schnell einen Kaffee aus dem Lehrerzimmer. Während dessen klettert ein Schüler auf eine kleine Mauer, stürzt herunter und bricht sich die Beine. Es wird bleibende Schäden hinterlassen. Der Schaden beläuft sich auf 28.900 Euro. Die Verletzung der Aufsichtspflicht wird als grobe Fahrlässigkeit gewertet. Der Lehrende ist somit privat haftbar. Durch seine Diensthaftpflicht werden alle Kosten inklusive Rehamaßnahmen übernommen.
Leicht möglich ist auch die versehentliche Verletzung eines Passanten bei einem Einsatz durch Polizei oder Feuerwehr.
Personenschäden können auch durchaus Beträge im Millionenbereich erreichen.
Dienstschlüsselversicherung
Teuer kann es auch werden, wenn die Schließanlage eines Amtes wegen eines verlorenen Schlüssels erneuert werden muss. Hier kommen schnell vier- oder fünfstellige Summen zustande. Da es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt, wird der Dienstherr die entstandenen Kosten vom verursachenden Mitarbeitenden einfordern. In diesem Fall springt die Dienstschlüsselversicherung des Mitarbeitenden ein und reguliert den Schaden. Ausgenommen sind, wie auch bei der Diensthaftpflicht und der Vermögensschadenversicherung, Ansprüche aufgrund vorsätzlichen Handelns.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Angehörige der Kammerberufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Notare) sind im Falle eines Vermögensschadens persönlich haftbar. Aus diesem Grund ist es für einige dieser Berufsgruppen gesetzlich verpflichtend, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Beispielsweise kann eine fahrlässig falsch geprüfte Steuererklärung sehr hohe Vermögensschäden verursachen und entsprechende Forderungen nachsichziehen. Gegen diese Forderungen muss der Finanzbedienstete abgesichert sein.
Leistungen im Überblick
Der Leistungsumfang der unterschiedlichen Versicherer unterscheidet sich zum Teil deutlich. Da die GVV als Tochtergesellschaft der GVV Kommunalversicherung VVaG ihre Wurzeln im öffentlichen Dienst hat, ist unser Wissen um die Bedürfnisse der angestellten oder verbeamteten Person groß. Die GVV Kommunal versichert als Gegenseitigkeitsversicherer seit über 100 Jahren Kommunen und kommunale Einrichtungen. Als Direktversicherung ohne teuren Außendienst können wir Ihnen unsere Versicherungsdienstleistungen besonders preisgünstig anbieten.
Bei GVV umfasst die Diensthaftpflichtversicherung die wesentlichen Haftungsrisiken Ihrer versicherten dienstlichen Tätigkeit.
- Ansprüche geschädigter Dritter gegen Sie
- Regressansprüche aufgrund von Schäden, die der Dienstherr einem Dritten ersetzen soll
- Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen Sie
Die Versicherungssumme beträgt im Schadenfall bis zu 10 Millionen Euro.
Der Zusatzbaustein „Dienstschlüsselversicherung“ sichert Sie zudem gegen Schäden ab, die durch den Verlust von Dienstschlüsseln oder Codekarten entstehen.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen bis zu 300.000 Euro ab.