Eine Kündigung im öffentlichen Dienst kommt nicht oft vor. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn sie doch eintritt. Viele Betroffene fragen sich dann, was sie tun können, da im TVöD einige Besonderheiten gelten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Formen der Beendigung es gibt und welche Kündigungsfristen dabei gelten. Außerdem zeigen wir Ihnen, warum ein Berufsrechtsschutz und eine Diensthaftpflichtversicherung an Ihrer Seite hilfreich sein kann.
Was sind Gründe für eine Kündigung im öffentlichen Dienst?
Welche Besonderheiten gelten im öffentlichen Dienst?
Welche Versicherungen schützten Sie im öffentlichen Dienst?
Können Sie rechtlich gegen eine Kündigung vorgehen?
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Was sind Gründe für eine Kündigung oder Entlassung im öffentlichen Dienst?
Sicherheit und Beständigkeit zählen zu den Grundpfeilern des öffentlichen Dienstes. Deshalb sind Kündigungen oder Entlassungen nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Meist gehen ihnen andere Schritte voraus – etwa eine Abmahnung oder eine Versetzung.
Häufige Gründe für eine Beendigung des Dienstverhältnisses sind:
Betriebsbedingte Gründe: Zum Beispiel durch organisatorische Veränderungen, Aufgabenwegfall oder Personalabbau.
Verhaltensbedingte Gründe: Zum Beispiel bei wiederholten Pflichtverletzungen oder nachgewiesenem Fehlverhalten.
Personenbedingte Gründe: Zum Beispiel bei dauerhafter Erkrankung oder fehlender Eignung für die Tätigkeit.
Nichtbewährung in der Probezeit: Besonders bei Beamten auf Probe ein häufiger Fall.
Welche Besonderheiten gelten im öffentlichen Dienst?
Der öffentliche Dienst unterscheidet zwischen Beamten und Angestellten (nach TVöD, TV-L, TV-Ärzte etc.). Für beide Gruppen gelten unterschiedliche rechtliche Grundlagen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Beamte können in der Regel nicht „gekündigt“, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen entlassen oder disziplinarisch belangt werden. Eine Ausnahme gilt hier bei sogenannten Beamten auf Probe oder Widerruf: Diese können in geregelten Fristen gekündigt werden.
Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen dem Arbeitsrecht und können (wie Beschäftigte in der Privatwirtschaft) ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Allerdings genießen sie durch Tarifverträge oft einen erweiterten Schutz, was zum Beispiel Kündigungsfristen angeht.
Welche Kündigungsfristen gelten im TVöD und TV-L?
Tarifbeschäftigte genießen erweiterten Schutz. So richten sich zum Beispiel ihre Kündigungsfristen nach der Dauer und Art ihres Beschäftigungsverhältnisses. Im TVöD/TV-L gelten feste Staffelungen – meist von zwei Wochen (bei kurzer Beschäftigung) bis hin zu sechs Monaten zum Quartalsende (bei langjähriger Tätigkeit).
Die Kündigungsfristen im Überblick bei unbefristeten Arbeitsverträgen:
Beschäftigungszeit bis 6 Monate: Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende
Beschäftigungszeit ab 1 Jahr: Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende
Beschäftigungszeit ab 5 Jahren: Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende
Beschäftigungszeit ab 8 Jahren: Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende
Beschäftigungszeit ab 10 Jahren: Kündigungsfrist 5 Monate zum Quartalsende
Beschäftigungszeit ab 12 Jahren: Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende
Bei Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen gelten andere Reglungen. Sind Sie zum Beispiel mehr als 6 Monate beschäftigt, liegt die Kündigungsfrist bei 4 Wochen zum Monatsende. Während die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigung von mindestens 2 Jahren 3 Monate zum Quartalsende beträgt.
Welche Versicherungen schützen Sie im öffentlichen Dienst?
Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es zwei empfehlenswerte Versicherungen, die Ihnen im Berufsalltag Rückhalt geben und Sie auch in schwierigen Phasen wie einer Kündigung unterstützen können.
1. Berufsrechtsschutzversicherung
Eine rechtliche Auseinandersetzung kann schnell teuer werden: Besonders, wenn es um Beamten- oder Arbeitsrecht geht. Eine Berufsrechtsschutzversicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn Sie sich gegen eine Kündigung, Abmahnung oder disziplinarische Maßnahme wehren möchten. Gerade im öffentlichen Dienst, wo Verfahren langwierig sein können, bietet der Rechtsschutz Sicherheit und finanzielle Entlastung.
Hinweis: Sorgen Sie rechtzeitig vor und schließen Sie den Berufsrechtsschutz am besten vor einem möglichen Streitfall ab. Denn: Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen gilt eine sogenannte Wartezeit. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach einer bestimmten Frist (in der Regel drei Monate) startet.
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Im öffentlichen Dienst können Beschäftigte für Dienstfehler persönlich haftbar gemacht werden. Etwa, wenn durch ein Versehen ein Schaden entsteht. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Fälle. Diese Absicherung kann besonders für Lehrkräfte, Polizisten, Verwaltungsmitarbeiter und Beschäftigte im Gesundheitswesen wichtig sein.
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Können Sie rechtlich gegen eine Kündigung vorgehen?
Der öffentliche Dienst bietet Ihnen einen starken Kündigungsschutz. Selbst wenn Sie den Arbeitsplatz nach einem Rechtsstreit nicht behalten, kann ein fairer Abschluss oder eine angemessene Abfindung viel bewirken. Prüfen Sie daher die Verhältnismäßigkeit der Kündigung und holen Sie sich bei Bedarf rechtliche Unterstützung.
Je nach Beschäftigungsart gibt es unterschiedliche rechtliche Wege:
Für Tarifbeschäftigte
Gegen eine unberechtigte Kündigung können Sie innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt war. Häufig lassen sich so Abfindungen, Weiterbeschäftigungen oder einvernehmliche Lösungen erreichen.
Für Beamte
Bei Beamten ist die Entlassung nur in Ausnahmefällen möglich. Betroffene können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und notfalls Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Auch disziplinarische Maßnahmen können Sie überprüfen lassen. Oft mit guten Erfolgsaussichten, wenn formale Fehler vorliegen.
Versicherungsschutz bei Kündigungen im öffentlichen Dienst
Eine Kündigung im öffentlichen Dienst ist nicht nur hart, sondern auch eine emotionale Belastung. Wenn Sie Ihre Rechte kennen und Fristen beachten, haben Sie gute Chancen auf eine faire Lösung. Ein Berufsrechtsschutz hilft Ihnen finanziell dabei, Ihr Recht durchsetzen zu können. Auch eine Diensthaftpflichtversicherung kann während Ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst hilfreich sein. Bei GVV Direkt profitieren Sie von attraktiven Konditionen. Vergleichen Sie jetzt unsere Tarife online und finden Sie den passenden Schutz für sich und Ihren Beruf.
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