Zuverlässige Absicherung
Kleine Beratungsfehler passieren schnell im Berufsalltag und können direkt zu hohen Kosten führen. Wir sind zuverlässig an Ihrer Seite und kommen für Schäden auf, die Sie fahrlässig im öffentlichen Dienst verursachen.
Optimaler Schutz im Beruf
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Kleine Beratungsfehler passieren schnell im Berufsalltag und können direkt zu hohen Kosten führen. Wir sind zuverlässig an Ihrer Seite und kommen für Schäden auf, die Sie fahrlässig im öffentlichen Dienst verursachen.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Privathaftpflicht:
Angestellte im öffentlichen Dienst können neben im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung folgende Zusatzleistungen abschließen:
Vermögensschadenhaftpflicht
Diensthaftpflicht - Mehr Informationen
Schlüsselversicherung für Dienstschlüssel - Mehr Informationen
Folgende Berufsgruppen gehören zum öffentlichen Dienst und können im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung zusätzliche Leistungen abschließen:
Sind Sie beruflich in einer beratenden Funktion tätig und machen hierbei einen unabsichtlichen Fehler, kann dies schnell einen großen finanziellen Schaden verursachen. Verpassen Sie etwa eine Frist und es entsteht hierdurch ein Schaden, müssen Sie als Berater für diesen aufkommen. Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert Sie dann ab und übernimmt die entstandene Schadenshöhe.
Die Berufshaftpflicht sichert Personen in Berufsgruppen ab, in denen ein erhöhtes Risiko für Sach- und Personenschäden besteht. Vermögensschäden sind ebenfalls abgedeckt, wenn sie als Folge von diesen verursacht werden.
Die Vermögensschadenhaftpflicht betrifft hingegen beratende Berufsgruppen und kommt nicht für Sach- oder Personenschäden, sondern für sogenannte reine Vermögensschäden auf. Hierzu zählen etwa finanzielle Folgeschäden, die durch eine fehlerhafte Beratung verursacht wurden.
Im Leben kann es schnell einmal zu Fehlern, Versehen oder Unfällen kommen. Dabei entstehende Sachschäden, Vermögensschäden oder gar Personenschäden muss laut Gesetz (§ 823 BGB) derjenige bezahlen, der sie verursacht hat. Vor allem in letzterem Fall kann es sich um sehr hohe Summen handeln. Die Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Schäden auf, solange Sie sie nicht mit Vorsatz verursacht haben. So müssen Sie sich keine Sorgen darum machen, sich durch unbedachtes Handeln oder ein Missgeschick für immer zu verschulden.
Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Verursachen Sie als Radfahrer etwa einen Unfall und der Geschädigte benötigt einen Krankenhausaufenthalt samt Reha, übernimmt die Versicherung die Kosten. Lassen Sie wertvolles Porzellan bei Freunden fallen, greift die Versicherung ebenfalls. Fällen Sie in Ihrem Garten einen Baum und dieser fällt so vor die Garageneinfahrt Ihres Nachbarn, dass dieser sein Taxi zum Flughafen verpasst, kommt die Versicherung für die Taxi- sowie für die Umbuchungskosten des Fluges auf. Auch Mietsachschäden und der Verlust anderer Leute Schlüssel sind versichert, teilweise mit Selbstbeteiligung.
Anders als z.B. die Autohaftpflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ist es für jeden Erwachsenen dringend angeraten, eine solche Versicherung abzuschließen.
Ausgezeichneter Kundenservice
Als zuverlässiger Direktversicherer sind uns Ihre Bedürfnisse besonders wichtig. Deshalb bieten wir Ihnen neben attraktiven Produkten einen mehrfach ausgezeichneten Kundenservice.
Art: Single
öffentlicher Dienst: ja
Beginn: 01.05.25
Zahlungsperiode: jährlich
Selbstbeteiligung: 150 €
Vermögensschadenhaftpflicht: ja (50.000 €)
Tarif: BASIS
Gesamtbeitrag geteilt durch 12 Monate
Stand: 09.04.2025