Fahrräder zählen zum Hausrat und sind gegen alle versicherten Gefahren in der Hausratversicherung mitversichert (auch E-Bikes/Pedelecs, die nicht versicherungspflichtig sind). Wird Ihr Fahrrad etwa aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen, besteht Versicherungsschutz.
Bei Fahrraddiebstahl außerhalb von verschlossenen Räumen greift hingegen die allgemeine Hausratversicherung nicht. Diesen Fall können Sie ergänzend absichern, auch für Fahrradanhänger, natürlich zum Neuwert. Die Versicherungssumme für Fahrraddiebstahl können Sie selbst bestimmen.
Für fest mit dem Fahrrad oder Anhänger verbundene Teile (z. B. Vorderrad, Sattel) besteht auch Versicherungsschutz, wenn diese allein entwendet werden. Lose Teile (z. B. Luftpumpe, Satteltaschen) sind hingegen nur versichert, wenn diese gemeinsam mit dem Fahrrad oder Anhänger gestohlen werden.
Wichtig:
Versicherungsschutz besteht nur, wenn das abgestellte Fahrrad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert ist. Dies gilt auch für Fahrradanhänger.