Hausratversicherung: Was ist versichert?
Ist eine Hausratversicherung immer sinnvoll?
Der erste eigene Hausstand verschlingt häufig viel Geld. Das mühsam ersparte Geld und vielleicht Zuschüsse der Eltern werden in die erste Einrichtung investiert. Schäden, die beispielsweise durch Diebstahl und Einbruch, Vandalismus, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser und Feuer verursacht werden, sind schmerzlich. Sie können zu ernsthaften finanziellen Belastungen führen. Um diese Probleme im Schadenfall zu verhindern, ist es also sinnvoll, eine Hausratversicherung abzuschließen.
Eine Ausnahme ist der vorübergehende Bezug eines Zimmers in einem Studentenwohnheim oder in einer Wohngemeinschaft. Hier ist es häufig möglich, von der Hausratversicherung der Eltern zu profitieren. Dafür muss sie um eine sogenannte Außenversicherung ergänzt werden. Ist diese Mitversicherung ausgeschlossen, können Sie überlegen, ob eine eigene Hausratversicherung angebracht ist. Meist sind die Unterkünfte möbliert und vom Vermieter bereits versichert.
Was ist in der Hausratversicherung versichert?
Was genau bei einer Hausratversicherung versichert ist, hängt vom gewählten Tarif ab. Grundsätzlich sind Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum versichert: Teppiche, Möbel, elektrische und elektronische Geräte und vieles mehr. Auch die fest verbaute Einbauküche ist in der Hausratversicherung versichert, sofern Sie sie selbst eingebracht haben. Sind Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Sparbücher oder Ähnliches vorhanden, so sind auch diese bis zu einer begrenzten Höhe abgesichert.
Ein Schadenfall kann viele Ursachen haben. Immer versichert sind Gefahren wie:
Ihre Zusatzoptionen
Je nach Tarif der Hausratversicherungen können auch Elementarschäden versichert sein wie
Abhängig von der Tarifwahl gilt eine Selbstbeteiligung. Bei der GVV Direkt sind, je nach Tarif, auch Ihr Kinderwagen, Rollstuhl und Ihre Gartenmöbel beitragsfrei versichert. Die Fahrrad-Plus-Deckung bietet zusätzlichen Versicherungsschutz gegen einen geringen Zusatzbeitrag. Sie bietet Pannenhilfe bis zu 150 Euro, Abschleppkosten bis zu 100 Euro, Bergungskosten bis zu 2.000 Euro und Verschrottungskosten für Fahrrad und E-Bike.
Was ist nicht in einer Hausratversicherung versichert?
Eine Schadenerstattung ist in einigen wenigen Fällen ausgeschlossen. Gehen Gegenstände einfach kaputt oder fallen anlasslos herunter, greift die Hausratversicherung nicht. Verschwinden Dinge aus Ihrer Wohnung ohne Einbruchspuren, muss der Auslöser des Schadens bewiesen werden. Sachen, die durch den Gebäude-/Wohnungseigentümer eingebracht wurden, müssen durch diesen versichert werden. Auch Kraftfahrzeuge und Anhänger fallen nicht unter den Schutz einer Hausratversicherung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, Sturmflut und Schwamm (Schimmel im Gebäude). Ebenso werden Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen hervorgerufen wurden, nicht erstattet.
Was sind Schadenbeispiele bei der Hausratversicherung?
Schadenbeispiel #1: Brand
Stellen Sie sich vor: Durch einen Kurzschluss entzündet sich Ihr Fernseher. Der Schrank, auf dem das Gerät steht, und die in der Nähe befindliche Gardine geraten ebenfalls in Brand. Durch das von der Feuerwehr eingesetzte Löschwasser wird Ihre Wohnung unter Wasser gesetzt und der Rauch sorgt für weitere Schäden. Ihre Wohnung ist vorerst unbewohnbar und der Gesamtschaden beläuft sich auf 35.000 Euro. Diese Summe beinhaltet das Trocknen der Wohnung, die Entfernung und Entsorgung der unbrauchbaren Möbel und Gegenstände, des Bodenbelages und der Tapeten, die Reparatur und Renovierung. Auch der Ersatz der zerstörten oder beschädigten Gegenstände zählt dazu.
- Ohne Hausratversicherung: Sie müssen die Mietsache (Wohnung) auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand versetzen. Der zerstörte Fernseher, der Schrank samt Inhalt und die Gardine werden durch niemanden ersetzt. Die Kosten für eine auswärtige Unterbringung im Hotel müssen Sie selbst zahlen.
- Hausratversichert bei der GVV Direkt: Nach der Schadensmeldung an uns sorgen wir für die Übernahme der Hotelkosten. Der Tagessatz und die Erstattungsdauer hängen von Ihrem gewählten Versicherungstarif ab. Die Kosten für das Aufräumen und die Renovierung der Wohnung werden durch die GVV gezahlt. Natürlich werden auch Ihre durch den Brand beschädigten Gegenstände ersetzt.
