Deliktunfähigkeit von Kindern
Was bedeutet Deliktunfähigkeit?
Auf die detaillierten Altersgrenzen gehen wir in diesem Text noch an späterer Stelle genauer ein. Aber: In Paragraf 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist genau geregelt, wie es sich mit Minderjährigen und durch diese verursachten Schäden verhält. Kinder, die nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, sind demnach nicht für einen Schaden verantwortlich. Im Straßenverkehr liegt diese Grenze sogar noch höher.
Das bedeutet: Kinder, die die genannte Altersgrenze noch nicht erreicht haben, haben nicht für einen verursachten Schaden aufzukommen, es herrscht also Deliktunfähigkeit.
Haften Eltern für ihre Kinder?
Den Spruch "Eltern haften für ihre Kinder” – das hat sicherlich schon jeder mal auf einem Schild gelesen, das sich zum Beispiel an einem Baustellenzaun befindet. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wird durch ein Kind ein Schaden verursacht, dann hat der Geschädigte Anspruch darauf, dass die Eltern dieses Kindes für den entstandenen Schaden aufkommen und diesen ersetzen. Klingt logisch, ist es aber nicht unbedingt, denn: Sie als Eltern sind in einem solchen Fall nur dann haftbar zu machen, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht – auf die wir später in diesem Text noch näher eingehen – verletzt haben.
GVV Direkt Haftpflichtversicherung mit Deliktunfähigkeit
Klar ist: Entsteht ein Schaden, den ein Kind verursacht hat – auf die Altersgrenzen gehen wir im weiteren Verlauf dieses Textes noch genauer ein –, dann ist derjenige für diesen Schaden haftbar zu machen, der die Aufsichtspflicht hatte. Das müssen nicht immer zwingend die Eltern oder ein Elternteil sein. Ebenso denkbar: Nachbarn, Großeltern usw. Wurde nun die Aufsichtspflicht verletzt, dann muss die mit der Aufsichtspflicht betraute Person den entstandenen Schaden ersetzen. Aber: Das gilt nicht, wenn diese klar beweisen kann, dass der Schaden trotz aller Vorsichtsmaßnahmen hätte entstehen können.
Vor diesem Hintergrund bieten Versicherungen wie GVV Direkt in der privaten Haftpflichtversicherung – je nach gewählten Versicherungsbausteinen und Deckungssummen – eine zusätzliche Option an, die sich Deliktunfähigkeit oder deliktunfähige Kinder nennt. Diese Option sieht vor, dass die Versicherung auch dann einspringt, wenn ein Kind, das das siebte Lebensjahr noch nicht erreicht hat, einen Schaden verursacht hat und derjenige, der für die Aufsicht zuständig war, keine Verletzung der Aufsichtspflicht begangen hat. Im Normalfall wäre es hier nämlich so, dass die geschädigte Person selbst auf seinem Schaden sitzen bleiben würde, was das Verhältnis – wenn es sich um einen Freund, Nachbarn oder Bekannten handelt – nachhaltig belasten kann.
Was gilt für Kinder unter sieben Jahren?
Ist das Kind, das einen Schaden verursacht hat, unter sieben Jahre alt, haftet es nicht. Das bedeutet: Es herrscht Deliktunfähigkeit. Dass das Kind nicht haftbar zu machen ist, heißt im Umkehrschluss, dass es nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Und: Auch die Eltern sind nur dann in der finanziellen Pflicht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Im Straßenverkehr ist es sogar so, dass die Deliktunfähigkeit bis zum zehnten Lebensjahr gilt.
Tipp:
Wählen Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung die Option, deliktunfähige Kinder beziehungsweise die Deliktunfähigkeit mit zu versichern
Was gilt für Kinder ab sieben Jahren bis zur Volljährigkeit?
Im Normalfall sind Kinder, die zwischen sieben und 18 Jahre alt sind, im Rahmen der Haftpflichtversicherung ihrer Eltern – Stichwort: Familienversicherung beziehungsweise Familienhaftpflichtversicherung – mitversichert. Ganz grundsätzlich gilt für Kinder in der besagten Altersspanne aber, dass sie für verursachte Schäden teilweise selbst aufzukommen haben. Das kann zum Beispiel so sein, wenn sie auf der einen Seite entsprechend alt sind und auf der anderen Seite so reif, dass sie ihr Handeln und verschiedene Aktionen ganz genau einschätzen können. Ist das so, dass die Folgen für eine Tat durch das Kind vorhersehbar sind, dann haftet es selbst – und nicht die Eltern. Sind die Folgen dagegen nicht vorhersehbar, sind meistens die Eltern für die Regulierung des Schadens verantwortlich. Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, ist das ohnehin so.
Sind volljährige Kinder über ihre Eltern versichert?
Wie bereits am Rande erwähnt: Schließen Sie unbedingt eine Haftpflichtversicherung ab, die einerseits die Deliktunfähigkeit einbezieht und in der andererseits Ihre Kinder – unabhängig vom Alter – immer mitversichert sind. Denn: Ist das Kind zwischen sieben und 18 Jahre alt, ersparen Sie sich so unter Umständen Ärger. Und: Ist das Kind älter als 18, besteht der Familienversicherungsschutz möglicherweise sogar fort.
- das Kind nach dem Schulabschluss einen Freiwilligendienst antritt,
- das Kind nach dem Schulabschluss ein Studium beginnt,
- das Kind nach dem Schulabschluss erst ein Bachelorstudium absolviert und sich das Masterstudium direkt daran anschließt,
- das Kind nach dem Schulabschluss mit einer Ausbildung ins Berufsleben startet,
- das Kind nach dem Schulabschluss und nach einer abgebrochenen Ausbildung ein Studium aufnimmt,
- das Kind nach dem Schulabschluss und einer abgebrochenen Ausbildung eine andere Berufsausbildung aufnimmt.
- das Kind nach dem Schulabschluss heiratet,
- das Kind nach dem Schulabschluss und nach dem Studium ein Referendariat beginnt,
- das Kind nach dem Schulabschluss und im Anschluss an Studium beziehungsweise Ausbildung in eine berufliche Karriere startet und nicht mehr zu Hause wohnt.
Was passiert bei Schäden, für die niemand haftet?
Was bereits kurz thematisiert wurde: Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt im Normalfall nicht, wenn weder das Kind, das den Schaden verursacht hat, noch die Eltern für die Regulierung eines Schadens verantwortlich sind. Deshalb ganz wichtig: Schließen Sie für Ihre private Haftpflicht eine Familienversicherung ab, die auch Schäden von kleinen und nicht deliktfähigen Kindern übernimmt. Und: Schützen Sie sich selbst vor Schäden, die andere Kinder oder deren Eltern verursacht haben, aber nicht für deren Regulierung aufkommen – durch die sogenannte Forderungsausfallklausel.
Alle wichtigen Infos zur Forderungsausfalldeckung der Privathaftpflicht haben wir Ihnen in unserem Ratgeberartikel zusammengefasst.
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