Versicherungen für Sturmschäden
Welche Versicherungen schützen Sie bei Sturmschäden?
Naturkatastrophen richten oft teure Schäden an und sollten am besten optimal versichert sein. Grundsätzlich gilt dabei: Schäden am Haus wie Dach, Fenster oder Keller sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Für Schäden an Ihrem persönlichen Hab und Gut wie Möbel oder Kleidung zahlt die Hausratversicherung. Und die Kaskoversicherung springt bei Sturmschäden an Ihrem Auto ein. Allerdings gelten hier bestimmte Bedingungen, da Ihr Versicherer zwischen Schäden durch Sturm, Blitz oder Hagel und Schäden durch weitere Elementargefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck unterscheidet. Um alle Risiken abzudecken, können Sie Ihren Versicherungsschutz um den Zusatzbaustein „weitere Elementargefahren“ erweitern. Mehr dazu in diesem Artikel.
1. Wohngebäudeversicherung: Sturmschäden am Haus oder an der Wohnung
Die größten Schäden durch Stürme entstehen oft an Häusern, besonders am Dach, Fenstern oder der Außenverkleidung. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie und das Gebäude und springt im Schadensfall für Sie ein. Wohnen Sie zur Miete, ist der Schutz Sache der vermietenden Person. Besitzen Sie Eigentum, müssen Sie sich selbst um die passende Absicherung kümmern.
Die Gebäudeversicherung greift bei Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag:
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Sturmschäden
Stürme werden ab einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h (Windstärke 8) eingestuft. Reißt ein solcher Sturm Ihnen zum Beispiel Ziegel vom Dach oder es stürzt ein Baum auf Ihr Haus oder ein Nebengebäude, leistet die Wohngebäudeversicherung.
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Hagelschäden
Dicke Hagelkörner haben ein Fenster zerbrochen oder die Außenrollläden sind beschädigt? Dann kommt auch hier die Wohngebäudeversicherung für die Reparaturkosten auf.
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Schäden durch Blitzschlag
Angenommen Ihr Haus fängt durch einen Blitzschlag an zu brennen, dann zahlt die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten. Sonstige Schäden bei einem Gewitter durch einen Kurzschluss, Überspannung oder Überstrom sind in Ihrer Gebäudeversicherung enthalten, wenn sie die sogenannte Überspannungsklausel umfasst. Prüfen Sie dazu am besten Ihre Vertragsunterlagen.
Elementarschadenversicherung: Zusatzschutz vor weiteren Elementargefahren
Die letzten Jahre in Deutschland haben leider gezeigt, dass eine umfassende Absicherung vor Naturgefahren heutzutage immer wichtiger wird. Insbesondere vor Überschwemmung und Starkregen. Machen Sie jetzt den Naturgefahren-Check und überprüfen Sie das Risiko für Ihren Wohnort.
Sich möchten sich und Ihr Zuhause rundum schützen? Dann ist der Zusatzschutz weitere Elementargefahren eine wichtige Erweiterung Ihrer Versicherung. Sie können ihn für die Wohngebäude- und Hausratversicherung abschließen.
Der Zusatzschutz weitere Elementargefahren greift bei Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck:
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Hochwasser
Nach einem heftigen Sturm ist der Fluss in Ihrer Nähe übergelaufen und das Wasser steht in Ihrem Zuhause? In diesen Fällen greift der Zusatzbaustein der weiteren Elementargefahren. Die Versicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten für die Reparaturen am Gebäude oder die Trockenlegung. In besonders schlimmen Fällen sind sogar der Abriss und der Wiederaufbau von Ihrem Haus inbegriffen.
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Starkregen
Nach einem heftigen Sturm mit Starkregen steht Ihr Keller oder Ihr Erdgeschoss unter Wasser? Auch in diesen Fällen springt der Zusatzbaustein für Sie ein. Die Versicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten für das Abpumpen, die Trockenlegung und die Reparaturen am Gebäude.
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Schneedruck
Wenn sich Schneemassen auf einem Flachdach ansammeln, kann es auf Grund des Gewichts im Extremfall zusammenbrechen. Die Deckung weiterer Elementargefahren schützt Sie finanziell vor diesem Risiko.
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Erdrutsch, Erdsenkung und Erdbeben
Wenn sich die Erde bewegt, können erhebliche Schäden an Gebäuden entstehen. Selbst bei kleineren Bewegungen kann es zu Rissen in der Fassade kommen. Auch in diesem Fall greift der Zusatzschutz weitere Elementargefahren.
2. Rohbauversicherung: Sturmschäden am Rohbau
Ein Rohbau ist Stürmen besonders stark ausgesetzt. Hier sind freiliegende Baustoffe, ungeschützte Wände oder Baugerüste gefährdet. Viele Versicherungen bieten Ihnen daher eine spezielle Rohbauversicherung an. Bei der GVV ist Ihr Rohbau beitragsfrei in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Je nach Tarif für die ersten 6 bis 24 Monate.
