Haftpflicht-Familienversicherung: Dauer, Leistungen & Co.
Private Haftpflichtversicherung für die ganze Familie
Bei der Krankenversicherung, die ja bekanntlich Pflicht ist, stellt sich die ganze Sache rund um die Familienversicherung an der einen oder anderen Stelle kompliziert dar. Einfacher sieht das zum Beispiel bei der privaten Haftpflichtversicherung aus. Hier schließen die Eltern eine bestimmte Versicherung ab – und die Kinder sind automatisch mit familienversichert. Altersgrenze: mindestens bis zum 18. Lebensjahr. Startet das Kind nach der Schule eine Ausbildung beziehungsweise ein Studium – und zwar im Rahmen einer sogenannten Erstausbildung –, dann besteht die Familienversicherung weiter. Das gilt auch dann, wenn direkt auf das Bachelor- ein Masterstudium folgt.
Informationen zur Deliktunfähigkeit von Kindern unter 18 Jahren finden Sie übrigens ebenfalls in unserem Ratgeber.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, eine solche abzuschließen, empfiehlt sich aber trotzdem. Dabei gilt: Leben die Kinder noch zu Hause und sind unter 18 Jahre alt, sind sie normalerweise familienversichert. Ziehen sie nach dem Schulabschluss aus, werden aber weiterhin von den Eltern finanziell unterstützt (zum Beispiel während des Studiums), besteht der Versicherungsschutz bis zum 25. Lebensjahr. Das ist zudem der Fall, wenn sie nach dem 18. Geburtstag noch zu Hause leben. Der Versicherungsschutz erlischt hier erst, wenn die Kinder ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können oder heiraten.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung macht für junge Menschen definitiv Sinn. Da hier eine Familienversicherung nicht möglich ist, ist es ratsam, dass eine solche Versicherung mit Beginn der Ausbildung abgeschlossen wird. Der Grund dafür liegt auf der Hand: In jungen Jahren ist die Wahrscheinlichkeit noch groß, komplett gesund zu sein. Das sorgt für einen niedrigeren Beitrag. Und: Der Beitrag ist ohnehin niedriger, je jünger die Person ist, die die Versicherung abschließt.
Hausratversicherung
Wer einen eigenen Hausstand besitzt, der sollte eine Hausratversicherung abschließen. Anders sieht das aus, wenn das Kind für Ausbildung oder Studium aus dem Elternhaus aus- und zum Beispiel in eine WG einzieht. Hier ist das Kind dann auch in Sachen Hausratversicherung familienversichert. Dann muss der Umzug in die WG der Versicherung gemeldet werden und der Hausrat dort ist über eine Außenversicherung in der elterlichen Hausratversicherung abgesichert. Zu beachten sind dabei die Summenbegrenzungen.
💡Für diejenigen, die sich gerne eigenständig absichern möchten, bieten wir das Versicherungspaket für Junge Leute, das eine Hausratsversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung beinhaltet.
Exkurs: Wann ist eine Familienversicherung in der KV möglich?
Die wichtigste Versicherung – und darüber hinaus eine Pflichtversicherung – ist die Krankenversicherung. Unterschieden werden muss hier aber zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, dann werden die Kinder normalerweise bei der gleichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert – und zwar bis zu einer bestimmten Altersgrenze. Diese Altersgrenze ist das 18. Lebensjahr. Ausnahme: Die Kinder beginnen bereits vor dem 18. Lebensjahr eine Ausbildung. Dann greift der eigene Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen – der Nachwuchs findet keinen Ausbildungsplatz, ist also nicht erwerbstätig und hat keine eigenen Einkünfte – ist es für das junge Mitglied einer Familie möglich, weiterhin familienversichert zu bleiben. Das gilt übrigens ebenfalls für Studenten, die bis 25 familienversichert bleiben können.
Keine Familienversicherung bei privaten Krankenkassen
Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus. Familienversichert zu sein, ist dort nicht möglich. Stattdessen ist jedes Kind – genauso wie jeder Elternteil – ab der Geburt mit einer eigenen Police selbst versichert und damit auch beitragspflichtig. Bei den meisten Versicherern existieren aber selbstverständlich vergünstigte Kindertarife – vorausgesetzt, die Eltern sind bei derselben Versicherungsgesellschaft bzw. Krankenkasse. Besagter vergünstigter Kindertarif ist bis zum 18. Lebensjahr gültig, im Fall einer Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr. Studenten haben sogar die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen, um nach wie vor den privaten Versicherungsschutz nutzen zu können.
Voraussetzungen für KV-Familienversicherung
Noch mal zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung. Familienversichert – und zwar beitragsfrei – kann man dann sein, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Der Hauptwohnsitz des Familienmitglieds, das zukünftig mit familienversichert sein soll, muss sich in Deutschland befinden.
- Für das Familienmitglied, das zukünftig mit familienversichert sein soll, darf es keine eigene Versicherungspflicht geben. Hier sind die Beschäftigungsart und das Einkommen (Gesamteinkommen) – Stichwort: Einkommensgrenze – entscheidend.
- Für das Familienmitglied, das zukünftig mit familienversichert sein soll, darf keine Versicherungsfreiheit bestehen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn viel Einkommen vorhanden ist oder als Beamter gearbeitet wird.
- Das Familienmitglied, das zukünftig mit familienversichert sein soll, darf nicht hauptberuflich selbstständig sein.
Bitte beachten Sie: Ist nur einer dieser Aspekte nicht gegeben, ist eine Familienversicherung ausgeschlossen.
Altersgrenzen für Kinder, die über ihre Eltern krankenversichert sind:
- Bis zum 23. Lebensjahr (ohne Arbeit oder Studium)
- Bis zum 25. Lebensjahr (während des Studiums oder einer Ausbildung ohne Einkommen)
- Über das 25. Lebensjahr hinaus (um ein Jahr), wenn Freiwilligendienste o. ä. geleistet wurden
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