Welche von Drohnen verursachten Schäden sind abgesichert?
Wenn Sie Ihr Fluggerät im öffentlichen Raum einsetzen, haften Sie für sämtliche Schäden, die durch die Drohne verursacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Schuld haben oder nicht. Wenn etwa eine Windböe Ihre Drohne erfasst und die Drohne deswegen in einen Fahrradfahrer rauscht, kann der Geschädigte Schadenersatz fordern. Ein Bedienfehler muss also nicht vorliegen.
Die Private Haftpflicht deckt ab:
- Sachschäden, die durch Drohnen entstehen
- Personenschäden, die durch Drohnen entstehen
- Vermögensschäden, die durch Drohnenunfälle auftreten
Die maximale Versicherungssumme entspricht dabei derjenigen, die in Ihrer Haftpflichtpolice festgelegt wurde.
Allerdings können Sie von der Versicherung in Regress genommen werden. Das ist in erster Linie der Fall, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Spiel waren. Zum Beispiel, wenn Sie eine Person mit der Drohne erschrecken wollten und der „Spaß“ daneben ging. Und: Halter und Steuerer des Luftfahrzeugs müssen die gesetzlichen Regeln beim Flug beachten.
Drohnen, eine unterschätzte Gefahr
Gefahren von privaten Drohnenflügen werden oft auf die leichte Schulter genommen. Dabei kommen sie häufiger vor, als man denkt. Versicherungsschäden durch Drohnen sind Beschädigungen an Stromleitungen und Bäumen, Beschädigungen an Autos bis hin zur Unfallverursachung, Brände durch Kurzschluss aufgrund von Defekten in der Elektronik (gerade in den Sommermonaten) sowie Hörschäden und Schnittverletzungen durch die Rotoren. Selbst kleine Rotoren können tiefe Schnittwunden verursachen, da sie oft scharfkantig sind.
Rechtliche Vorgaben für den Drohnenflug
Deshalb gibt es gesetzliche Einschränkungen des Drohnenbetriebs, die Sie auf jeden Fall einhalten müssen.