3. Hausratversicherung: Sturmschäden an Einrichtungs- & Wertgegenständen
Schäden an Ihrem persönlichen Hab und Gut sind in der Hausratversicherung vor Sturm, Hagel und Blitzschlag geschützt. Darunter zählen Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte und Kleidung. Ist Ihr Fernseher zum Beispiel durch einen Blitzschlag kaputt gegangen, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf.
Elementarschadenversicherung: Zusatzschutz vor weiteren Elementargefahren
Hochwasser oder Starkregen hat Ihre Wohnung oder Ihr Haus überschwemmt und Möbel oder Elektrogeräte beschädigt? Dann schützt Sie Ihre Hausratversicherung, sofern Sie sie um den Zusatzschutz weitere Elementargefahren erweitert haben. Der Zusatzbaustein greift auch dann, wenn Ihr persönliches Hab und Gut durch diese Sturmschäden unbrauchbar wird. Auch andere Naturgefahren wie Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben sind darin versichert.
4. Wohngebäude- & Hausratversicherung: Sturmschäden im Garten
Auch im Garten und auf dem Grundstück kann ein Sturm Schäden verursachen. Beschädigte Carports, Schuppen oder andere Nebengebäude durch Sturm, Hagel oder Blitz werden durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel sind durch die Hausratversicherung vor Sturm, Hagel und Blitz versichert.
Um sich vor Schäden durch weitere Elementargefahren wie Hochwasser oder Starkregen finanziell abzusichern, lohnt es sich auch hier, die Wohngebäude- und Hausratversicherung um den Zusatzschutz der Elementargefahren zu erweitern.
5. Teilkaskoversicherung: Sturmschäden am Auto
Die Versicherung von Naturgefahren ist in der Kfz-Versicherung anders geregelt als bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung. Hier schützt die Teilkasko Ihr Auto nicht nur vor Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz, sondern auch vor Überschwemmung. Sie benötigen keinen zusätzlichen Schutz und sparen Beiträge. Wird Ihr Fahrzeug zum Beispiel von einer Flut mitgerissen und zerstört, kommt Ihre Teilkaskoversicherung für den Schaden auf.
6. Haftpflichtversicherungen: Sturmschäden an Dritten
Wenn durch einen Sturm Gegenstände von Ihrem Grundstück auf andere Personen oder deren Eigentum fallen, greift Ihre private Haftpflichtversicherung. Ein Dachziegel ist von Ihrem Haus auf das Nachbarauto geflogen? Sollte Ihr Nachbar keine Teilkaskoversicherung haben, kann Ihre Privathaftpflicht für diesen Schaden einspringen.
Besitzen Sie Eigentum, das Sie vermieten? Dann ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sinnvoll, um sich unter anderem gegen Sturmschäden an Dritten abzusichern.
Was tun nach einem Sturmschaden?
Mit der richtigen Vorsorge und einem guten Versicherungsschutz stellen Sie sicher, dass ein heftiger Sturm wenigstens nicht zur finanziellen Katastrophe wird. Hat ein Unwetter bei Ihnen zu Hause Schaden angerichtet, gehen Sie am besten wie folgt vor:
- Sicherheit geht immer vor: Bitte bringen Sie sich nicht in Gefahr, um Ihr Eigentum zu retten. Materielle Gegenstände können ersetzt werden; Ihre Gesundheit nicht.
- Schadensbegrenzung: Räumen Sie herumliegende Gegenstände weg und sichern Sie beschädigte Bereiche provisorisch ab. Schalten Sie bei einer Überschwemmung in der Wohnung den Strom ab und versuchen Sie (falls möglich), wichtige Möbel oder Gegenstände vor dem Wasser zu schützen. Was Sie bei einem Wasserschaden tun sollten, haben wir Ihnen in unserem Ratgeberartikel zusammengefasst.
- Dokumentation und Meldung: Fotografieren Sie die Sturmschäden und melden Sie diese Ihrer Versicherung. Speichern Sie die Bilder am besten digital – so geht nichts verloren.
Versicherungen für Sturmschäden bei GVV Direkt
Sie möchten sich optimal vor Sturmschäden versichern und zusätzlich gegen weitere Elementargefahren wie Überschwemmung und Starkregen absichern? Dann sind Sie bei GVV Direkt in guten Händen! Wir bieten Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz zu fairen Preisen. Erweitern Sie Ihre Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung einfach um unseren Zusatzbaustein weitere Elementargefahren und Sie und Ihr Zuhause sind rundum geschützt. Ihr Auto ist bereits in unserem Teilkaskotarif vor Überschwemmung sowie Sturm, Hagel und Blitz abgesichert.
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Übrigens: GVV schützt nicht nur Privatpersonen. Seit über 100 Jahren sichern wir Kommunen und kommunale Unternehmen umfassend ab. Entdecken Sie zum Beispiel unsere verbundene Wohngebäudeversicherung für kommunale Bedürfnisse und empfehlen Sie uns weiter.
Unser Tipp: Verstauen Sie wichtige Papiere und Unterlagen in feuer- und wasserfesten Dokumententaschen. So kann im Ernstfall nichts beschädigt werden oder gar verloren gehen.