Handy kaputt: Wann zahlt die Haftpflichtversicherung?
Ratgeber für Smartphone-Nutzer
Ein kaputtes Handy ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Viele Menschen fragen sich deshalb, ob die Versicherung bei einem Smartphone-Schaden einspringt. In diesem Artikel erfahren Sie, wann die private Haftpflicht zahlt und wo die Grenzen im Versicherungsschutz liegen. So sind Sie im Schadenfall perfekt vorbereitet.
Wann zahlt die Haftpflicht bei einem kaputten Handy?
Wie wird der Schaden über die Haftpflicht bewertet?
Welche anderen Versicherungen können einspringen?
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Wann zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem kaputten Handy?
Die private Haftpflichtversicherung springt grundsätzlich für Schäden ein, die Sie einer dritten Person zufügen. Bezogen auf einen Handyschaden kann die Haftpflicht daher greifen, wenn
Sie das Handy einer anderen Person versehentlich beschädigt haben. Zum Beispiel von einem Freund, einer Arbeitskollegin oder einer fremden Person. In einem solchen Fall greift Ihre eigene private Haftpflichtversicherung.
Jemand Ihr Handy versehentlich kaputt gemacht hat. In diesem Fall greift die Privathaftpflicht der verursachenden Person.
Jemand Ihr Handy versehentlich kaputt gemacht hat, diese Person aber weder über eine Haftpflichtversicherung noch über die finanziellen Mittel zum Schadensersatz verfügt. Sollte Ihre eigene Haftpflichtversicherung eine sogenannte Forderungsausfalldeckung enthalten, kann Ihre eigene Versicherung für die Kosten aufkommen.
Wenn jemand Ihnen vorwirft, dass Sie sein Handy kaputt gemacht haben, greift Ihre Privathaftpflicht auch. Denn sie wehrt unberechtigte Ansprüche bequem für Sie ab (indirekte Rechtsschutzfunktion).
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Wichtig zu wissen: Sollten Sie Ihr Smartphone durch ein Missgeschick selbst kaputt gemacht haben (sogenanntes Eigenverschulden), ist die private Haftpflichtversicherung nicht der richtige Ansprechpartner für den Schaden und Sie müssen die Kosten gegebenenfalls aus eigener Tasche zahlen.
Wie wird der Schaden über die Privathaftpflicht bewertet?
Wenn Ihre private Haftpflichtversicherung für das kaputte Handy einer dritten Person einspringt, wird in der Regel nicht der Neupreis, sondern der Zeitwert erstattet. Das ist der Wert, den das Gerät zum Zeitpunkt des Schadens hatte. Also abzüglich Alters- und Abnutzungsabschläge. Ein Smartphone, das vor zwei Jahren gekauft wurde, hat heute einen deutlich geringeren Wert als zum Neupreis (dem damaligen Kaufpreis).
Besonderheiten im Schadenfall
Es gibt ein paar Besonderheiten im Schadenfall, die je nach Tarif unterschiedlich von Ihrem Versicherer gehandhabt werden können. Prüfen Sie daher am besten Ihre Versicherungsunterlagen.
Schadenfall 1: Handy durch ein Kind kaputt gemacht
Kinder unter sieben Jahren gelten rechtlich als nicht deliktfähig. Das bedeutet, dass die Privathaftpflicht in diesen Fällen nicht zahlen muss. Einige Versicherer bieten aber Tarife, in denen deliktunfähige Kinder über die Haftpflicht der Eltern mitversichert sind. Prüfen Sie am besten Ihre Vertragsunterlagen.
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Schadenfall 2: Gefälligkeitsschäden, z. B. im Freundeskreis
Wenn Sie einem Freund beim Umzug helfen und dabei versehentlich sein Handy kaputt machen, gilt das bei Versicherern als sogenannter Gefälligkeitsschaden. Je nach Tarif ist diese Schadenart bei einigen Versicherern versichert oder nicht. Prüfen Sie am besten Ihre Vertragsunterlagen.
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Welche anderen Versicherungen können bei einem Handyschaden einspringen?
Da die Privathaftpflicht nur in bestimmten Fällen bei einem kaputten Smartphone greift, gibt es andere Versicherungen, mit denen Sie Ihr eigenes Handy sinnvoll schützen können.
1. Hausratversicherung
Die Hausratversicherung sichert Schäden an Ihrem Hausrat ab vor Risiken wie Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Feuer und Sturm. Zu Ihrem Hausrat zählen alle beweglichen Sachen, also auch Elektrogeräte wie das Smartphone. Dieses ist dann über Ihre Hausrat-Police versichert, wenn es aus Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihrem Haus gestohlen wird. Sofern Sie eine Hausratversicherung inklusive Außenversicherung haben, ist Ihr Handy sogar auf Reisen vor Einbruchdiebstahl aus Hotelzimmern und Ferienwohnungen versichert. Auch ein Wasserschaden am Handy, der durch einen Rohrbruch in Ihrer Wohnung entstanden ist, ist durch Ihre Hausratversicherung abgesichert.
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Spezielle Handyversicherungen sichern Ihr Smartphone auch bei Eigenverschulden ab, also auch bei Sturz- oder Flüssigkeitsschäden sowie bei Diebstahl. Die Kosten variieren hier stark je nach Anbieter. Vergleichen Sie die Tarife am besten online und prüfen Sie, ob sich die monatlichen Kosten im Vergleich zum Schadenfall auch lohnen würden.
Handy kaputt: Was tun?
Haben Sie das Handy einer anderen Person kaputt gemacht, sollten Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Privathaftpflicht mitteilen. So gehen Sie richtig vor:
Melden Sie den Schaden möglichst schnell Ihrer Versicherung
Machen Sie Fotos vom kaputten Handy und schicken Sie diese Ihrem Versicherer
Schildern Sie den Unfallhergang möglichst genau
Manche Versicherungen benötigen das kaputte Smartphone, um den Schaden zu prüfen. Schicken Sie dieses bei Bedarf ebenfalls ein
Dasselbe gilt, wenn Ihre Hausratversicherung den Handyschaden übernehmen soll oder Sie den Schaden bei Ihrer speziellen Handyversicherung einreichen möchten.
Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt und schützt Sie auch dann, wenn Sie das Handy einer anderen Person kaputt machen. Bei GVV Direkt erhalten Sie eine Privathaftpflicht zu top Konditionen: Ob BASIS, CLASSIC oder PREMIUM-Tarif. Vergleichen Sie jetzt unsere Leistungen online und finden Sie den Schutz, der perfekt zu Ihrem Leben passt. Für ein gutes Gefühl im Schadenfall.
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