Bei der Kfz-Haftpflicht handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung: Jeder Fahrzeughalter ist verpflichtet, vor der Zulassung eines Fahrzeuges mindestens eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Über diese Haftpflichtversicherung sind Schäden abgedeckt, die anderen ohne deren Verschulden zugefügt werden. Dies können Sach-, Vermögens- und auch Personenschäden sein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in ganz Europa, sowie in allen außereuropäischen Ländern, die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung oder der Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) aufgeführt sind.