Wann ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar?
Was ist eine Hausratversicherung?
Ein Wasserrohr bricht, ein Brand zerstört Ihre Möbel oder ein Einbrecher räumt Ihre Wohnung leer. Ohne passende Versicherung kann das schnell teuer werden. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie sich vor Risiken wie Leitungswasser, Feuer oder Einbruchdiebstahl ab und schützen alles, was Ihnen im Haushalt lieb ist – von Möbeln über Elektrogeräte bis hin zu Kleidung und Schmuck.
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Wann ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar?
Bei der Einkommenssteuer in Deutschland können Sie grundsätzlich alle Versicherungen beim Finanzamt geltend machen, die zur Vorsorge dienen. Also zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Private Haftpflichtversicherung. Bei der Hausratversicherung sieht die Situation für viele Menschen leider anders aus. Sie gilt als Sachversicherung und sichert Sie privat ab. Daher kann sie in der Regel nicht als sogenannte Werbungskosten oder Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden.
Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer oder Büro haben, können Sie einen Teil Ihrer Hausratversicherung steuerlich absetzen. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen. Besonders interessant kann das für Menschen sein, die regelmäßig von zu Hause arbeiten. Also zum Beispiel für Selbstständige, Freiberufler sowie Angestellte im Home-Office.
Voraussetzungen zum Absetzen der Steuern
Sie haben ein Büro oder Arbeitszimmer zuhause? Dann können Sie Ihre Hausratversicherung anteilig von der Steuer absetzen, wenn dieses folgende Kriterien erfüllt:
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1. Separates Zimmer
Das Arbeitszimmer beziehungsweise Büro muss klar vom Wohnbereich abgetrennt sein und sich in einem eigenen Raum befinden. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer können Sie zum Beispiel nicht steuerlich absetzen.
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2. Überwiegend berufliche Nutzung
Mindestens 90 Prozent der Nutzung des Raumes sollten beruflich sein. Wenn Sie das Zimmer gleichzeitig als Gästezimmer oder Hobbyraum verwenden, wird es vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt.
Hinweis: Das Finanzamt ist oft misstrauisch beim Anerkennen von Arbeitszimmern und Büros. Achten Sie darauf, keine Falschangaben zu machen und halten Sie mögliche Nachweise wie den Grundriss Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihres Hauses sowie den Versicherungsvertrag bereit.
Wie berechnen Sie Ihre Hausratversicherung anteilig?
Leider können Sie nicht die gesamte Hausratversicherung steuerlich absetzen. Es ist nur für den Anteil möglich, den Ihr Arbeitszimmer von der gesamten Wohnung beziehungsweise dem gesamten Haus ausmacht. Sie müssen also erst einmal den Anteil Ihres Büros von der Gesamtfläche ermitteln, bevor Sie Ihre Hausratversicherung in der Steuererklärung angeben können. Das geht ganz einfach:
- Teilen Sie die Größe Ihres Arbeitszimmers durch die Größe Ihrer Wohnfläche, Formel: Fläche Arbeitszimmer ÷ Gesamtwohnfläche = absetzbarer Prozentsatz
- Multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem Jahresbeitrag Ihrer Hausratversicherung, Formel: Jahresbeitrag × Prozentsatz = absetzbarer Betrag in Euro
Ein Beispiel
Daraus ergibt sich folgende Rechnung
10 : 100 = 0,1
0,1 x 28 € = 10,25 €
Sie können 10,25 Euro für Ihr Büro beziehungsweise Arbeitszimmer von der Steuer absetzen.
Wo geben Sie Ihr Arbeitszimmer in der Steuererklärung an?
Wo genau Sie die Aufwendungen für Ihr häusliches Arbeitszimmer oder Büro in der Steuererklärung angeben müssen, hängt von der Art Ihrer Erwerbstätigkeit ab:
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Die Hausratversicherung ist für Viele zwar nicht steuerlich absetzbar, aber sie bleibt eine der wichtigsten privaten Absicherungen überhaupt. Denn keine Steuerentlastung ersetzt die finanzielle Absicherung, die sie Ihnen zuhause bietet. Bei GVV Direkt erhalten Sie eine Hausratversicherung zu top Konditionen: Ob BASIS, CLASSIC oder PREMIUM-Tarif. Vergleichen Sie jetzt unsere Leistungen online und finden Sie den Schutz, der perfekt zu Ihrem Leben passt. Für ein gutes Gefühl im Schadenfall.
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