Exkurs: Wann ist eine Familienversicherung in der KV möglich?
Die wichtigste Versicherung – und darüber hinaus eine Pflichtversicherung – ist die Krankenversicherung. Unterschieden werden muss hier aber zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, dann werden die Kinder normalerweise bei der gleichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert – und zwar bis zu einer bestimmten Altersgrenze. Diese Altersgrenze ist das 18. Lebensjahr. Ausnahme: Die Kinder beginnen bereits vor dem 18. Lebensjahr eine Ausbildung. Dann greift der eigene Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen – der Nachwuchs findet keinen Ausbildungsplatz, ist also nicht erwerbstätig und hat keine eigenen Einkünfte – ist es für das junge Mitglied einer Familie möglich, weiterhin familienversichert zu bleiben. Das gilt übrigens ebenfalls für Studenten, die bis 25 familienversichert bleiben können.
Keine Familienversicherung bei privaten Krankenkassen
Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus. Familienversichert zu sein, ist dort nicht möglich. Stattdessen ist jedes Kind – genauso wie jeder Elternteil – ab der Geburt mit einer eigenen Police selbst versichert und damit auch beitragspflichtig. Bei den meisten Versicherern existieren aber selbstverständlich vergünstigte Kindertarife – vorausgesetzt, die Eltern sind bei derselben Versicherungsgesellschaft bzw. Krankenkasse. Besagter vergünstigter Kindertarif ist bis zum 18. Lebensjahr gültig, im Fall einer Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr. Studenten haben sogar die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen, um nach wie vor den privaten Versicherungsschutz nutzen zu können.
Voraussetzungen für KV-Familienversicherung
Noch mal zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung. Familienversichert – und zwar beitragsfrei – kann man dann sein, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Der Hauptwohnsitz des Familienmitglieds, das zukünftig mit familienversichert sein soll, muss sich in Deutschland befinden.
- Für das Familienmitglied, das zukünftig mit familienversichert sein soll, darf es keine eigene Versicherungspflicht geben. Hier sind die Beschäftigungsart und das Einkommen (Gesamteinkommen) – Stichwort: Einkommensgrenze – entscheidend.
- Für das Familienmitglied, das zukünftig mit familienversichert sein soll, darf keine Versicherungsfreiheit bestehen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn viel Einkommen vorhanden ist oder als Beamter gearbeitet wird.
- Das Familienmitglied, das zukünftig mit familienversichert sein soll, darf nicht hauptberuflich selbstständig sein.
Bitte beachten Sie: Ist nur einer dieser Aspekte nicht gegeben, ist eine Familienversicherung ausgeschlossen.