2. Rohbauversicherung: Sturmschäden am Rohbau
Ein Rohbau ist Stürmen besonders stark ausgesetzt. Hier sind freiliegende Baustoffe, ungeschützte Wände oder Baugerüste gefährdet. Viele Versicherungen bieten Ihnen daher eine spezielle Rohbauversicherung an. Bei der GVV ist Ihr Rohbau beitragsfrei in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Je nach Tarif für die ersten 6 bis 24 Monate.
3. Hausratversicherung: Sturmschäden an Einrichtungs- & Wertgegenständen
Schäden an Ihrem persönlichen Hab und Gut sind in der Hausratversicherung vor Sturm, Hagel und Blitzschlag geschützt. Darunter zählen Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte und Kleidung. Ist Ihr Fernseher zum Beispiel durch einen Blitzschlag kaputt gegangen, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf.
Elementarschadenversicherung: Zusatzschutz vor weiteren Elementargefahren
Hochwasser oder Starkregen hat Ihre Wohnung oder Ihr Haus überschwemmt und Möbel oder Elektrogeräte beschädigt? Dann schützt Sie Ihre Hausratversicherung, sofern Sie sie um den Zusatzschutz weitere Elementargefahren erweitert haben. Der Zusatzbaustein greift auch dann, wenn Ihr persönliches Hab und Gut durch diese Sturmschäden unbrauchbar wird. Auch andere Naturgefahren wie Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben sind darin versichert.
4. Wohngebäude- & Hausratversicherung: Sturmschäden im Garten
Auch im Garten und auf dem Grundstück kann ein Sturm Schäden verursachen. Beschädigte Carports, Schuppen oder andere Nebengebäude durch Sturm, Hagel oder Blitz werden durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel sind durch die Hausratversicherung vor Sturm, Hagel und Blitz versichert.
Um sich vor Schäden durch weitere Elementargefahren wie Hochwasser oder Starkregen finanziell abzusichern, lohnt es sich auch hier, die Wohngebäude- und Hausratversicherung um den Zusatzschutz der Elementargefahren zu erweitern.
5. Teilkaskoversicherung: Sturmschäden am Auto
Die Versicherung von Naturgefahren ist in der Kfz-Versicherung anders geregelt als bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung. Hier schützt die Teilkasko Ihr Auto nicht nur vor Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz, sondern auch vor Überschwemmung. Sie benötigen keinen zusätzlichen Schutz und sparen Beiträge. Wird Ihr Fahrzeug zum Beispiel von einer Flut mitgerissen und zerstört, kommt Ihre Teilkaskoversicherung für den Schaden auf.
6. Haftpflichtversicherungen: Sturmschäden an Dritten
Wenn durch einen Sturm Gegenstände von Ihrem Grundstück auf andere Personen oder deren Eigentum fallen, greift Ihre private Haftpflichtversicherung. Ein Dachziegel ist von Ihrem Haus auf das Nachbarauto geflogen? Sollte Ihr Nachbar keine Teilkaskoversicherung haben, kann Ihre Privathaftpflicht für diesen Schaden einspringen.
Besitzen Sie Eigentum, das Sie vermieten? Dann ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sinnvoll, um sich unter anderem gegen Sturmschäden an Dritten abzusichern.