Schadensfall: Blechschaden durch Hund
In einem Moment der Unachtsamkeit entwischt Ihr Hund und läuft auf die befahrene Straße. Ein Auto weicht aus und fährt gegen einen Laternenpfahl. In diesem Fall zahlt die Tierhaltehaftpflicht den Blechschaden an dem PKW.
Schadensfall: Hund zerkratzt Wohnungstür
Sie lassen Ihren Hund unbeaufsichtigt in Ihrer Mietwohnung alleine, um ein paar Besorgungen zu machen. Als Sie nach wenigen Stunden wiederkommen, hat der Vierbeiner aus Frust die Wohnungstür zerkratzt. Mit einer abgeschlossenen Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Versicherung die Reparatur des Schadens an der Wohnungstür. Hierbei gilt es zu beachten, dass nur Schäden übernommen werden, die zum Mietinventar gehören, wie Wohnungs-, Zimmertüren oder gegebenenfalls Bodenbeläge. Beschädigt der Hund während Ihrer Abwesenheit beispielsweise Ihre Couch, zahlt die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung nicht.
Schadensfall: Bisswunde durch Hund
Die Nachbarn sind zu Besuch und Sie grillen gemeinsam in Ihrem Garten. Ihr Hund ist ebenfalls anwesend und tollt herum. Als der Nachbar nach einem Stock greift, um diesen zu werfen, schnappt das Tier versehentlich zu und verletzt den Nachbarn leicht an der Hand. Die Behandlungskosten beim hausärztlichen Notdienst werden von der Versicherung bezahlt, sofern Sie als Halter eine Hundehaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben. Auch hier sind eventuelle Schmerzensgeldforderungen mit abgedeckt.
Schadensfall: Hund zerbeißt Sitz im Mietwagen
Sie möchten einen spontanen Wanderausflug in die Berge machen und mieten für die Fahrt dorthin einen PKW. Ihren Hund nehmen Sie natürlich mit. Auf dem Weg halten Sie an einem Supermarkt, um noch ein wenig Proviant für den Ausflug zu kaufen. Als Sie nach wenigen Minuten zurückkehren, hat Ihr Vierbeiner ein großes Loch in den Beifahrersitz des Mietwagens gebissen. Mit einem entsprechenden Tarif der Tierhalterhaftpflicht ist dieser Schaden abgedeckt und die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur am Sitz des Mietwagens.
Günstige Tierhalterhaftpflicht von GVV Direkt
Mit dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht gehen Hundehalter auf Nummer sicher - auch wenn es sich im jeweiligen Bundesland nicht um eine Pflichtversicherung handelt. Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen und Vorteile zu unseren Hundehaftpflicht Tarifen! So sind die Welpen versicherter Tiere beispielsweise ein Jahr lang kostenlos mitversichert.