Drohnenversicherung
Welche Drohnenversicherungen gibt es?
Im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten, eine Drohne zu versichern.
- Spezielle Drohnenversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
Wenn Sie die Drohne privat nutzen, ist in der Regel der Schutz über die Privathaftpflicht ausreichend. Sie sollten aber auf jeden Fall prüfen, ob Ihre Haftpflichtversicherung Flugmodelle eingeschlossen hat und wenn ja, bis zu welchem Gewicht. Gerade ältere Haftpflichtverträge enthalten keinen Versicherungsschutz für Drohnen. Mit der Privaten Haftpflicht von GVV Direkt sind rein privat genutzte Flugmodelle bis 250 Gramm mitversichert bzw. bis 5 kg mitversicherbar. Wenn Sie bei uns eine ältere Police haben, in der Drohnen noch nicht erwähnt werden, sprechen Sie uns an.
Wichtig für Sie zu wissen. Es ist egal, ob Ihnen die Drohne selbst gehört, einem Freund oder Sie sie gegen Gebühr ausgeliehen haben: Der verantwortliche Pilot ist in der Pflicht, eine entsprechende „Drohnen-Haftpflicht“ nachzuweisen.
Drohne ist nicht gleich Drohne
Die erste wichtige Unterscheidung ist daher: Handelt es sich um eine private oder gewerbliche Drohnennutzung? Die Unterscheidung ist nicht so einfach, wie sie klingt. Denn auch als Privatperson kann Ihr Drohnenflug als „gewerblich“ eingestuft werden.
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Private Drohnennutzung
Darunter fallen ausschließlich Flüge zu Sport- und Freizeitzwecken. Zudem dürfen privat genutzte Drohnen höchstens 5 kg wiegen.
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Gewerbliche Drohnennutzung
Sobald Sie mit der Drohne Geld verdienen wollen, müssen Sie eine „gewerbliche Drohnenversicherung“ abschließen. Dabei ist zu beachten, dass auch unentgeltliche Flüge als „gewerblich“ gelten können. Dazu zählen z.B.:
- Luftaufnahmen für Nachbarn, Freunde, Kirche, Vereine etc.
- Einsätze für Kindergärten, Schulen und Universitäten
- Einsätze für Polizei, Feuerwehr etc.
- Einsätze mit dem Ziel, die Aufnahmen gewerblich zu veröffentlichen
Alle Drohnen mit einem Gewicht von über 5 kg sind grundsätzlich als gewerblich zu betrachten.
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Drohnen bis 250 g und bis 5 kg
Ob Quadrokopter, Hexakopter oder Octocopter – ein zweiter entscheidender Punkt ist das Gewicht des Flugmodells und nicht die der Anzahl der Propeller. Die privaten Haftpflichtversicherungen unterscheiden zwischen Drohnen bis 250 g und Drohnen bis 5 kg. So auch GVV Direkt. Der Grund: Schwere Drohnen können einen größeren Schaden anrichten.
- Privat genutzte Drohnen bis 250 g sind bereits im Grundschutz unserer Tarife BASIS und KOMFORT eingeschlossen.
- Privat genutzte Drohnen mit einem Gewicht von max. 5 kg werden über unseren PREMIUM-Tarif versichert.
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Risikoklassen und Registrierungspflicht
Eine weitere Unterscheidung macht der Gesetzgeber. Nach der Drohnenverordnung der EU werden Drohnen vom Hersteller in Risikoklassen (C0 bis C4) eingeteilt. Die Risikoklasse bestimmt, in welcher Betriebskategorie der Multikopter geflogen werden darf. Drei Betriebskategorien werden unterschieden, die im Wesentlichen für die gewerbliche Nutzung relevant sind:
- Offen
- Speziell
- Zulassungspflichtig
Der Betrieb von Drohnen in der Betriebskategorie „offen“ ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Aber: Es besteht eine Registrierungspflicht für Halter von Drohnen von mehr als 250 g. Die Registrierung muss vor dem ersten Flug geschehen, ganz gleich zu welcher Risikoklasse das Flugmodell gehört. Ist Ihre Drohne mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet, dazu zählen auch Kameras, müssen Sie die Drohnen registrieren, auch wenn der Flieger keine 250 g auf die Waage bringt.
