Wann sind Nebengebäude nicht versichert?
Die Flutkatastrophen 2002 in Mittel- und Norddeutschland und das Hochwasser im Ahrtal haben gezeigt, dass viele Eigentümer nicht ausreichend versichert waren. Nicht zuletzt lag dies an fehlender Aufmerksamkeit beim Abschluss beziehungsweise unterbliebener oder mangelhafter Anpassung der Versicherungsverträge. Tausende Menschen blieben auf ihren Schäden sitzen. Gerade bei finanzierten Immobilien kann das sehr schnell zu einem finanziellen Ruin führen.
Viele Versicherungen bieten den beitragsfreien Einschluss von Nebengebäuden bis zu einer bestimmten Fläche an. Größere Nebengebäude müssen angegeben werden und führen zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages.
Wurde ein Nebengebäude errichtet nachdem die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wurde, ist es wichtig, dies der Versicherung mitzuteilen und den Versicherungsschutz gegebenenfalls anzupassen.
Ausgeschlossen von der Wohngebäudeversicherung sind Nebengebäude, die ausschließlich oder vorwiegend gewerblich genutzt werden. Hier muss eine gewerbliche Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Wie oben bereits erwähnt, sind Nebengebäude, die nicht der Definition entsprechen, oftmals automatisch mitversichert. Beispiele hierfür sind Carports, Gewächshäuser und Geräteschuppen. Nicht versichert sind zum Beispiel bewegliche Gegenstände wie Zelte und Wohnwagen.
Nebengebäude bei GVV Direkt versichern
Bei uns können Sie Nebengebäude (zum Beispiel Garagen, Carports, Gartenhäuschen, Schuppen, Gewächshaus, Bootshaus) bis zu einer Fläche von 60 Quadratmetern mit Ihrer Wohngebäudeversicherung absichern. Diese dürfen nicht zu mehr als 50 Prozent gewerblich genutzt werden. GVV Direkt kommt hierbei für alle im Versicherungsvertrag festgelegten Schäden auf. Besonders der PREMIUM-Tarif überzeugt mit einem Rundumschutz Ihres Eigentums. Gegenüber dem BASIS-Tarif werden hier weitere Kosten wie beispielsweise Gebäudebeschädigung nach versuchtem Einbruch, Schäden durch Wasser aus Regenfall- und Entlüftungsrohren, grobe Fahrlässigkeit und Bruchschäden an Gasleitungen übernommen.
Neben der Absicherung gegen Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
können Sie sich bei uns gegen einen Beitragszuschlag auch gegen weitere Gefahren absichern.
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdrutsch
- Erdbeben und Erdsenkungen