Abgesichert unterwegs
Genießen Sie das Gefühl grenzenloser Freiheit – mit unserer GVV Autoversicherung. Wir sichern Autos von Angestellten im öffentlichen Dienst zuverlässig ab.
Mein Auto fahre ich entspannt
Dank der GVV Autoversicherung
Genießen Sie das Gefühl grenzenloser Freiheit – mit unserer GVV Autoversicherung. Wir sichern Autos von Angestellten im öffentlichen Dienst zuverlässig ab.
Mögliche Ersparnis beim Jahresbeitrag im Vergleich zum Wettbewerb von GVV Direkt mit ausgewählten Direktversicherern auf Basis folgender Berechnungskriterien:
Es wurden folgende Vollkasko-Tarife betrachtet:
Die abgebildeten Tarife bilden nur einen Ausschnitt des Versicherungsmarktes ab und können sich in einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Es besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit. Quelle der Analyse: check24.de, Datum der Analyse: 16.10.2024.
Wir haben Ihnen einen individuellen Preis auf Basis Ihrer eingegebenen Daten errechnet.
Unsere Empfehlung
Tarif BASIS
Die Mindestabsicherung im Straßenverkehr.
Für Sie empfohlen
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BASIS
z. B. 4,30 €
monatlich
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CLASSIC
z. B. 5,22 €
monatlich
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Versicherungssumme je Schaden (100 Mio. Euro) | |
davon Versicherungssumme bei Personenschäden (15 Mio. Euro) | |
Europaweiter Schutz | |
Versicherungsschutz bei Auslandsfahrten mit Mietfahrzeug | |
Rabattschutz | |
optional | |
Autoschutzbrief | |
optional | optional |
BASIS
monatlich
z. B. 4,30 €
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CLASSIC
monatlich
z. B. 5,22 €
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Kfz-Versicherung online abschließen
In unserem Beitragsrechner haben Sie die Möglichkeit unsere Tarife an Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Zum BeitragsrechnerUnsere Empfehlung
Tarif CLASSIC
Der Schutz für jeden guten Gebrauchtwagen.
Für Sie empfohlen
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BASIS
z. B. 10,95 €
monatlich
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CLASSIC
z. B. 11,63 €
monatlich
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Versicherungssumme je Schaden (100 Mio. Euro) | |
davon Versicherungssumme bei Personenschäden (15 Mio. Euro) | |
Versicherungsschutz bei Auslandsfahrten mit Mietfahrzeug | |
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert | |
Schäden durch Brand, Explosion oder Kurzschluss | |
Schäden durch Tierbiss inkl. Folgeschäden | |
Folgeschäden bis 20.000 EUR | |
Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren | |
Haarwild | alle Tiere |
Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen | |
bis 12 Monate | bis 24 Monate |
Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung | |
GAP-Deckung für geleaste Pkw | |
BASIS
monatlich
z. B. 10,95 €
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CLASSIC
monatlich
z. B. 11,63 €
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Kfz-Versicherung online abschließen
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Zum BeitragsrechnerUnsere Empfehlung
Tarif CLASSIC
Für alle Neuwagen, junge Gebrauchtwagen & E-Autos.
Für Sie empfohlen
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BASIS
z. B. 9,38 €
monatlich
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CLASSIC
z. B. 8,10 €
monatlich
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Versicherungssumme je Schaden (100 Mio. Euro) | |
davon Versicherungssumme bei Personenschäden (15 Mio. Euro) | |
Versicherungsschutz bei Auslandsfahrten mit Mietfahrzeug | |
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert | |
Schäden durch Brand, Explosion oder Kurzschluss | |
Schäden durch Tierbiss inkl. Folgeschäden | |
Folgeschäden bis 20.000 EUR | |
Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren | |
Haarwild |
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alle Tiere
Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall | |
Neuwert- bzw. Kaufpreisentschädigung für Pkw | |
bis 12 Monate | bis 24 Monate |
Allgefahrendeckung für Akkumulator von Elektro- & Hybrid-Pkws | |
BASIS
monatlich
z. B. 9,38 €
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CLASSIC
monatlich
z. B. 8,10 €
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Kfz-Versicherung online abschließen
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Zum BeitragsrechnerHier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Autoversicherung:
Beim Wechsel Ihrer KFZ-Versicherung haben Sie folgende Optionen:
1) Ordentliche Kündigung:
Sie können Ihre KFZ-Versicherung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die meisten KFZ-Versicherungen enden am 31.12, sodass die Kündigung bis zum 30.11 bei Ihrem aktuellen Versicherer vorliegen muss.
Allerdings gibt es einzelne KFZ-Versicherungen, die nicht zum 31.12 enden. Prüfen Sie daher in Ihren Unterlagen, welcher Stichtag für Ihre KFZ-Versicherung gilt.
2) Sonderkündigungsrecht:
Grundsätzlich gibt es drei Situationen, in denen Sie das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung haben:
Bei der Kfz-Haftpflicht handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung: Jeder Fahrzeughaltende ist verpflichtet, vor der Zulassung eines Fahrzeuges mindestens eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Über diese Haftpflichtversicherung sind Schäden abgedeckt, die anderen ohne deren Verschulden zugefügt werden. Dies können Sach-, Vermögens- und auch Personenschäden sein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in ganz Europa, sowie in allen außereuropäischen Ländern, die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung oder der Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) aufgeführt sind.