Schadenbeispiel #2: Einbruchdiebstahl
Einbrüche sind heute keine Seltenheit. Sie kommen aus dem Urlaub zurück und stellen fest, dass Ihre Wohnungstür aufgebrochen wurde. Beim Betreten Ihrer Wohnräume erkennen Sie, dass Schränke durchwühlt wurden und der Fernseher und der Computer nicht mehr da sind. Natürlich verändern Sie nichts am Tatort und rufen sofort die Polizei.
- Ohne Hausratversicherung: Die Polizei nimmt den Einbruchdiebstahl auf und sichert Beweise und Tatspuren. Sie erstatten Anzeige gegen Unbekannt und lassen die Schäden vorerst auf eigene Kosten reparieren. Mit sehr viel Glück wird der Täter gefasst. Noch mehr Glück braucht es, die Schäden tatsächlich ersetzt zu bekommen. Nicht immer ist der Täter in der Lage, seine Schuld zu zahlen. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf dem Verlust sitzen.
- Hausratversichert bei GVV Direkt: Nachdem die Polizei den Einbruchdiebstahl aufgenommen hat und Sie Anzeige erstattet und den Schaden gemeldet haben, arbeitet die Versicherung an der Regulierung des Schadens. Die beschädigten Türen oder Fenster können repariert oder ersetzt werden. Schäden an der Einrichtung und die gestohlenen Gegenstände werden je nach Versicherungsumfang voll oder bis zur festgelegten Versicherungssumme ersetzt. Die GVV Direkt beinhaltet eine umfassende Einbruchversicherung, die Sie im Fall der Fälle vor hohen Kosten schützt.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Die Abläufe im Falle eines Schadens hängen von ihrer Art und Ursache ab. Wird beispielsweise ein Wasserschaden durch ein geplatztes Rohr in der Küche entdeckt, gilt es, zuerst den Schaden zu begrenzen. Das Abdrehen des Hauptwasserhahnes wäre hier das Mittel der Wahl. Ein wichtiger Grundsatz: Bringen Sie sich niemals selbst in Gefahr!
In jedem Falle ist die Versicherung unverzüglich über den Schaden zu informieren. Wir von der GVV Direkt bieten Ihnen eine bequeme Schadenmeldung online an.
Da die Beweislast grundsätzlich beim Versicherten liegt, ist eine entsprechende Dokumentation vorteilhaft. Diese kann zum Beispiel aus Fotos bestehen. Schäden durch Blitz oder Sturm lassen sich durch die Wettermeldungen des Deutschen Wetterdienstes nachvollziehen.
Im Falle eines Brandes ist vor allen anderen Maßnahmen natürlich die Feuerwehr zu informieren. Sie dokumentiert meist auch die Brandursache, sofern sie festzustellen ist.
Der erste Schritt bei einem Einbruchdiebstahl ist das Hinzuziehen der Polizei. Der Einbruch muss durch eine Anzeige nachgewiesen werden. Unter keinen Umständen darf in der Wohnung etwas verändert oder aufgeräumt werden. Fotos hingegen ergänzen die Dokumentation. Sind Kreditkarten oder Schecks gestohlen worden, denken Sie unbedingt daran, diese sofort bei Ihrer Bank sperren zu lassen!
Wie viel kostet eine Hausratversicherung?
Den Preis für eine Hausratversicherung bestimmen viele Faktoren. Dazu gehören zum Beispiel:
1. Wohnort
Die Hausratversicherung ist in Großstädten meist etwas teurer als in ländlichen Wohngegenden. Auch in Orten mit häufiger auftretenden Naturkatastrophen (Stürme, Überschwemmungen) sind mit einem höheren Versicherungsbeitrag verbunden.
2. Wohnfläche
Bei größeren Wohnflächen wird von mehr Hausrat ausgegangen, der im Schadenfall ersetzt werden muss. Die Versicherungssumme kann in vielen Fällen individuell angepasst werden. Das kann im Schadenfall jedoch bedeuten, dass nicht der gesamte Schaden ersetzt wird. Wir empfehlen Ihnen eine Versicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
3. Zusatzbausteine
Bei der GVV Direkt können Sie zwischen den Tarifen BASIS, KOMFORT und PREMIUM wählen. Zusätzlich können beitragspflichtige Deckungserweiterungen gewählt werden. Hier kommen die Absicherung gegen Fahrraddiebstahl und die Fahrrad-Plus-Deckung in Frage.
GVV Direkt Hausratversicherung
Ob bei Unwetter, Feuer oder durch Einbruch: Wir stehen zuverlässig an Ihrer Seite und kommen für entstandene Schäden auf. Mit unserer Hausratversicherung ist Ihr Hab und Gut umfassend versichert. Lassen Sie sich persönlich beraten oder schließen Sie Ihre neue Hausratversicherung ganz einfach online ab.
Übrigens: GVV schützt nicht nur Privatpersonen. Seit über 100 Jahren sichern wir Kommunen und kommunale Unternehmen umfassend ab. Entdecken Sie zum Beispiel unsere Allgemeine Haftpflichtversicherung für Kommunen oder unsere D & O Vermögensschadenversicherung für Führungskräfte und empfehlen Sie uns weiter.