Ein Umzug bei Freunden, Hilfe beim Heimwerken oder auf das Kind der Nachbarn aufpassen: Das gehört für viele zum Alltag. Doch was ist, wenn dabei etwas schiefgeht? Viele Menschen helfen im Freundes- und Bekanntenkreis, ohne sich Gedanken über mögliche Folgen zu machen. Und das ist etwas Schönes. Da ein Missgeschick aber schnell passieren kann, sollten Sie auch über den passenden Versicherungsschutz nachdenken. Für Ihre Sicherheit – und ein gutes Miteinander. In diesem Artikel erfahren Sie, was sogenannte Gefälligkeitsschäden sind und wie diese versicherbar sind.
Was sind Gefälligkeitsschäden?
Welche Versicherung zahlt bei Gefälligkeitsschäden?
Was sind häufige Beispiele für Gefälligkeitshandlungen?
GVV Newsletter
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter für weitere Informationen und Angebote aus dem Bereich Versicherungen.
Ein sogenannter Gefälligkeitsschaden entsteht, wenn Sie anderen Menschen freiwillig und ohne finanzielle Gegenleistung helfen und dabei versehentlich einen Schaden verursachen. Das kann zum Beispiel für Personen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis, für die Familie und die Nachbarschaft, aber auch für völlig fremde Personen sein. Zu den häufigsten Schadenbeispielen von Gefälligkeitshandlungen zählen Schäden bei Umzügen und Nachbarschaftsgefälligkeiten wie das Blumengießen während der Ferienzeit.
Welche Versicherung zahlt bei Gefälligkeitsschäden?
Die private Haftpflichtversicherung kann bei Gefälligkeitshandlungen und dadurch entstandenen Gefälligkeitsschäden greifen. Je nach Versicherer gelten dabei unterschiedliche Bedingungen. Bei GVV Direkt stehen wir Ihnen bei Gefälligkeitsschäden zur Seite und erstatten Ihnen je nach Tarif finanziell bis zu 30.000 Euro (PREMIUM-Tarif).
Es gibt viele Alltagssituationen, in denen es zu Gefälligkeitshandlungen kommt und durch die ein Risiko für Gefälligkeitsschäden entsteht. Die häufigsten Beispiele haben wir für Sie zusammengefasst.
Freundschaftsdienste
Bei Freundschaftsdiensten kommt es nicht selten zu Gefälligkeitsschäden. Zum Beispiel, wenn eine Freundin von Ihnen umzieht und Sie beim Umzug helfen. Ihnen fällt ein teures Fernsehgerät herunter, das dadurch beschädigt ist. Oder sie sind zu einem Abendessen bei Freunden eingeladen und helfen danach beim Abwasch. Dabei fällt Ihnen teures Geschirr des Gastgebers herunter.
In solchen Fällen kann Ihre private Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen. Je nach Tarif bis zu einer bestimmten Höchstersatzleistung.
Nachbarschaftshilfen
Auch bei Nachbarschaftshilfen können Gefälligkeitsschäden auftreten. Zum Beispiel dann, wenn Sie in der Urlaubszeit die Blumen Ihres Nachbarn gießen und dabei versehentlich im Flur eine antike Vase umstoßen. Oder wenn Sie bei der Gartenarbeit helfen und Ihnen ein schweres Gerät auf den Mähroboter des Nachbarn fällt. Die Folge: Der Mähroboter geht nicht mehr an.
In solchen Fällen kann Ihre private Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen. Je nach Tarif bis zu einer bestimmten Höchstersatzleistung.
Gefälligkeitsdienste bei Fremden
Bei Fremden kommt es meist seltener zu Gefälligkeitsschäden als bei Freunden oder Nachbarn, da solche Handlungen oft nicht unentgeltlich stattfinden. Und damit nicht in die Definition einer Gefälligkeitshandlung fallen. Wenn Sie aber zum Beispiel vor einem Möbelgeschäft spontan einem Fremden beim Tragen helfen und etwas passiert, kann Ihre Privathaftpflicht für den Schaden aufkommen.
Gefälligkeitsschäden über die Privathaftpflicht von GVV Direkt versichern
Gefälligkeitsschäden sind ein häufig unterschätztes Risiko im privaten Alltag. Wenn Sie anderen helfen, tun Sie das aus guter Absicht – aber vergessen Sie Ihren Versicherungsschutz nicht. In unserer Privaten Haftpflichtversicherung sind Gefälligkeitshandlungen automatisch mitversichert. Je nach Tarif bis zu einer bestimmten Summe. Vergleichen Sie jetzt online unsere Leistungen und schließen Sie ganz bequem eine Privathaftpflicht ab. Zu top Konditionen.
Übrigens: Neben Versicherungen, die Leben und Werte von Ihnen und Ihrer Familie sichern, bieten wir mit GVV Kommunal kommunale Versicherungen an. Seit über 100 Jahren sind wir ein zuverlässiger Partner für Städte, Gemeinden, kommunale Einrichtungen und Sparkassen.