Nicht bei jeder Beitragserhöhung oder Änderung Ihres KFZ-Vertrags haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie dürfen den Vertrag nicht außerordentlich kündigen, wenn ...
Bei einer vorübergehenden Stilllegung wandelt sich Ihre KFZ-Versicherung automatisch in eine beitragsfreie Ruheversicherung um. Ihr Versicherungsschutz bleibt bis zu 18 Monate im selben Umfang bestehen.
Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt Schäden wie Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile ab. Dabei sind folgende Gefahren versichert:
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko. Außerdem ist Ihr Fahrzeug bei der Vollkasko auch gegen mut- oder böswillige Beschädigungen versichert, die durch andere verursacht wurden. Zusätzlich kommt die Vollkasko auch für die Schäden an Ihrem Auto auf, die durch Sie selbst entstanden sind, etwa durch einen selbstverschuldeten Unfall. Darüber hinaus ist der Transport auf einer Fähre mitversichert.
Folgende Berufsgruppen erhalten einen Beitragsnachlass auf unsere Kfz Haftpflicht,- Teil- oder Vollkaskoversicherung:
Der Nachlass ist bereits im Beitragsrechner angezeigten Beitrag berücksichtigt.
Bei unserer Kfz-Versicherung erhalten Sie bis zu 10 % Beitragsnachlass, wenn Ihnen
gehört und Sie darin wohnen. Der Nachlass ist bereits im Beitragsrechner angezeigten Beitrag berücksichtigt.
Prüfen Sie die Angaben bezüglich des Fahrerkreises in Ihrer Versicherungspolice. Dort ist angegeben, ob nur ein Fahrender und seine mit ihm in Partnerschaft lebende Person, mehrere namentlich genannte Personen oder ein beliebiger Personenkreis mitversichert sind. Zusätzliche Berechtigte in die Police Ihrer Autoversicherung aufzunehmen, ist grundsätzlich jederzeit möglich, kann jedoch insbesondere im Fall von Fahranfängern mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Selbst wenn Sie länger kein Auto hatten, können Sie bei einem Neuabschluss einer Autoversicherung Ihre alte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) anrechnen lassen. Die Prozente verfallen nicht, allerdings können Versicherer eigenständig festlegen, wie lange der Schadenfreiheitsrabatt bestehen bleibt. In der Regel sind es sieben bis zehn Jahre. Wichtig dabei: Heben Sie Ihre alten Versicherungsunterlagen unbedingt auf, um Ihre SF-Klasse nachweisen zu können, denn Ihre ehemalige Versicherung speichert Ihre Daten nicht unbegrenzt.
Die Abkürzung eVB steht für "elektronische Versicherungsbestätigung". Bei der eVB-Nummer handelt es sich um einen siebenstelligen alphanumerischen Code, der die alte Versicherungs-Doppelkarte als Versicherungsnachweis abgelöst hat. Mit der eVB-Nummer sind Informationen über das Fahrzeug und den Versicherungsnehmer verknüpft. Sie erhalten die eVB-Nummer bei Abschluss einer Autoversicherung und benötigen diese für die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Die maximale Geltungsdauer einer eVB-Nummer liegt bei GVV Direkt bei 6 Monaten.
Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges sind folgende Dokumente erforderlich:
Im Fall einer An- oder Ummeldung eines gebrauchten Fahrzeugs benötigen Sie zusätzlich:
Die Typklasse ist eines von mehreren Tarifmerkmalen, das die Beitragshöhe der Autoversicherung bestimmt. Dieser Indexwert spiegelt die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider. Bei der Berechnung der Typklassen werden jeweils die Fahrzeugschäden und zugehörigen Reparaturkosten der vergangenen drei Jahre herangezogen. Werden im Vergleich zu den Vorjahren zu einem Fahrzeugtyp weniger Schäden gemeldet, erfolgt die Einstufung dieses Modells in eine niedrigere Typklasse. Bei höheren Schäden kommt es im Gegenzug zu einer Hochstufung. Die Typklassen werden jährlich angepasst und beeinflussen dadurch den Versicherungsbeitrag.
Die Regionalklasse ist eines der Tarifmerkmale, das die Beitragshöhe der Autoversicherung bestimmt. Die Zuordnung erfolgt anhand des Hauptwohnsitzes des Fahrzeughaltenden. Bei der Berechnung für Haftpflichttarife werden das Fahrverhalten aller Autofahrenden in der Region, die Anzahl der Schäden bezogen auf die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge, sowie die durchschnittliche Schadenshöhe berücksichtigt. Für die Kaskoversicherung fließen zusätzliche Faktoren wie die Diebstahlhäufigkeit, Sturm- und Hagelschäden und die Anzahl der Wildunfälle mit ein. Die Anpassung der Regionalklassen wird jährlich durchgeführt und beeinflusst damit die Höhe des Versicherungsbeitrages.
Saisonkennzeichen können eine interessante Alternative zur herkömmlichen Zulassung sein. Hier finden Sie die wichtigsten Infos.
Möchten Sie einen Zweitwagen versichern, können Sie unter Umständen einen günstigen Tarif bekommen. Erfahren Sie mehr zur Zweitwagenversicherung.