Welche von Drohnen verursachten Schäden sind abgesichert?
Wenn Sie Ihr Fluggerät im öffentlichen Raum einsetzen, haften Sie für sämtliche Schäden, die durch die Drohne verursacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Schuld haben oder nicht. Wenn etwa eine Windböe Ihre Drohne erfasst und die Drohne deswegen in einen Fahrradfahrer rauscht, kann der Geschädigte Schadenersatz fordern. Ein Bedienfehler muss also nicht vorliegen.
Die Private Haftpflicht deckt ab:
Die maximale Versicherungssumme entspricht dabei derjenigen, die in Ihrer Haftpflichtpolice festgelegt wurde.
Allerdings können Sie von der Versicherung in Regress genommen werden. Das ist in erster Linie der Fall, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Spiel waren. Zum Beispiel, wenn Sie eine Person mit der Drohne erschrecken wollten und der „Spaß“ daneben ging. Und: Halter und Steuerer des Luftfahrzeugs müssen die gesetzlichen Regeln beim Flug beachten.
Drohnen, eine unterschätzte Gefahr
Gefahren von privaten Drohnenflügen werden oft auf die leichte Schulter genommen. Dabei kommen sie häufiger vor, als man denkt. Versicherungsschäden durch Drohnen sind Beschädigungen an Stromleitungen und Bäumen, Beschädigungen an Autos bis hin zur Unfallverursachung, Brände durch Kurzschluss aufgrund von Defekten in der Elektronik (gerade in den Sommermonaten) sowie Hörschäden und Schnittverletzungen durch die Rotoren. Selbst kleine Rotoren können tiefe Schnittwunden verursachen, da sie oft scharfkantig sind.
Rechtliche Vorgaben für den Drohnenflug
Deshalb gibt es gesetzliche Einschränkungen des Drohnenbetriebs, die Sie auf jeden Fall einhalten müssen.
- Drohnen dürfen nicht in der Nähe von Flughäfen und Einsatzorten der Feuerwehr und Polizei fliegen.
- Der Flug über Naturschutzgebiete ist ebenfalls untersagt.
- In Wohngebieten dürfen Drohnen nicht fliegen, wenn sie a) über 250 g und/oder b) optische oder akustische Signale aufnehmen können, sprich mit Kameras oder Mikrofonen ausgestattet sind.
Bitte denken Sie stets daran, die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre Ihrer Mitmenschen zu achten. Fotos von fremden Menschen und Häusern sind tabu.
Was kostet eine Drohnenversicherung?
Wenn Sie eine Private Haftversicherung bei GVV Direkt haben, ist Ihre Drohne mitversichert – sofern das Fluggerät den oben genannten Bedingungen entspricht. In älteren Bedingungen sind die Drohnen grundsätzlich ausgeschlossen. Kommen Sie hier auf uns zu, damit wir Ihren Tarif aktualisieren. Die Tarife starten ab 9,16 EUR vierteljährlich. Bei Drohnen bis 5 kg ab 10,47 EUR vierteljährlich.
Die Tarife für den gewerblichen Drohneneinsatz schwanken sehr, je nach Anzahl der versicherten Drohnen und der Flüge, Einsatzort und Drohnenmodellen. Eine allgemeingültige Aussage lässt sich hier nicht geben.
Drohne kaputt. Wer zahlt den Schaden?
Für den Schaden an Ihrer Drohne kommt die Private Haftpflicht nicht auf. Möchten Sie diese versichern, benötigen Sie einen speziellen Kaskoschutz.
Sie haben Fragen zur Drohnenversicherung?
Wenn Sie eine ältere Haftpflichtpolice bei uns besitzen oder eine andere Frage zum Drohnenschutz bzw. zur Drohnenversicherung haben, rufen Sie uns an:
Service-Nummer: +49 221 4893-939
Sie schreiben lieber?
Gemeinsam finden wir den sicheren Schutz für Ihr versicherungspflichtiges Flugmodell.
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